Fördermittel für Heizungstausch und Heizungssanierung

Staatliche Förderungen für Heizungen – das ist neu in 2023

Die Bundesregierung hat die Förderprogramme für Heizungen 2022 und 2023 umfassend aktualisiert. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden seither nur noch klimafreundliche Heizsysteme bezuschusst. Wir fassen zusammen, welche Fördermittel es bei einem Heizungstausch oder einer Heizungssanierung gibt und was man alles beachten muss.

Inhaltsverzeichnis

Klimaschützende Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Mobilität und Wärmeerzeugung sind davon geprägt, dass der Staat technologische Vorgaben erlässt und gleichzeitig finanzielle Anreize schafft. Anreize in Form von staatlichen Förderungen sollen Verbraucher*innen entlasten, nachhaltige und klimafreundliche Entscheidungen zu treffen, die in der Anschaffung häufig teurer sind. 

Im Wärmesektor passiert das vor allem im Gebäudebestand, da noch etwa drei Viertel aller Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Öl arbeiten. Bei einem Heizungstausch oder einer Heizungsmodernisierung werden daher klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Brennstoffzellenheizungen oder Biomasseheizungen (Pelletheizung) gefördert.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren versucht, den entstandenen Förderdschungel klarer zu gestalten. Herausgekommen ist dabei als zentrales Förderprogramm die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit dem 1. Januar 2021 die Förderinstrumente der BAFA und der KfW bündelt. Diese staatlichen Fördermaßnahmen wurden zwischenzeitlich zweimal angepasst, im August 2022 und zum 1. Januar 2023, um den eingeschlagenen Weg für ökologische und nachhaltigere Heizungslösungen zu beschleunigen. Auch wurde dabei die Komplexität reduziert. 

Der folgende Artikel bietet einen ersten Überblick über die zahlreichen Angebote. Wenn es an die konkrete Planung und Umsetzung der Maßnahmen geht, sollte man sich allerdings fachlich beraten lassen.

Update: Neue Förderung für Heizungen seit Januar 2023

Das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bereits zum 15. August 2022 die Förderbedingungen bei Heizungssanierungen angepasst. Zum 1. Januar 2023 kamen weitere Änderungen hinzu. Ziel ist ein höherer Klimaschutzeffekt und mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seither nur noch ausschließlich Heizsysteme mit erneuerbaren Energiequellen wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Brennstoffzellenheizungen. Auch Hybridheizungen sind nur dann förderfähig, wenn sie ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Insgesamt liegt die mögliche staatliche Förderung bei einem Heizungsaustausch bei bis zu 40 %.

Die Förderprogramme für die Installation eines mit Gas betriebenen Heizsystems gelten nicht mehr.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat nahezu alle Förderprogramme gestrichen und unterstützt Verbraucher*innen nur noch mit Krediten bei der Gebäudesanierung zum Effizienzhaus.

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das das EnEG, das EnEV und das EWärmeG zusammenführt und vereinfacht. Wir haben über diese gesetzlichen Vorgaben im Bereich erneuerbare Wärme bereits hier berichtet. Zum 1. Januar 2021 startete außerdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die alle staatlichen Förderprogramme von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz bündelt. 

Das BEG ist in drei Teilprogramme untergliedert:

  1. Die Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG) können Hausbesitzer*innen beantragen, wenn ein Neubau oder ein saniertes Haus den Standard eines Effizienzhauses erreicht. Alle Arbeiten, die in diesem Zusammenhang notwendig sind, werden ebenfalls gefördert.
  2. Die Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG) bezieht sich ebenfalls auf Neubau und Sanierung, allerdings für vorwiegend gewerblich genutzte Nichtwohngebäude.
  3. Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt für Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand. Das heißt: Bei Gebäuden, die älter als 5 Jahre sind, erhalten Hausbesitzer*innen im Zuge eines Heizungstauschs oder einer Heizungsoptimierung Zuschüsse oder Kredite. Auch Begleitmaßnahmen wie die Installation einer Lüftungsanlage oder bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel dem Einbau neuer Fenster, neuer Türen oder Fassadendämmung, sind förderfähig.

