Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) unterstützt Sie bei der Planung einer energetischen Modernisierung Ihrer Immobilie. Eine qualifizierte Energieberaterin oder ein qualifizierter Energieberater analysiert Ihr Gebäude und erstellt darauf aufbauend einen auf Ihre Immobilie zugeschnittenen Fahrplan. Dieser enthält konkrete Empfehlungen für mögliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg:
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein iSFP bei Wohngebäuden als Erfüllungsoption nach dem EWärmeG Baden-Württemberg angerechnet werden. Der iSFP deckt dabei 5 % der insgesamt 15 % Erfüllungspflicht ab.
Die verbleibenden Anforderungen können – abhängig vom Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen – etwa durch den Bezug eines geeigneten Erdgasprodukts mit einem Biogasanteil von 10 % erfüllt werden. So kann die Erfüllungspflicht beispielsweise durch iSFP (5 %) und Biogas (10 %) abgedeckt werden.
Individueller Sanierungsfahrplan
Jetzt individuellen Sanierungsfahrplan als Teilerfüllungsoption für das EWärmeG abschließen