EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz 2024

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Erfahren Sie, wie dieses Gesetz Betreibern von Solaranlagen, Windkraftanlagen und anderen erneuerbaren Energiesystemen durch Vergütungen finanzielle Anreize bietet.

Eine Solaranlage auf einem Einfamilienhaus, die von der Einspeisevergütung des EEG profitieren kann.

Was ist Sinn und Zweck des Gesetzes?

Bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) handelt es sich um eine energiewirtschaftliche, staatliche Vorschrift, die die Förderung erneuerbarer Energien regelt. Das EEG hat zum Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, um ihren Anteil am Strommix zu erhöhen.

Das EEG sieht vor, dass bestimmte erneuerbare Energien, wie z.B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen, Windenergie, Biomasse oder auch Wasserstoff, eine garantierte Vergütung für die erzeugte Energie erhalten, welche sie in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung soll Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver machen.

Das Gesetz trägt daher dazu bei, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und den Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern zu senken.

Was ist die EEG-Einspeisevergütung?

Die EEG-Einspeisevergütung ist ein wichtiger Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Betreiber*innen von erneuerbaren Energiesystemen erhalten damit eine garantierte Vergütung für die von ihnen erzeugte Energie, die sie ins Stromnetz einspeisen.

Die Einspeisevergütung funktioniert folgendermaßen: Betreiber*innen von erneuerbaren Energiesystemen, wie z.B. Photovoltaik-Anlagen, Windkraft-Anlagen oder Biomasse-Kraftwerken, liefern die erzeugte Energie an das Stromnetz. Die Einspeisevergütung wird ihnen für jede eingespeiste Kilowattstunde berechnet und ausgezahlt.

Die Höhe der Vergütung variiert je nach Technologie und Alter der Anlage. Die Vergütungen werden regelmäßig angepasst und sind zeitlich befristet.

Was bedeutet die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Besitzer*innen?

Für Besitzer*innen von Photovoltaik-Anlagen bedeutet die EEG-Einspeisevergütung, dass sie eine auf 20 Jahre angelegte, garantierte Vergütung für die von ihnen erzeugte Energie erhalten, die sie nicht selbst verbrauchen. Denn die Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den durch PV-Anlagen erzeugten Strom, der dem Stromnetz zur Verfügung gestellt wird, bevorzugt abzunehmen.

Durch die Einspeisevergütung erhalten Photovoltaik-Besitzer*innen eine finanzielle Unterstützung für ihre Anlage und können so die Kosten für den Kauf und die Installation der Anlage teilweise oder sogar vollständig finanzieren.

Welche Regelung des EEG gilt für meine Anlage?

Die Frage, welche Regelung des EEG für eine bestimmte PV-Anlage gilt, hängt von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Laufe der Jahre mehrmals geändert, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen und gleichzeitig die Kosten für Stromverbraucher*innen zu reduzieren.

Entscheidend für die Beantwortung der Frage, welche Fassung des Gesetzes für Ihre Solar-Anlage gilt, ist immer das Datum, zu dem Ihre Anlage offiziell in Betrieb gegangen ist. Daraus leitet sich auch die Höhe der Einspeisevergütung ab, die sich wiederum nach der Größe bemisst. Denn in der Regel gelten für Anlagen kleiner als 10 kWpeak andere Vergütungssätze als für größere Anlagen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung gemäß EEG 2024?

Im Juli 2022 beschloss die Bundesregierung eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und änderte damit zentrale Punkte des EEG. Am 1. Februar 2024 sind weitere Änderungen in Kraft getreten. Sie wirken sich insbesondere auf die Höhe der Einspeisevergütung für durch Photovoltaik-Anlagen erzeugten und ins allgemeine Stromnetz eingespeisten Solarstrom aus.

Besitzer*innen von PV-Anlagen, die ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen werden, erhalten eine Einspeisevergütung von 8,1 Cent/kWh statt den bisherigen 8,2 Cent/kWh.

