In unserem Förderrechner sind derzeit noch die bisherigen Fördersätze hinterlegt. Die Grundzüge der neuen Förderung bis zum Maximalwert von 80 % ab dem 21.07.2026 sollen wie folgt aussehen:
- 30 % Basisförderung für Wärmepumpen.
- 16 % Geschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten, funktionsfähigen Gasheizung, sofern die Immobilie selbst genutzt wird. Die Förderhöhe reduziert sich halbjährlich um vier Prozent.
- Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer:
- 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 30.000 €
- 30 % bei 30.000 bis 40.000 €
- 10 % bei 40.000 bis 50.000 €
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das zu versteuernde Jahreseinkommen einmalig um 10.000 € reduziert.
Die Obergrenze der Fördersumme beträgt 80 % für Einkommen unter 30.000 € und bei 70 % für höhere Einkommen.
Die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit betragen maximal 28.000 €. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von bis zu 22.400 € für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus. Die förderfähigen Investitionskosten sollen alle sechs Monate um 750 € sinken.
Ab 2027 soll die Basisförderung auf 15 % sinken. Im Gegenzug ist für in Europa hergestellte Wärmepumpen ein Zuschuss von gleicher Höhe vorgesehen. Wer ab 2027 eine bestehende erneuerbare Heizung (z. B. eine Wärmepumpe oder ein Pelletkessel) durch eine neue Wärmepumpe ersetzt, erhält nur noch die Hälfte der Förderung. Wurde die vorhandene EE-Heizung nach dem 01.01.2008 installiert, wird keine Förderung mehr gewährt.
Die neuen Förderrichtlinien befinden sich derzeit noch im politischen und gesetzgeberischen Prozess.