Wir beraten Sie gerne
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Sie sind Betreiber einer Stromerzeugungsanlage? Ganz gleich ob es sich um Biogas, Photovoltaik, Wind, Wasser oder eine KWK-Anlage handelt - mit uns haben Sie einen verlässlichen, regionalen Partner. Wir vermarkten Ihre Erzeugung an der Strombörse – für Sie ohne Risiko dafür aber mit umso mehr Chancen und Erlösen. Werden Sie Teil unseres Virtuellen Kraftwerks und gestalten Sie die Energiewende aktiv mit.
Erlöse – Erzielen Sie Mehrerlöse gegenüber der klassischen EEG-Vergütung – kein Risiko, nur Chancen
Einfachheit – wir übernehmen die gesamte energiewirtschaftliche Abwicklung sowie die Koordination der Fernsteuerbarkeit.
Transparenz – monatliche Gutschriften und Abrechnungen auf Basis des Marktwertes (veröffentlicht unter www.netztransparenz.de)
Wechselgarantie – der Wechsel zurück in die klassische EEG-Vergütung ist bei freiwilliger Direktvermarktung jederzeit möglich.
Laufzeit – Anspruchsdauer auf geförderte Direktvermarktung läuft analog zur EEG-Vergütung. Sie bereiten sich schon jetzt auf eine Zeit nach Auslaufen vor. Sie betreiben ein BHKW? Erfahren mehr über Strategien für einen wirtschaftlichen BHKW-Betrieb nach Förderende.
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Sie betreiben eine Anlage oder Ihre Anlage befindet sich in der Projektierungsphase? Wir prüfen, ob Ihre Anlage der Direktvermarktungspflicht unterliegt oder nicht und welche Mehrerlöse für Sie möglich sind. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie gerne!
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Der erzeugte Strom kann mit Hilfe eines professionellen Direktvermarktungsunternehmens an der Leipziger Strombörse verkauft werden. Zusätzlich erhält der Anlagenbetreiber die gesetzlich geregelte Marktprämie. Diese wird vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber bezahlt und gleicht die Differenz der Börsenerlöse zur gesetzlich garantierten Vergütung (EEG-Vergütung oder anzulegender Wert) aus.
Der Anlagenbetreiber liefert den eingespeisten Strom zum Marktwert an den Direktvermarkter. Dieser führt die Mengen in einem Bilanzkreis. In diesem muss der Strombezug und -absatz zu jeder Viertelstunde ausgeglichen sein. Die resultierenden Abweichungen zwischen Prognose und Realität verursachen beim Direktvermarkter Kosten, Sie als Anlagenbetreiber müssen sich keine Gedanken machen. Anhand von Wetter- und Marktdaten erstellt der Direktvermarkter Prognosen über sein komplettes Bezugs- und Absatzportfolio. Nicht benötigte Strommengen werden am „Day-Ahead-Markt“ für den Folgetag oder untertägig am „Intraday-Markt“ gehandelt.
Wir sind Dienstleister für alle wesentlichen Aufgaben, die im Rahmen der Direktvermarktung anfallen:
Ein Virtuelles Kraftwerk ist nicht etwa ein Kraftwerk im herkömmlichen Sinne, sondern eine Zusammenführung von mehreren dezentralen Erzeugungsanlagen, Lasten und Speichern. Den Großkraftwerken im Land stehen immer mehr kleine dezentrale Erzeuger gegenüber. Die bei Erdgas Südwest eingebundenen PV-Anlagen, Biogasanlagen und Windenergieanlagen bringen es gemeinsam auf über 40 MW - so viel Leistung wie ein ganzes Kraftwerk. Diese Erzeugunganlagen benötigen wie jedes Kraftwerk eine Steuerung. Die Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien zu prognostizieren gehört ebenso zu den Aufgaben der Kraftwerkssteuerung wie jederzeit die richtige benötigte Menge an Strom für unsere Kunden bereitzustellen. Wird mehr Strom eingespeist als benötigt, dann wird der überschüssige Strom an der Börse verkauft. Gerade bei viel Sonneneinstrahlung und Wind ist die Produktion hoch. Bei Nacht und Windstille hingegen niedrig. Benötigen unsere Kunden einmal mehr Strom als zu aktueller Stunde erzeugt wird, dann sorgen wir über unsere Handelspartner für den Ausgleich.
EEG-Umlage
Mit Inkrafttreten des EEG 2014 am 1.8.2014 wurde die Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab 500 kW installierter Leistung zur Pflicht. Mit Einführung des EEG 2017 am 1.1.2016 wurde die Obergrenze auf 100 kW Leistung heruntergesetzt. Bestandsanlagen unterliegen einem besonderen Schutz und sind von der Pflicht ausgeschlossen – Sie profitieren jedoch von einer freiwilligen Direktvermarktung Ihrer EEG-Anlage.
KWK-Anlagen
Mit Inkrafttreten des KWKG 2016 wurde die verpflichtende Direktvermarktung für KWK-Anlagen eingeführt. Strom aus Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von über 100 kWel und einer Inbetriebnahme nach dem 1.7.2016 müssen den erzeugten Strom direkt vermarkten. Für Anlagen unter 100 kWel bzw. unter 250 kWel, die vor dem 1.7.2016 ihren Dauerbetrieb aufgenommen haben, findet eine kaufmännische Abnahme durch den Netzbetreiber statt.
Sie betreiben eine Anlage oder Ihre Anlage befindet sich in der Projektierungsphase? Wir prüfen, ob Ihre Anlage der Direktvermarktungspflicht unterliegt oder nicht und welche Mehrerlöse für Sie möglich sind. Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie gerne!
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