
Wärmestrom für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen
Preiswerter Wärmestrom für ein gemütliches Zuhause
Preiswerter Wärmestrom für ein gemütliches Zuhause
Wärmestrom, auch Heizstrom genannt, ist elektrischer Strom, der speziell für Heizsysteme wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen verwendet wird. Diese Systeme kommen häufig in neuen Einfamilienhäusern oder nach einer Sanierung zum Einsatz.
Der Verbrauch von Wärmestrom wird oft separat vom Haushaltsstrom erfasst. Dafür gibt es zwei Messmethoden:
Getrennte Messung – Wärmestrom wird über einen eigenen Zähler unabhängig vom Haushaltsstrom erfasst.
Gemeinsame Messung – Der Verbrauch wird mit einem Doppeltarifzähler gemessen, der zwischen Haushaltsstrom und Wärmestrom unterscheidet.
Ein Wärmestromtarif hilft Ihnen, die Stromkosten Ihrer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung zu senken. Dies liegt daran, dass für Wärmestrom oft reduzierte Netzentgelte und Konzessionsabgaben anfallen.
Außerdem kann der Verteilnetzbetreiber den Bezug von Wärmestrom steuern und so Spitzenlasten im Netz vermeiden. Das wiederum kann die Kosten für den Ausbau des Netzes senken, die letztlich von Kundenseite getragen werden.
Wärmestrom wird für zwei Hauptsysteme genutzt:
Der Verbrauch von Wärmestrom wird über einen Stromzähler erfasst, der ausschließlich die Wärmepumpe misst. Falls Sie für Ihre Wärmepumpe Fördermittel beantragen, ist der Einbau eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) vorgeschrieben.
Ein Smart Meter enthält ein Smart-Meter-Gateway, das es dem Netzbetreiber ermöglicht, den Wärmestrombezug zeitweise anzupassen. Gesetzliche Vorgaben stellen sicher, dass dies ohne Komfortverlust geschieht, da Wärmepumpen über Wärmespeicher verfügen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, den Stromverbrauch einer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung zu erfassen: gemeinsame und getrennte Messung.
Die Wahl der Messmethode beeinflusst, welche Tarife und Einsparmöglichkeiten genutzt werden können. Insbesondere bei einer getrennten Messung sind oft günstigere Wärmestromtarife möglich.
Haben Sie einen Zähler mit einem Zählwerk, dann wird von einem Eintarifzähler gesprochen. Ihr Stromverbrauch wird darüber im Zähler erfasst und vom Energieversorger mit einem einheitlichen Verbrauchspreis pro kWh abgerechnet. Anders sieht es bei einem sogenannten Zweitarifzähler aus. Dieser weist zwei Zählwerke auf. Eines misst Ihren Stromverbrauch tagsüber, während das zweite den nächtlichen Verbrauch erfasst.
Es gibt keine Verpflichtung, Wärmestrom zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Allerdings wächst der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms am Allgemeinstrom stetig. Aktuell liegt er bei über 50 %.
Trotzdem ist es empfehlenswert, sich beim Wärmestrom für einen Tarif zu entscheiden, bei dem der erneuerbare Anteil 100 % ausmacht. Mit dem Wärmestromtarif von Erdgas Südwest erhalten Sie zu 100 % Strom aus erneuerbarer Energie.
Der Wechsel in einen Wärmestromtarif ist unkompliziert und ähnelt dem herkömmlichen Abschluss eines Gas- oder Ökostromtarifs. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachtspeicher- oder Wärmepumpenheizung bereits bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber angemeldet wurde. Sollte das zutreffen, einfach Postleitzahl, Heizungssystem, Zählertyp und Zählerstand angeben und Ihren Wärmestromtarif abschließen.
Eine mögliche Entlastung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß §14a EnWG, die seit dem 1. Januar 2024 gilt, ist in den Grund- und Verbrauchspreisen nicht enthalten. Die Reduzierung der Netznutzungsentgelte geben wir an Sie weiter, wenn Sie die regulatorischen Voraussetzungen dafür erfüllen. Mehr hierzu erfahren Sie auf unserer Informationsseite.
Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste, die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstehen. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Ökostrom bestellt, erhält Ökostrom entnehmen.
Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.
Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - so können Sie sich entspannt zurücklehnen.
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung Ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt. Es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.
Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.
Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket für Wärmepumpen inklusive fachgerechtem Einbau. Mit unserem Rundum-Service sorgen wir dafür, dass Ihre Wärmepumpe optimal installiert und in Betrieb genommen wird. Profitieren Sie von unserem Know-how und exklusiven Energietarifen. Informieren Sie sich über unsere Wärmepumpen.