Darstellung der Wärmepumpe Vitocal-25x-A von Viessmann - zu sehen ist ein dunkles Haus; im Vordergrund ist die Außeneinheit der Wärmepumpe zu sehen.

Förderung für Heizungen 2026

Wie hoch werden neue Heizungen 2026 noch gefördert?

Die Ergebnisse des Förderrechners dienen lediglich als Orientierungshilfe. Die tatsächliche Förderung kann je nach individuellen Voraussetzungen variieren. So erhöhen sich z. B. bei Mehrfamilienhäusern für die 2. bis 6. Wohneinheit die förderfähigen Kosten um jeweils bis zu 15.000 €.*

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Aktuelle Heizungsförderung für 2026

Neue Förderregelungen für Heizungen im Jahre 2026

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Zu den förderfähigen Heizungstypen gehören:

  • Elektrische Wärmepumpen, wie Luft-Wasser-Wärmepumpen,
  • Solarthermieanlagen,
  • Brennstoffzellenheizungen mit 100-prozentigem Biomethan- oder Wasserstoffanteil,
  • 100-prozentig wasserstofffähige Gasbrennwertheizungen (nur die Investitionsmehrkosten),
  • Biomasseheizungen,
  • Wärme- oder Gebäudenetzanschluss.

 

Als förderfähige Investitionskosten gelten laut Förderrichtlinie die Kosten der geförderten Heizungsanlage, die Ausgaben für die Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen. Zu den Umfeldmaßnahmen zählen zusätzliche Aufwendungen für Arbeiten oder Investitionen, die unmittelbar dazu dienen, den geförderten Heizungstausch vorzubereiten und umzusetzen. Darüber hinaus können auch Ausgaben für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden, die im direkten Zusammenhang mit der geförderten Anlage stehen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus kann nur von selbstnutzenden Wohneigentümern beantragt werden. Vermieter können diesen Fördermittel-Bonus folglich nicht erhalten.

Um den Bonus zu erhalten, muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige, 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht werden.

Hybrid-Wärmepumpen sind von dem Heizungszuschuss ausgeschlossen. Nach dem Austausch darf die Heizungsanlage nicht mehr mit fossilen Brennstoffen oder Gas betrieben werden, mit der Ausnahme von Brennstoffzellenheizungen (mit 100 % Wasserstoff oder Biomethan) und wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird halbjährlich um vier Prozent reduziert:

  • bis 31.01.2027: 16 %
  • ab 01.02.2027: 12 %
  • ab 01.08.2027: 8 %
  • ab 01.02.2028: 4 %
  • ab 01.08.2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus.

Den Einkommensbonus erhalten Eigentümer, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 50.000 € im Jahr beträgt und das Wohneigentum selbst genutzt wird.

Seit 2024 bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ihren Heizungsförderantrag. Das passende Programm heißt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Nr. 458)“.

Wenn Sie sich nicht selbst um den Antrag kümmern möchten, unterstützen wir Sie gern: Mit unserem Rundum‑sorglos‑Heizungspaket erhalten Sie die neue Heizung und die Förderbegleitung aus einer Hand.

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* Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der berechneten Werte übernommen.

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