Die Einspeisevergütung sinkt ab diesem Jahr zudem im Halbjahrestakt um weitere 1 %. Zur Verdeutlichung: PV-Anlagen, die ab dem 1. August 2024 starten, erwirtschaften 8,0 Cent/kWh. Bei Inbetriebnahme ab dem 1. Februar 2025 liegt der Betrag dann bei 7,9 Cent/kWh.

Die zum Zeitpunkt der offiziellen Inbetriebnahme der PV-Anlage geltenden Sätze sind für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert.

Bei der Höhe der Einspeisevergütung ist außerdem zwischen Anlagen, die teilweise zur Eigenversorgung genutzt werden (Teileinspeisung), und solchen, deren Strom komplett ins Stromnetz eingespeist wird (Volleinspeisung) zu unterscheiden. Die ehemalige Begrenzung auf 70 % möglicher Einspeisung selbst erzeugten Stroms wurde abgeschafft. Für die Höhe der Einspeisevergütung ist außerdem die Größe der Anlage, also die maximale Leistung (kWpeak), relevant.

In Anbetracht dieser Faktoren ergeben sich folgende Vergütungssätze für PV-Anlagen für 2024:

Einspeiseart

Leistung

Vergütung bei Inbetriebnahme 1.02.2024 bis 31.07.2024

Vergütung bei Inbetriebnahme 1.08.2024 bis 01.02.2025

Teileinspeisung

bis zu 10 kWpeak

8,1 Cent pro kWh

8,0 Cent pro kWh

Teileinspeisung

ab 10 kWpeak

7,0 Cent pro kWh

6,9 Cent pro kWh

Volleinspeisung

bis zu 10 kWpeak

12,9 Cent pro kWh

12,8 Cent pro kWh

Volleinspeisung

ab 10 kWpeak

10,8 Cent pro kWh

10,7 Cent pro kWh

Zu beachten ist, dass bei den Anlagen über 10 kWpeak die Einspeisevergütung gesplittet wird. Das bedeutet: Der geminderte Vergütungssatz gilt nur für die Leistung ab 10 kWpeak. Eine Anlage mit Volleinspeisung und 20 kWpeak Leistung erhält daher für die ersten 10 kWpeak 12,9 bzw. 12,8 Cent und für die zweiten 10 kWpeak 10,8 bzw. 10,7 Cent. Im Durchschnitt ergibt dies also für jede Kilowattstunde 11,85 bzw. 11,75 Cent und das über eine Laufzeit von 20 Jahren.

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Welche Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gelten für 2024?

Mit den letzten Novellen des EEG 2022 und 2023 ist der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen noch einfacher und vor allem wirtschaftlicher geworden. Weitere Erleichterungen sind von dem Solarpaket der Bundesregierung zu erwarten, das 2023 beschlossen wurde und im Laufe dieses Jahres in Kraft treten soll. Hier ein Überblick, welche Regelungen für 2024 gelten:

