Darstellung der Wärmepumpe Vitocal-25x-A von Viessmann - zu sehen ist ein dunkles Haus; im Vordergrund ist die Außeneinheit der Wärmepumpe zu sehen.

Förderung für Heizungen 2026

Wie hoch werden neue Heizungen 2026 noch gefördert?

Förderung sichern, bevor sich die Bedingungen ändern!

Die zukünftige Höhe der Förderung für neue Heizungen ist ungewiss. Sichern Sie sich deshalb jetzt noch schnell die hohe Förderung von bis zu 70 Prozent für Ihren Heizungswechsel, bevor die aktuellen Bedingungen auslaufen. Jetzt Angebot anfordern!

Aktuelle Heizungsförderung für 2026

Eine Heizung auf der Geldscheine liegen. Beim Einbau einer neuen Heizung erhält man durch die staatliche Förderung Geld zurück durch die Heizungsförderung.

Unser Förderrechner für die Heizungsförderung berücksichtigt gemäß der aktuell gültigen Gesetzeslage folgende Fördersätze für eine Wohneinheit im Jahr 2026 bis zum Maximalwert von 70 %:

  • 30 % Heizungsgrundförderung
  • 30 % Einkommensbonus für selbst­nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Ersatz einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nacht­speicher­heizung oder wenn eine 20 Jahre alte, funktions­fähige Biomasse- oder Gasheizung in einem selbstnutzenden Wohneigentum ausgetauscht wird
  • 5 % Effizienzbonus für den Einbau einer Wärmepumpenheizung mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290 Propan)

Die förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit sind im KfW-Förderprogramm auf 30.000 € begrenzt. Daraus ergibt sich ein maximaler Heizungs­zuschuss in Höhe von 21.000 € für die neue Heizung eines Einfamilienhauses.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Zu den förderfähigen Heizungstypen gehören:

  • Elektrische Wärmepumpen, wie Luft-Wasser-Wärmepumpen,
  • Solarthermieanlagen,
  • Brennstoffzellenheizungen mit 100-prozentigem Biomethan- oder Wasserstoffanteil,
  • 100-prozentig wasserstofffähige Gasbrennwertheizungen (nur die Investitionsmehrkosten),
  • Biomasseheizungen,
  • Wärme- oder Gebäudenetzanschluss.

 

Als förderfähige Investitionskosten gelten laut Förderrichtlinie die Kosten der geförderten Heizungsanlage, die Ausgaben für die Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen. Zu den Umfeldmaßnahmen zählen zusätzliche Aufwendungen für Arbeiten oder Investitionen, die unmittelbar dazu dienen, den geförderten Heizungstausch vorzubereiten und umzusetzen. Darüber hinaus können auch Ausgaben für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden, die im direkten Zusammenhang mit der geförderten Anlage stehen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus kann nur von selbstnutzenden Wohneigentümern beantragt werden. Vermieter können diesen Fördermittel-Bonus folglich nicht erhalten.

Um den Bonus zu erhalten, muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige, 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht werden.

Hybrid-Wärmepumpen sind von dem Heizungszuschuss ausgeschlossen. Nach dem Austausch darf die Heizungsanlage nicht mehr mit fossilen Brennstoffen oder Gas betrieben werden, mit der Ausnahme von Brennstoffzellenheizungen (mit 100 % Wasserstoff oder Biomethan) und wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 20 % bis zum 31.12.2028 und wird ab 2029 in folgenden Schritten reduziert

  • bis 31.12.2028: 20 %
  • ab 01.01.2029: 17 %
  • ab 01.01 2031: 14 %
  • ab 01.01.2033: 11 %
  • ab 01.01.2035: 8 %
  • ab 01.01.2037 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus.

Den Einkommensbonus erhalten Eigentümer, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 € im Jahr beträgt und das Wohneigentum selbst genutzt wird.

Die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch in Wohngebäuden betragen für die erste Wohneinheit 30.000 €, für die 2. bis 6. Wohneinheit jeweils 15.000 € und ab der 7. Wohneinheit jeweils 8.000 €.

Bei einem Fördersatz von bis zu 70 % können selbstnutzende Eigentümer einen maximalen Zuschuss in Höhe von 21.000 € erhalten. Vermieter haben dagegen nur Anspruch auf die 30 % Grundförderung und ggf. den 5 % Effizienzbonus. Ihr maximaler Förderzuschuss für die erste Wohneinheit beträgt somit 10.500 €.

Wasserstofftaugliche Gasheizungen können mit bis zu 70 % gefördert werden. Die Förderung beschränkt sich jedoch auf die Mehrkosten, die bei der Installation einer 100 % wasserstofffähigen Gasbrennwertheizung gegenüber einer bauartbedingt nicht wasserstofftauglichen Gasbrennwertheizung entstehen. Eine sofortige Umstellung der Gasheizung auf Wasserstoffbetrieb ist nicht erforderlich. Es gibt hierfür Übergangsfristen.

Seit 2024 bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ihren Heizungsförderantrag. Das passende Programm heißt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Nr. 458)“.

Wenn Sie sich nicht selbst um den Antrag kümmern möchten, unterstützen wir Sie gern: Mit unserem Rundum‑sorglos‑Heizungspaket erhalten Sie die neue Heizung und die Förderbegleitung aus einer Hand.

Finden Sie jetzt die passende Heizung für Ihr Zuhause

Haben Sie Fragen zu unserem Heizungsangebot?

* Pflichtfeld

Die Erdgas Südwest GmbH übermittelt die von Ihnen eingegebenen Daten an ihr Tochter­unternehmen Erdgas Südwest Service GmbH zum Zwecke der Kontakt­aufnahme, Beratung und Angebotserstellung. Die Erdgas Südwest Service GmbH übermittelt Informationen über den Bearbeitungsstatus an die Erdgas Südwest GmbH. Im Rahmen der Kommunikation mit Ihnen ist die Erdgas Südwest Service GmbH berechtigt, Sie bezüglich eigener Zusatzleistungen und Tarife der Erdgas Südwest GmbH im Zusammenhang mit den angefragten Heiz- und Solarlösungen zu kontaktieren.

Jetzt Neuigkeiten und exklusive Angebote sichern – inklusive Willkommensgeschenk „Leitfaden: Wärmepumpe im Altbau“

Die Datenschutzbestimmungen für Interessenten sowie den Hinweis auf Ihr datenschutzrechtliches Widerspruchsrecht finde Sie hier.

Abschicken