Kurz und knapp
- Wärmepumpen werden 2026 über das KfW-Programm 458 mit 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
- Förderfähig sind bis zu 28.000 € (erste Wohneinheit) – daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 €.
- Die Förderung kombiniert Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %) und Einkommens-Bonus (bis 40 %).
- Die volle Förderung von 80 % erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen und ein geringes Einkommen haben.
- Wichtig: Antrag immer vor Beginn der Maßnahme stellen und am besten früh, denn ab Februar 2027 sinken Boni und Höchstbeträge schrittweise.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Wärmepumpen in Baden-Württemberg besonders gefragt sind
- Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
- Wärmepumpen-Förderung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
- Welche Kosten werden gefördert?
- So viel Zuschuss ist möglich: 4 Förderbeispiele für eine Wärmepumpe
- Wie wird die Wärmepumpen-Förderung beantragt?
- Wie wird sich die Förderung entwickeln?
- Wärmepumpen mit Photovoltaik und im Altbau
- Fazit: Lohnt sich die Wärmepumpe in Baden-Württemberg 2026 noch?
Die Wärmepumpe hat sich in den letzten Jahren zur wichtigsten Heiztechnologie für die Energiewende im Gebäudesektor entwickelt. Besonders in Baden-Württemberg entscheiden sich immer mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für den Austausch ihrer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Wärmepumpe. Neben steigenden Anforderungen beim Klimaschutz spielen dabei vor allem die attraktiven staatlichen Förderungen eine entscheidende Rolle.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Einige Förderbausteine wurden angepasst und die förderfähigen Investitionskosten neu festgelegt.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg stellt sich deshalb die Frage: Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 und lohnt sich der Umstieg noch?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die aktuellen Förderbedingungen und die wichtigsten Änderungen seit Juli 2026.
Warum Wärmepumpen in Baden-Württemberg besonders gefragt sind
Baden-Württemberg verfolgt ehrgeizige Klimaschutzziele und treibt die Wärmewende seit vielen Jahren konsequent voran. Bereits 2008 führte das Land mit dem EWärmeG Baden-Württemberg ein Landesgesetz ein, welches den Einsatz erneuerbarer Energien bei einer Heizungssanierung regelt.
Neben der bundesweiten Förderung setzen in Baden-Württemberg auch zahlreiche Städte auf klimafreundliches Heizen und unterstützen die Anschaffung von Wärmepumpen mit eigenen Förderprogrammen. Da sich Förderzeiträume und Förderbedingungen häufig ändern, empfehlen wir eine Anfrage bei der jeweiligen Kommune bzw. Gemeinde.
Welche Vorteile bietet eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser, um Gebäude effizient zu beheizen und Warmwasser bereitzustellen. Dadurch wird deutlich weniger fossile Energie benötigt als bei herkömmlichen mit Erdgas oder Öl betriebenen Heizsystemen. Wie eine Wärmepumpe funktioniert und welche Systeme es gibt, erklärt der Beitrag „Was ist eine Wärmepumpe?“
Für alle, die ein Haus besitzen, ergeben sich daraus mehrere Vorteile:
- Geringere CO₂-Emissionen
- Größere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
- Langfristig besser kalkulierbare Energiekosten
- Wertsteigerung der Immobilie
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen beim Heizungstausch
Diese Vorteile machen die Wärmepumpe nicht nur zu einer klimafreundlichen, sondern auch zu einer wirtschaftlich attraktiven Heizlösung. Welche staatlichen Zuschüsse den Umstieg aktuell unterstützen und wie hoch die Förderung 2026 ausfällt, zeigt das folgende Kapitel.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Die Wärmepumpen-Förderung für bestehende Wohngebäude erfolgt über das KfW-Programm 458. Sie setzt sich aus einer Grundförderung sowie verschiedenen Bonusförderungen zusammen, die – je nach persönlicher Situation – miteinander kombiniert werden können. Der frühere Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag sind mit der Reform entfallen.
Für die 1. Wohneinheit sind aktuell förderfähige Investitionskosten von bis zu 28.000 € anrechenbar. Bei Mehrfamilienhäusern kommen für die 2. bis 6. Wohneinheit jeweils bis zu 15.000 € und ab der 7. Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 € hinzu.
