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Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine natürliche oder juristische Person, die technische Vorrichtungen betreibt, um Energie aus Solar-, Wind- oder Wasserkraft zu erzeugen.

Ein Anlagenbetreiber ist eine Person, eine Gesellschaft oder ein Unternehmen, das für den Betrieb und die Wartung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, wie Wind-, Solar-, oder Wasserkraft, zuständig ist. Sie überwacht die Energieproduktion und passt diese gegebenenfalls an. In Deutschland ist der Betrieb von solchen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Das EEG regelt die Einspeisevergütung, die die Anlagenbetreiber für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten, sowie weitere Vorschriften, Rechte und Pflichten für den Betrieb von Erzeugungsanlagen. Das EEG legt fest, unter welchen Bedingungen erneuerbare Energien in das Stromnetz eingespeist und vergütet werden. Daher hat das EEG direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und auf die Entscheidungen, die der Betreiber bezüglich der Anlagenproduktion trifft.

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