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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Gesetzesgrundlage in Deutschland, um den Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie zu fördern. Es wurde im Jahr 2000 erstmals eingeführt und seitdem mehrfach novelliert.

Das Ziel des EEG besteht darin, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen und so die Energieversorgung in Deutschland nachhaltiger zu gestalten.

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis 2050 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Betreiber von Stromnetzen werden mit dem EEG dazu verpflichtet, EE-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom vorrangig abzunehmen und weiterzuleiten. Anlagenbetreiber für erneuerbare Energien erhalten durch das EEG eine garantierte Einspeisevergütung für die Einspeisung ihres Stroms ins Netz. Dieser Preis ist höher als der Marktpreis für konventionell erzeugten Strom und soll den Betreibern eine Investitionssicherheit geben.

Das Gesetz definiert außerdem die technischen und juristischen Aspekte einer stromerzeugenden Anlage, beispielsweise die Rechte und Pflichten der Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Selbstversorger. Letztere können durch die Kombination mit einem Stromspeicher bereits jetzt hohe Autarkie-Quoten erreichen, wie wir in diesem Artikel erläutern: So wirtschaftlich ist eine PV-Anlage mit Stromspeicher

Das EEG hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland in den letzten Jahren vorangetrieben wurde; es gilt als ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz und die Energiewende. Allerdings ist es auch umstritten, da die Förderung erneuerbarer Energien durch das EEG zu einer Erhöhung der Stromkosten für Verbraucher*innen führen kann. Zudem gibt es Kritik an der Höhe der Einspeisevergütungen und an der Begrenzung des Zubaus von EE-Anlagen.

Auf unserer Website finden Sie einen Überblick zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und weitere Informationen für Anlagenbetreiber.

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