  • Zwei unterschiedliche Anlagen auf einem Dach: Der Staat zahlt für erzeugten Strom Einspeisevergütungen in unterschiedlicher Höhe je nach technischem Charakter der Anlage – Teileinspeisung oder Volleinspeisung. Früher musste man sich für eine Art entscheiden. Inzwischen dürfen auf einem Dach zwei unterschiedliche PV-Anlagen betrieben werden. Diese müssen allerdings technisch getrennt sein und u.a. über eigene Stromzähler verfügen.
  • Abschaffung der Kappungsgrenze von 70 %: Die Regelung, dass maximal 70 % des durch die eigene PV-Anlage erzeugten Stroms in das Stromnetz eingespeist werden darf, wurde abgeschafft. Diese Regelung sollte den Eigenverbrauch anregen und die Stromnetze entlasten, hat aber letztlich oft dazu geführt, dass Solarstrom weder eingespeist noch selbst verbraucht werden konnte und somit wertvolle Ressourcen verschwendet wurden. Besitzer*innen von Photovoltaik-Anlagen dürfen den Strom nun zu 100% in das öffentliche Stromnetz einfließen lassen (Volleinspeisung).
  • Photovoltaik-Anlage im Garten oder auf dem Carport: Auch PV-Anlagen, die im Garten oder auf einem Carport errichtet werden, können inzwischen die Einspeisevergütung erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Hausdach nicht eignet und das entsprechende Baurecht eingehalten wird.
  • 0 % Umsatzsteuer: Stromspeicher und PV-Anlagen bleiben auch 2024 von der Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für die Installation und alle weiteren, notwendigen Komponenten und betrifft darüber hinaus die Erweiterung und den Austausch von Bestandsanlagen. Das entlastet vor allem Privatleute, die nicht wie Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind. PV-Anlagen werden also billiger.
  • Steuerbefreiung für Gewinne aus kleinen PV-Anlagen: Gewinne aus PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit einer Leistung von weniger als 30 kWpeak bleiben auch 2024 von der Einkommenssteuer befreit.
  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen mittlerweile die Einkommenssteuererklärung für Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen erstellen, auch wenn diese unter die Befreiung von der Einkommenssteuer fallen.

Das Solarpaket der Bundesregierung sieht außerdem weitere Erleichterungen vor. Aktuell ist jedoch noch unklar, wann genau in 2024 diese neuen Regelungen in Kraft treten werden:

  • Gemeinsame Gebäudeversorgung: Die Weitergabe an nicht selbst benötigtem Strom aus der eigenen PV-Anlage an Nachbar*innen innerhalb desselben Gebäudes soll ohne großen bürokratischen Aufwand möglich werden.
  • Solarkraft vom Balkon: Auch Balkonkraftwerke profitieren von der Einspeisevergütung sowie der Befreiung von der Umsatzsteuer. Mit dem kommenden Solarpaket sollen darüber hinaus die Anmeldung entbürokratisiert und die Inbetriebnahme stark vereinfacht sowie perspektivisch die Nutzung von Schukosteckern ermöglicht werden. Zudem soll die Leistungsgrenze von bisher 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden (1). Die verschiedenen Bundesländer, aber auch einzelne Städte und Gemeinden, bieten außerdem diverse Förderprogramme für die kleinen Balkonkraftwerke. Hier lohnt es sich, sich zu erkundigen.
  • Anlagen mit mehr als 100 kW Leistung müssen bisher in die Direktvermarktung gehen. Dies soll sich künftig ändern: Die überschüssige Energie soll zwar ohne Vergütung aber auch ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber abgegeben werden dürfen. Auch die Zertifizierungspflicht soll vereinfacht werden.
  • Auch bei den Themen Mieter*innenstrom, Erneuerung bestehender Dachanlagen, Direktvermarktung kleinerer PV-Anlagen bis 25 kW sowie Netzanschluss für Anlagen bis 30 kW sieht das Solarpaket Vereinfachungen und Verbesserungen vor.

Wie erhalte ich die Einspeisevergütung? Was sind die Voraussetzungen?

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen diese beim örtlichen Netzbetreiber (veranlasst die Auszahlung der Vergütung) anmelden. Weiterhin muss man die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registrieren. Beide Schritte sollten rechtzeitig vor der Inbetriebnahme geplant werden, da insbesondere die Anmeldung beim Netzbetreiber einige Wochen in Anspruch nehmen kann. In der Regel übernimmt die*der Installateur*in bzw. Solaranbieter beide Anmeldungen.

Wichtig ist zudem die Photovoltaik-Anlage beim Finanzamt anzumelden, denn im Sinne des Umsatzsteuergesetztes gelten Betreiber*innen von PV-Anlagen weiterhin als Unternehmer*innen. Seit Anfang 2023 gibt es hier allerdings einen großen Vorteil: Die Erträge aus der Stromeinspeisung sind seither von der Einkommenssteuer befreit. Diese Regelung gilt für PV-Anlagen auf Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien bis 30 kWp Bruttonennleistung.

Wann wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Nach der Registrierung und Inbetriebnahme der Anlage müssen die Betreiber*innen regelmäßig Messwerte über die erzeugte Energie an die zuständige Behörde übermitteln. Dazu müssen sie einmal jährlich die Daten des Einspeisezählers ablesen und an die zuständige Netzbetreiber­firma übermitteln. Auf der Basis dieser Daten werden die monatlichen Abschlags­zahlungen berechnet und ausgezahlt. Die Vergütung wird nur für die Energie gezahlt, die tatsächlich ins Stromnetz eingespeist wird.

Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung für Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren?

Das Ende der EEG-Förderung bedeutet, dass die garantierte Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, in diesem Fall die Photovoltaik, nach einer bestimmten Zeit ausläuft. Das heißt, die Einspeisevergütung für Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen entfällt nach Ablauf von 20 Jahren.

Aber auch ohne die garantierte Vergütung können Betreiber*innen ihre erzeugte Energie verkaufen – dann allerdings auf dem freien Markt und zu den dort üblichen Preisen, die in der Regel niedriger ausfallen, als die garantierte Vergütung.

Das EEG-Förderende kann für Besitzer*innen von Photovoltaik-Anlagen eine Herausforderung darstellen, da sie weniger Gewinn erzielen. Einige entscheiden sich dann dafür, ihre Anlagen durch neuere, leistungsstärkere zu ersetzen. Andere erhöhen beispielsweise ihren Eigenverbrauch, um die Anlagen weiterhin rentabel zu betreiben.

Wird die Einspeisevergütung weiter sinken?

Die Einspeisevergütung hat in der Vergangenheit regelmäßig abgenommen und sinkt seit dem 1. Februar 2024 halbjährlich um 1 %. Das hat mehrere Gründe:

  • Die Technologiekosten für erneuerbare Energien, insbesondere für Photovoltaik, sinken kontinuierlich, was bedeutet, dass die Anlagen billiger zu produzieren und zu betreiben sind.
  • Der Ausbau erneuerbarer Energien hat sich beschleunigt, was zu einer höheren Angebotsmenge führt. Dadurch wiederum sinkt der Preis für erneuerbare Energien.
  • Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix kontinuierlich zu erhöhen, um die Klimaziele zu erreichen. Dieses Ziel erreicht man durch den Rückgang der Förderung. Dieser soll sicherstellen, dass die erneuerbaren Energien sich auf dem Markt selbst tragen können.

Was ist vorteilhafter: Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig in eine Richtung beantworten, denn sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung gibt es gute Gründe.

Der Eigenverbrauch ermöglicht es den Betreiber*innen von PV-Anlagen, die erzeugte Energie direkt vor Ort zu nutzen, anstatt sie ins Stromnetz einzuspeisen. Dadurch können sie ihre Energiekosten senken und ihre Unabhängigkeit von den Energieversorgerunternehmen erhöhen.

Nach der starken Erhöhung der Energiepreise steigt auch der finanzielle Vorteil. Denn Strom, der selbst erzeugt und verbraucht wird, muss nicht teuer eingekauft werden. Die Einspeisevergütung wiederum ermöglicht es den Betreiber*innen, direkt einen Teil ihrer Kosten durch die Vergütung für die eingespeiste Energie zurückzugewinnen. Dies kann die Rentabilität der Anlage erhöhen und die Investition attraktiver machen.

Lohnt sich eine PV-Anlage angesichts der in den letzten Jahren sinkenden Vergütungssätze (Degression) noch?

Auch wenn die Einspeisevergütung sinkt, kann eine PV-Anlage rentabel sein, insbesondere wenn die Kosten für die Anlage und den Betrieb sinken und der Eigenverbrauch steigt. Je höher die Strompreise, desto höher die Ersparnis durch nicht extern zugekaufte Energie. Deshalb müssen bei der Berechnung der Rentabilität einer PV-Anlage die Faktoren Eigenverbrauch und Entwicklung der Strompreise mit einbezogen werden.