Je nach Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten von max. 28.000 € möglich. Selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen mit geringem Einkommen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die höchste Förderung von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Wärmepumpen-Förderung 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden können:

Wie hoch der Zuschuss am Ende ausfällt, hängt von der individuellen Situation ab. Entscheidend sind vor allem:
- Art und Nutzung des Gebäudes (selbst genutzt oder vermietet)
- Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
- Bestehendes Heizsystem
- Zeitpunkt der Antragstellung
Während die Grundförderung von 30 % allen Antragstellenden offensteht, sind Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus an weitere Voraussetzungen geknüpft. Was dahintersteckt, zeigen die folgenden Abschnitte.
Wer erhält die Grundförderung und unter welchen Voraussetzungen?
Diese Heizungsförderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, die ihre Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen – bei selbst genutzten wie bei vermieteten Wohngebäuden. Für die Grundförderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Grundförderung von 30 % erhalten alle Antragsberechtigten gleichermaßen: Selbstnutzer, Vermieter und Vermieterinnen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Entscheidend ist außerdem, was ersetzt wird. Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen berechtigen unabhängig vom Alter zum Klimageschwindigkeits-Bonus, eine Gas-Zentralheizung dagegen erst nach 20 Betriebsjahren – maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum auf dem Typenschild. Für eine funktionstüchtige Gasbrennwertheizung aus dem Jahr 2015 bleibt es also zunächst bei der Grundförderung. Für Holz- und Pelletheizungen gilt dieselbe 20-Jahre-Grenze.
Ein Sonderfall ist der Tausch einer vorhandenen Wärmepumpe. Die Grundförderung ist hier grundsätzlich möglich, der Klimageschwindigkeits-Bonus nicht – eine Wärmepumpe ist keine fossile Altheizung. Für jüngere Anlagen sind zudem Einschränkungen angekündigt. Wer über einen Austausch nachdenkt, sollte die Konditionen vorab prüfen lassen.
Maximal förderfähig sind derzeit 28.000 € für die 1. Wohneinheit, woraus sich bei 80 % ein Höchstzuschuss von 22.400 € ergibt. Beide Werte sinken halbjährlich – wer ohnehin plant, verschenkt mit Abwarten Geld.
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Leitfaden sichernWas ist der Klimageschwindigkeits-Bonus?
Mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus möchte der Staat den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen voranbringen. Wer eine förderfähige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann zusätzlich zur Grundförderung den Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten.
Der Bonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 %. Anspruch darauf haben ausschließlich selbstnutzende Hausbesitzende. Für vermietete Wohngebäude wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nicht gewährt.
Die Förderung wird in den kommenden Jahren schrittweise reduziert: Ab 1. Februar 2027 sinkt der Bonus auf 12 % und wird anschließend in weiteren Schritten alle 6 Monate um 4 % abgesenkt. Zum 1. August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeits-Bonus vollständig.
Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer den Heizungstausch frühzeitig plant und die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann sich daher einen höheren Zuschuss sichern.
Wer erhält den Einkommens-Bonus?
Mit der Reform des GEG wurde bei der Heizungsförderung der Einkommens-Bonus stärker sozial ausgerichtet. Auch dieser Bonus richtet sich ausschließlich an selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen und hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.
Je nach Einkommen gelten unterschiedliche Förderstufen:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommens-Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
Leben minderjährige Kinder im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Dadurch können mehr Familien die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllen.
Gerade für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Baden-Württemberg kann dieser Förderbaustein den Eigenanteil beim Heizungstausch deutlich reduzieren. Ob und in welcher Höhe der Bonus gewährt wird, richtet sich auch hier nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen und dem nachgewiesenen Haushaltseinkommen.

Welche Kosten werden gefördert?
Viele Menschen mit Eigentum gehen davon aus, dass ausschließlich die Anschaffung der Wärmepumpe gefördert wird. Tatsächlich umfasst die Förderung deutlich mehr Leistungen, die unmittelbar mit dem Heizungstausch verbunden sind.
