Der Klimageschwindigkeitsbonus kann nur von selbstnutzenden Wohneigentümern beantragt werden. Vermieter können diesen Fördermittel-Bonus folglich nicht erhalten.
Um den Bonus zu erhalten, muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige, 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht werden.
Hybrid-Wärmepumpen sind von dem Heizungszuschuss ausgeschlossen. Nach dem Austausch darf die Heizungsanlage nicht mehr mit fossilen Brennstoffen oder Gas betrieben werden, mit der Ausnahme von Brennstoffzellenheizungen (mit 100 % Wasserstoff oder Biomethan) und wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen.