Was ist Sinn und Zweck des Gesetzes?
Bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) handelt es sich um eine energiewirtschaftliche, staatliche Vorschrift, die die Förderung erneuerbarer Energien regelt. Das EEG hat zum Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, um ihren Anteil am Strommix zu erhöhen.
Das EEG sieht vor, dass bestimmte erneuerbare Energien, wie z.B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen, Windenergie, Biomasse oder auch Wasserstoff, eine garantierte Vergütung für die erzeugte Energie erhalten, welche sie in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung soll Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver machen.
Das Gesetz trägt daher dazu bei, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und den Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern zu senken.
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Zu beachten ist, dass bei den Anlagen über 10 kWpeak die Einspeisevergütung gesplittet wird. Das bedeutet: Der geminderte Vergütungssatz gilt nur für die Leistung ab 10 kWpeak. Eine Anlage mit Volleinspeisung und 20 kWpeak Leistung erhält daher für die ersten 10 kWpeak 12,9 bzw. 12,8 Cent und für die zweiten 10 kWpeak 10,8 bzw. 10,7 Cent. Im Durchschnitt ergibt dies also für jede Kilowattstunde 11,85 bzw. 11,75 Cent und das über eine Laufzeit von 20 Jahren.
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