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Heizungstausch mit dem individuellen Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan gibt Hausbesitzer*innen eine ausführliche Auflistung von Sanierungsmaßnahmen für ein besseres Energiemanagement. Er dient als Wegweiser durch eine mehrere Jahre andauernde Sanierung, die langfristig Kosten sparen und den Wert sowie den Komfort eines Gebäudes steigern soll.

Inhaltsverzeichnis

Eine energetische Haussanierung ist ein komplexes und langwieriges Projekt. Je nach Gebäudezustand zieht sie sich über mehrere Jahre, beinhaltet viele aufeinander aufbauende Maßnahmen und erfordert erhebliche Kosten. Außerdem müssen zahlreiche neue gesetzliche Auflagen berücksichtigt werden, die die Energieeffizienz verbessern und die Umweltbelastungen des Gebäudes verringern sollen. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) navigiert Hausbesitzerinnen und -besitzer durch eine Sanierung und identifiziert energetische Lücken. Er beschreibt notwendige Maßnahmen und sichert dadurch den erfolgreichen Abschluss der Bauarbeiten – idealerweise bis hin zu einem Effizienzhaus.

Auch nach der Aktualisierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2023 gelten die Sanierungsvorgaben mit dem individuellen Sanierungsfahrplan als zu 5 % erfüllt.

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?

Eine Heizungssanierung geht – vor allem bei Altbaugebäuden – oft mit einer Gebäudesanierung einher. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument für Hausbesitzer*innen im Rahmen einer Gebäudesanierung.

Der iSFP beinhaltet also eine ganzheitliche Auflistung aller notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Folgejahre. Er stellt nicht allein die Heizungssanierung in den Fokus, sondern die Senkung des Gebäudeenergieverbrauchs, bei dem die neue Heizung nur ein Baustein von vielen ist. 

Der iSFP spiegelt den Ist-Zustand aller relevanten Daten und gibt Empfehlungen für anstehende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Was ist das Ziel eines Sanierungsfahrplans?

Ziel des vom EWärmeG BW vorgesehenen individuellen Sanierungsfahrplans ist eine Steigerung der Energieeffizienz des Hauses. Er gibt einen Überblick über alle notwendigen Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten, um ein Effizienzhaus 85 zu erreichen. Insbesondere die Kosten sollen sich dank der zeitlichen Staffelung der Bauarbeiten und durch die zahlreichen Fördermittel in Grenzen halten.

Wichtig ist, dass der iSFP nicht greift, wenn eine Komplettsanierung in einem Rutsch durchgeführt wird. Die Planungen im Sanierungsfahrplan strecken sich über mehrere Jahre. 

Auszug aus dem Muster-Sanierungsfahrplan des UM-BW
Auszug aus dem Mustersanierungsfahrplan des UM-BW (1)

Gilt der Sanierungsfahrplan auch bei Biogas?

Ja, der individuelle Sanierungsfahrplan beinhaltet die Option auf ein Heizsystem, das auf Biogas basiert. In einem Bestandsgebäude mit einer Gasheizung gelten die Auflagen als zu 10 % erfüllt, wenn Biomethan, also Gas aus Biomasse, zum Einsatz kommt. 

Hausbesitzer*innen sollten hier aber beachten, dass die thermische Leistung der Heizung nicht über 50 kW betragen darf.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Seit 2007 gilt in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Es betrifft alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Bestandsgebäuden mit einer Wohnfläche von über 50 qm, die ihre Heizungsanlage austauschen oder modernisieren. 15 % der dann generierten Wärmeenergie müssen seither mit Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.

Ist das nicht möglich, sichern Ersatzmaßnahmen die Erfüllung aller notwendigen Kriterien. Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gilt bereits als Teilerfüllung in Höhe von 5 % und wird daher entsprechend gefördert.