Förderfähig sind unter anderem:
- Anschaffung der Wärmepumpe
- Installation und Inbetriebnahme
- Ausbau und Entsorgung der alten Heizungsanlage
- Notwendige Umbauarbeiten wie z. B. Erneuerung Zählerschrank
- Wärmespeicher und Speichertechnik
- Optimierung des Heizsystems
- Fachplanung und Baubegleitung
- Energieberatung
- Erforderliche Umfeldmaßnahmen
Dadurch kann ein erheblicher Teil der gesamten Modernisierungskosten in die Förderung einbezogen werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen die Fördervoraussetzungen erfüllen und der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gestellt wird. Erfahrene Heizungsinstallateurinnen und -installateure helfen Ihnen dabei, alles richtig zu machen. Woran sich gute Angebote für eine Wärmepumpe erkennen lassen, lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Wärmepumpe kaufen: So machen Sie alles richtig!“
So viel Zuschuss ist möglich: 4 Förderbeispiele für eine Wärmepumpe
Wie hoch der Zuschuss tatsächlich ausfällt, lässt sich nur anhand der individuellen Ausgangssituation berechnen. Die folgenden Beispiele dienen daher lediglich zur Orientierung beim Kauf einer Wärmepumpe im Jahr 2026.
Beispiel A: Nur Grundförderung
Investition (Kosten Wärmepumpe): 30.000 €
Förderfähige Kosten: 28.000 €
Fördersatz: 46 %
Förderbetrag: 8.400 €
Eigenanteil: 21.600 €
Den Minimal-Förderbetrag von 8.400 € bekommt z. B. ein Vermietender für den Austausch einer alten förderfähigen Heizung in einem vermieteten Objekt.
Beispiel B: Förderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus
Investition: 35.000 €
Förderfähige Kosten: 28.000 €
Fördersatz: 46 %
(30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus)
Förderbetrag: 12.880 €
Eigenanteil: 22.120 €
Eine Förderung von 12.880 € bekommt z. B. jeder Antragstellende für eine selbstnutzende Immobilie für den Austausch einer alten förderfähigen Heizung.
Beispiel C: Haushalt mit Einkommens-Bonus (zu versteuerndes Einkommen von 45.000 €, ohne minderjährigem Kind)
Investition: 35.000 €
Förderfähige Kosten: 28.000 €
Fördersatz: 56 %
(30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 10 % Einkommensbonus)
Förderbetrag: 15.680 €
Eigenanteil: 19.320 €
Eine Förderung von 15.680 € bekommt z. B. jeder Antragstellende für eine selbstnutzende Immobilie mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 40.000 – 50.000 € ohne minderjähriges Kind für den Austausch einer alten förderfähigen Heizung.
Beispiel D: Maximale Förderung
Investition: 35.000 €
Förderfähige Kosten: 28.000 €
Fördersatz: 80 %
Förderbetrag: 22.400 €
Eigenanteil: 12.600 €
Die maximale Fördersumme von 22.400 € bekommt z. B. jeder Antragstellende für eine selbstgenutzte Immobilie mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 € ohne minderjähriges Kind für den Austausch einer alten förderfähigen Heizung.
Hinweis: Die Beispiele dienen ausschließlich der Orientierung. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen, den technischen Anforderungen des Projekts und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.
Finden Sie die optimale Förderung für sich – einfach berechnen mit unserem Wärmepumpen Förderrechner.
Förderung oder Steuerbonus: Was ist sinnvoller?
Wer eine Wärmepumpe einbauen lässt, hat grundsätzlich 2 Möglichkeiten, die Investitionskosten zu reduzieren: über die KfW-Heizungsförderung oder über den Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen. Beide Varianten können jedoch nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
In vielen Fällen ist die KfW-Förderung die attraktivere Lösung. Je nach persönlicher Situation übernimmt sie einen erheblichen Teil der Investitionskosten. Der Zuschuss wird direkt ausgezahlt und kann den Eigenanteil deutlich reduzieren.
Der Steuerbonus kann eine Alternative sein, wenn keine KfW-Förderung in Anspruch genommen wird. Dabei werden 20 % der förderfähigen Kosten über 3 Jahre mit der Einkommensteuer verrechnet. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 € je Wohngebäude.
KfW-Förderung und Steuerbonus im Vergleich
| KfW-Heizungsförderung | Steuerbonus |
|---|---|
| Direkter Zuschuss | Steuerliche Entlastung über 3 Jahre |
| Je nach Voraussetzungen bis zu 80 % Förderung | 20 % der förderfähigen Kosten |
| Antrag vor Beginn der Maßnahme | Geltendmachung über die Steuererklärung |
| In vielen Fällen finanziell attraktiver | Alternative, wenn keine KfW-Förderung genutzt wird |
Unser Tipp:
Wer die Voraussetzungen erfüllt, fährt mit der KfW-Heizungsförderung häufig besser. Da jede Sanierung anders ist, lohnt sich eine individuelle Steuerberatung vor der Antragstellung. So lässt sich die Fördermöglichkeit wählen, die am besten zur eigenen Situation passt.
