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Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist der Preis, zu dem Strom aus stromerzeugenden Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ins Stromnetz eingespeist wird.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass jeder Stromerzeuger in Deutschland eine bestimmte Vergütung für jede durch erneuerbare Energiequellen erzeugte und ins Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhält. Dieser erzeugte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und wird von dort aus an Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt.

Auszahlung durch Übertragungsnetzbetreiber

Die Einspeisevergütung soll einen finanziellen Anreiz darstellen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die Höhe dieser Vergütung wird von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Zahlung erfolgt durch den Übertragungsnetzbetreiber an den Anlagenbetreibenden, vorausgesetzt, die Anlage ist bei der Bundesnetzagentur angemeldet und mit einem entsprechenden Stromzähler ausgestattet.

Unterschiedliche Vergütungen

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Größe der Anlage, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der aktuellen Marktlage. Die Vergütung wird in der Regel über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert und kann die Amortisation der Investition in z. B. eine Photovoltaikanlage unterstützen.

Da die aktuelle Einspeisevergütung in Deutschland jedoch nur geringfügig höher ist als die Investitionskosten für Sonnenstrom, lohnt es sich nicht, mit der Einspeisevergütung zu rechnen. Lukrativer ist der Eigenverbrauch des erzeugten Sonnenstroms, da sich dadurch die Investition schneller amortisiert.

Degressive Ausgestaltung

Ein wesentliches Merkmal der Einspeisevergütung ist außerdem, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen jedes Jahr um 1 bis 2 % sinken. Diese Absenkung ist durch das EEG vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass die Förderung erneuerbarer Energien wie der Photovoltaik langfristig bezahlbar bleibt.

Die Idee dahinter ist, dass die Technologie zur Erzeugung von erneuerbarer Energie in Zukunft effizienter und kostengünstiger wird und somit weniger Förderung benötigt. Diese Vorgehensweise nennt man auch „degressive Ausgestaltung“.

Für Anlagenbetreibende bedeutet dies, dass es wichtig ist, die Entwicklung der Vergütungssätze im Auge zu behalten und die Rentabilität ihrer Anlage regelmäßig zu überprüfen. Es kann sinnvoll sein, eine Photovoltaikanlage möglichst frühzeitig zu installieren, um von höheren Vergütungssätzen zu profitieren, bevor diese weiter sinken.

Weitere Informationen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Einspeisevergütung finden Sie hier.

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