Wer erstellt einen Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird durch einen unabhängigen Energieberater erstellt. Dieser bilanziert und begutachtet die Immobilie hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und berät darauf aufbauend bei Erneuerungsmaßnahmen. 

Nach einem Termin vor Ort erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer eine Analyse des Gebäudes basierend auf allen relevanten Daten und darauf aufbauenden Empfehlungen hinsichtlich Modernisierung und Sanierung.

Neben Ingenieuren oder Architekten dürfen seit dem 1. Dezember 2021 auch Gebäudeenergieberatende des Handwerks, also entsprechend weitergebildete Handwerker, den iSFP ausstellen. Das hat den Vorteil, dass die Beratung und Planung der Sanierungsmaßnahmen aus einer Hand stattfinden können. Da der Begriff des*der Energieberatenden nicht geschützt ist, sollte man unbedingt auf eine entsprechende Zertifizierung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) achten.


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Was kostet der Sanierungsfahrplan?

Die Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplan variieren je nach Aufwand, sind aber eher gering im Vergleich zu den danach anstehenden Aufwänden. Meist bewegen sie sich um die 800 bis 1.000 Euro. Der Eigenanteil eines iSFP hat sich oft schon nach Umsetzung der ersten Sanierungsmaßnahme amortisiert.

Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?

Ja, der iSFP ist förderfähig. Das BAFA übernimmt 80 % der Aufwendungen bis 1.300 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 1.700 Euro (Mehrfamilienhäuser). Bei Eigentümergemeinschaften bezuschusst das BAFA auch mit bis zu 500 Euro das Honorar für die Erläuterungen des iSFP.

Welche Förderungen es für eine Heizungssanierung gibt, haben wir hier erläutert.

Sanierungsfahrplan für Wohngebäude

Heizkosten sparen, mehr Wohnkomfort, weniger Zugluft, warme Füße – all das versprechen sich Hausbesitzer*innen von einer Sanierung. Aber wo fängt man an? Welche Maßnahmen müssen sein und in welcher Reihenfolge?

Wie sieht ein Sanierungsfahrplan-Beispiel aus?

  1. Ihr Gebäude heute: Energetische Bewertung des Gebäudes anhand der Klassen A+ bis H und Definition des Ziels nach abgeschlossener Sanierung.
  2. Überblick: Auflistung aller anstehenden Maßnahmen inklusive Zeitrahmen und Finanzierung durch den Energieberater. Die farbliche Kennung unterstreicht, welcher Energiestatus mithilfe der Einzelmaßnahme erreicht wird.
  3. Die Schritte im Detail: Erklären der einzelnen Maßnahmen im Detail inklusive Begründung und Ziel.
  4. Was sind die nächsten Schritte? Eine Fachkraft für die Umsetzung finden, Fördermittel planen, Maßnahmen starten.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellt auf seiner Website ein Musterbeispiel für den individuellen Sanierungsfahrplan aus.

Sanierungsfahrplan bei Komplettsanierung

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann sich sowohl auf eine Komplettsanierung als auch auf die Umsetzung einzelner Maßnahmen beziehen. In beiden Fällen bildet er eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf dem Weg zu einem energieeffizienten Gebäudemanagement.

Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude

Ein individueller Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude geht über den für Wohngebäude hinaus. Hier beziehen Energieberatende zum Beispiel auch die Gebäudebelüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung mit ein.

Da Nichtwohngebäude sich sehr voneinander unterscheiden, gibt es hier keinen Mustersanierungsfahrplan. Der Ablauf und das Ziel bleiben aber gleich. Am Ende soll das Gebäude klimaneutral sein.

Wie sieht ein Sanierungsfahrplan-Beispiel aus?

  1. Ist-Zustand
  2. Sanierungsschritte und Maßnahmenpakete
    Handlungsfelder
    • Gebäudehülle und Anlagentechnik
    • Geringinvestive Maßnahmen
    • Eigenstromerzeugung
  1. Ziel-Zustand
  2. Dokumentation
  3. Anregungen
  4. Erläuterung

Der iSFP muss alle relevanten Punkte der Sanierungsfahrplan-Verordnung enthalten, um auch im Rahmen des EWärmeG anerkannt und gefördert zu werden.

Muss der Sanierungsfahrplan umgesetzt werden?

Nein, der individuelle Sanierungsfahrplan gibt keine bindenden Maßnahmen vor, sondern lediglich Empfehlungen. Er identifiziert energetische Mängel und formuliert Sanierungsschritte in einer sinnvollen Reihenfolge und einem zeitlichen Rahmen. Er dient als Entscheidungsgrundlage hinsichtlich einer Verbesserung des energetischen Gebäudezustands.

Gibt es eine Nachweispflicht?

Nein. Da die Maßnahmen im iSFP nicht bindend sind, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer deren Umsetzung auch nicht nachweisen. Allerdings erhalten diese bei einer Umsetzung weitere 5 % Förderung auf die im iSFP empfohlenen Einzelmaßnahmen.

Wie lange ist ein Sanierungsfahrplan gültig?

Der individuelle Sanierungsfahrplan hat keine Ablauffrist, auch wenn er mit einem Datum versehen ist. Allerdings gilt in Bezug auf die Förderung ein Umsetzungszeitrahmen von 15 Jahren. Wer also einen Zuschuss in Anspruch nehmen möchte, muss die förderfähigen Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren umsetzen. Wichtig ist dabei, vor Beginn der Baumaßnahmen die Aktualität der Empfehlung zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen.

Wie ist der zeitliche Ablauf bei einem Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan soll Hausbesitzerinnen und -besitzern eine detaillierte und verständliche Übersicht über alle Lücken im Energiemanagement geben. Die Energieberatung läuft etwa so ab:

  • Erster Termin vor Ort inklusive Datenaufnahme
  • Bilanzieren des Ist-Zustands und energetische Bewertung des Gebäudes in einzelnen Komponenten und Farbklassen
  • Konzeption der Sanierungsvorschläge
  • Abstimmen zwischen Energieberatern und Hauseigentümern
  • Ausformulieren des individuellen Sanierungsfahrplans
  • Übergabe und Erläuterung

Kann ich den Sanierungsfahrplan auch nachträglich erstellen lassen?

Nein, der individuelle Sanierungsfahrplan muss immer am Anfang des Sanierungsvorhabens stehen. Das Sanierungsziel, das im individuellen Sanierungsfahrplan festgesetzt ist, lässt sich nachträglich nicht mehr anpassen.

Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan?

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Hausbesitzer*innen eine ausführliche Auflistung von Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf ein besseres Energiemanagement für ihre Immobilie. Er dient als Wegweiser durch mehrere Jahre andauernde Optimierungen, die am Ende Kosten sparen und den Wert sowie den Komfort eines Gebäudes steigern sollen. 

Auch wenn die Initialzündung zu einer Sanierung häufig der Austausch der Heizung ist, stellt der Heizungstausch nur einen Baustein im Rahmen eines Sanierungsvorhabens dar.

Im Unterschied zum Energieausweis bildet der iSFP nicht nur den aktuellen Zustand des Gebäudes ab, sondern identifiziert Lücken und beinhaltet konkrete Vorschläge zur Verbesserung zum Beispiel der Heizung oder des Dämmzustandes.

Als Anreiz für die umfassenden Maßnahmen stellt der Bund staatliche Fördermittel aus, denn das Ziel ist, alle Bestandsgebäude bis hin zur Klimaneutralität aufzurüsten. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist nur ein Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität im Gebäudebestand. Für Hausbesitzerinnen und -besitzer dient er als sehr effizienter Wegweiser, den persönlichen CO2-Fußabdruck zu verkleinern und durch den Umstieg auf erneuerbare Energien langfristig Kosten zu sparen.


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