Wie wird die Wärmepumpen-Förderung beantragt?
Der Antrag für die Wärmepumpen-Förderung erfolgt über die KfW. Damit die Förderung nicht verloren geht, sollte der Ablauf sorgfältig geplant werden. Wichtig ist vor allem: Der Förderantrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Erst nach der Förderzusage darf der Auftrag verbindlich vergeben werden.
Schritt für Schritt zur Förderung
- Gebäude analysieren lassen
Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Wärmepumpe für das Gebäude geeignet ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. - Passende Wärmepumpe auswählen
Gemeinsam mit einem Fachbetrieb wird die geeignete Heizlösung ausgewählt. - Angebot einholen
Ein Fachbetrieb erstellt ein Angebot für die Wärmepumpe einschließlich aller förderfähigen Leistungen. - Förderantrag stellen
Der Antrag wird über das KfW-Zuschussportal eingereicht. Grundlage ist das Angebot des Fachbetriebs. Ein guter Fachbetrieb hat Erfahrung bei der Fördermittelberatung und unterstützt Sie dabei. - Förderzusage abwarten
Erst wenn die Förderzusage vorliegt, sollte der Auftrag verbindlich erteilt werden. - Auftrag vergeben und Wärmepumpe installieren lassen
Nach der Zusage kann der Fachbetrieb mit der Umsetzung beginnen. - Nachweise einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten werden die erforderlichen Unterlagen bei der KfW eingereicht. Anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Wer bereits mit dem Heizungstausch beginnt oder einen verbindlichen Auftrag erteilt, bevor der Förderantrag gestellt wurde, riskiert den Anspruch auf die Förderung zu verlieren. Deshalb sollte die Antragstellung immer frühzeitig erfolgen. Fragen Sie dazu Ihren Heizungsinstallateur oder Ihre Heizungsinstallateurin.
Wie wird sich die Förderung entwickeln?
Die Heizungsförderung ist bis 2030 festgeschrieben – sie sinkt allerdings in Halbjahresschritten. Ab Anfang 2027 fällt die Grundförderung auf 15 %, wird für in Europa gefertigte Wärmepumpen aber durch einen Wertschöpfungs-Bonus von 15 % wieder auf 30 % aufgefüllt. Die genauen Voraussetzungen dazu will die Bundesregierung noch festlegen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus schmilzt von 16 % auf 0 im Sommer 2028 ab und die förderfähigen Kosten sinken alle 6 Monate um 750 €.
Was das konkret bedeutet, zeigt ein Beispiel ohne Einkommens-Bonus: Wer 2026 noch 12.880 € Zuschuss erhält, kommt bei gleichem Vorhaben ab Mitte 2028 nur noch auf rund 7.500 €. Derselbe Heizungstausch bringt später also mehrere Tausend Euro weniger – ein starkes Argument, den Antrag nicht aufzuschieben.
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Wärmepumpen mit Photovoltaik und im Altbau
Wieso ergänzen sich Wärmepumpe und Photovoltaik optimal?
Eine Wärmepumpe benötigt Strom, eine Photovoltaikanlage erzeugt ihn direkt auf dem eigenen Dach. Werden beide Systeme kombiniert, kann ein Teil des Strombedarfs der Wärmepumpe mit selbst erzeugtem Solarstrom gedeckt werden. Das erhöht den Eigenverbrauch und reduziert den Strombezug aus dem öffentlichen Netz.
Die Kombination bietet gleich mehrere Vorteile: Sie senkt die laufenden Energiekosten, verbessert die CO₂-Bilanz und macht unabhängiger von steigenden Strompreisen. Besonders in Verbindung mit einem Stromspeicher und einem Energiemanagementsystem lässt sich der Eigenverbrauch zusätzlich erhöhen. Welche Auswirkungen ein Stromspeicher auf den Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage hat, zeigt der Beitrag „Wie wirtschaftlich ist eine PV-Anlage mit Stromspeicher?“
Die KfW-Heizungsförderung gilt ausschließlich für die Wärmepumpe. Für Photovoltaikanlagen steht aktuell noch die separate EEG-Förderung zur Verfügung. Wer beide Maßnahmen gemeinsam plant, kann sie optimal aufeinander abstimmen und die jeweiligen Förderangebote nutzen. Und auch ohne EEG lohnt sich mit Heim-Energiemanagementsystem (HEMS) in den meisten Fällen die Anschaffung einer PV-Anlage, wenn sich hohe Stromverbraucher im Haushalt befinden.
Unabhängig von steigenden Strompreisen werden?
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Zum SolarangebotLohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?
Ja. In vielen Bestandsgebäuden funktioniert eine Wärmepumpe zuverlässig, oft sogar mit den vorhandenen Heizkörpern. Moderne Geräte erreichen höhere Vorlauftemperaturen und arbeiten deutlich effizienter als frühere Generationen.
Ob sich der Umstieg lohnt, hängt vor allem vom energetischen Zustand des Gebäudes, der benötigten Vorlauftemperatur und den vorhandenen Heizflächen ab. Eine Heizlastberechnung durch einen Fachbetrieb schafft hier Klarheit und zeigt, welche Wärmepumpe geeignet ist – und ob sich einzelne Maßnahmen wie größere Heizflächen anbieten. Gerade in Baden-Württemberg mit seinem großen Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es dafür bereits zahlreiche erfolgreiche Praxisbeispiele.
Auch begleitende Optimierungen wie der hydraulische Abgleich oder der Austausch einzelner Heizkörper zählen zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen der KfW-Förderung. Hier können Sie einen ausführlichen Artikel zu „Wärmepumpe im Altbau“ nachlesen.
Wissenswertes: Wie haben sich Wärmepumpenpreise und Förderung entwickelt?
Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus (typische Marktwerte/ohne Gewähr)
| Zeitraum | Typische Gesamtkosten inkl. Einbau* | Typische maximale Förderung im Regelfall** |
|---|---|---|
| bis 2019 | ca. 15.000 – 20.000 € | fester Zuschuss, meist 2.000 – 4.500 € |
| 2020–2021 | ca. 18.000 – 24.000 € | bis ca. 45 % |
| 2022–2023 | ca. 30.000 – 48.000 € | bis ca. 50–55 % |
| 2024–20.07.2026 | ca. 27.000 – 40.000 € | bis 70 % bzw. max. 21.000 € |
| seit 21.07.2026*** | ca. 27.000 – 40.000 € | bis 80 % bzw. max. 22.400 € |
** „Regelfall“ = selbstnutzendes Wohneigentum beim Austausch einer alten fossilen Heizung. Die konkrete Höhe richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen.
*** Förderung sinkt bis 2030.
Fazit: Lohnt sich die Wärmepumpe in Baden-Württemberg 2026 noch?
Ja, die Wärmepumpe bleibt auch 2026 eine der attraktivsten Optionen für eine zukunftssichere Heizungsmodernisierung. Zwar wurden mit den Änderungen zum 21. Juli 2026 die förderfähigen Kosten reduziert und einzelne Boni gestrichen. Gleichzeitig profitieren viele Haushalte von den neuen, sozialeren Einkommensregelungen, die sich sogar von max. 21.000 € auf 22.400 € erhöht haben – unterm Strich bleibt die Förderung also weiterhin lohnend.
Wer wartet, könnte draufzahlen. Die Förderung ist auf schrittweise Absenkung angelegt: Ab dem 2. Quartal 2027 sinken die Fördersätze und die maximal förderfähigen Kosten in Halbjahresschritten – der Klimageschwindigkeits-Bonus um jeweils 4 Prozentpunkte, die förderfähige Summe um jeweils 750 €. Derselbe Heizungstausch bringt ein Jahr später also spürbar weniger Zuschuss. Auf der anderen Seite könnten die Preise für Wärmepumpen durch den Markteintritt neuer Anbieter und die Nutzung von Skaleneffekten auch sinken. Denn ein technologischer Hochlauf sorgt immer auch für mehr Wettbewerb.
Entscheidend ist das richtige Timing: Wer den Austausch einer alten Heizung plant, sollte die aktuellen Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen und den Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme stellen. So lassen sich auch 2026 und die nächsten noch erhebliche Zuschüsse für die neue Wärmepumpe sichern.
-
Sebastian sagt:
27. März 2025 um 9:55 Uhr
Kommentar schreibenDie neue Bundesregierung sollte sich hüten, wieder zu Gas und Öl zurückzukehren. Außer den Ewiggestrigen, wollen die meisten Menschen das nicht. Weiter Kurs halten, aber die Förderung überarbeiten.