Am 1. Januar 2021 startete das BEG EM beim BAFA als Zuschussvariante. Zum 1. Juli 2021 kamen das BEG WG und das BEG NWG bei der KfW. Seit dem 1. Januar 2023 laufen alle Zuschussförderungen über das BAFA und alle Kreditförderungen über die KfW. Mit der Anpassung zum 15. August 2022 wurden bereits erste vorbereitende Maßnahmen für die Harmonisierung zum 01. Januar 2023 vollzogen. 

Was ändert sich mit dem BEG?

Neuerungen, die Hausbesitzer*innen jetzt noch weitere Anreize zu einer Heizungssanierung oder einem Heizungstausch geben sollen, sind zum Beispiel:

  • Anpassung der Zuschüsse und staatlich geförderten Kredite
  • Ergänzen der bestehenden Förderangebote für Sanierungen und Neubau
  • Förderung digitaler Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsbetrieb und Verbrauch 
  • Keine Förderung mehr für Einzelmaßnahmen in Neubauten
  • Keine Kombination von BAFA und KfW mehr
Infografik zum BEG, staatliche Förderung bei Heizungstausch Heizungssanierung, Stand Januar 2023
Infografik zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); gezeigt sind die staatlichen Förderungen bei Heizungstausch, Heizungssanierung für die Heizungsarten mit den höchsten Förderungen: Solarthermie, Wärmepumpe, Brennstoffzellenheizung. Stand: Januar 2023

Das BAFA fördert Heizungssanierung und Heizungsaustausch

Das BAFA bietet Hausbesitzer*innen im Rahmen einer Heizungssanierung oder eines Heizungstauschs viele Förderprogramme. Mit den Anpassungen vom 15. August 2022 wurde bereits die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben und stattdessen ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt.

Auch wurden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um weiterhin eine attraktive Förderung für einen breiten Antragsteller*innenkreis zu ermöglichen. Insgesamt hat sich die Förderlandschaft verringert und dadurch vereinfacht.

Solarthermie-Anlagen 

  • Förderung bis zu 25 % + 10 % zusätzlich als Heizungs-Tausch-Bonus
  • Nur Systeme für Raumheizung und Warmwasserbereitung
  • Solarthermieanlagen müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen.
  • Gebäudebestand
    • Mindestkollektorfläche: Flachkollektoren 9 qm und Vakuumröhrenkollektoren 7 qm
    • Mindestpufferspeichervolumen: Flachkollektoren 40 Liter/qm Kollektorfläche und Vakuumröhrenkollektoren 50 Liter/qm Kollektorfläche
  • Neubau
    • Mindestkollektorfläche: 20 qm
    • Mindestens 3 Wohneinheiten
    • Mindestens 500 qm beheizbare Nutzfläche
    • Kombinationen aus Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind möglich.
    • Alternativ: Im Fall eines Solaraktivhauses muss der Deckungsgrad mindestens 50 % betragen.

Alles Wichtige zu Solarthermie-Anlagen erklären wir in unserem Beitrag 8 Fragen zur Solarthermie.

Brennstoffzellenheizung

  • Förderung bis zu 25 % + 10 % zusätzlich als Heizungs-Tausch-Bonus.
  • Brennstoffzellenheizungen werden nur gefördert, wenn sie zu 100 % mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Wie eine Brennstoffellenheizung stromautark macht und was Nutzer*innen über sie denken, können Sie in unserem Erfahrungsbericht „Bilanz nach 11 Jahren mit der Brennstoffzellenheizung“ nachlesen.

Wärmepumpenanlagen

  • Förderung zu 25 % + 10 % zusätzlich als Heizungs-Tausch-Bonus. Weitere 5 % gibt es bei der Anschaffung einer Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmepumpe oder einer Luftwärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie Propan.
  • Voraussetzung ist immer, dass die Wärmepumpe zum Heizen genutzt wird.
  • Gebäudebestand
    • Einhalten bestimmter Jahresarbeitszahlen
    • Durchführen eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage 
    • Anpassen der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
    • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung: Abschließen einer verschuldensunabhängigen Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden; Bohrfirma nach DVGW zertifiziert.
  • Neubau
    • Einhalten höherer Jahresarbeitszahlen als im Gebäudebestand (elektrischbetriebene Wärmepumpe: 4,5 und gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5) und verbesserte Systemeffizienz in Bezug auf kältere Witterungen
    • Betriebscheck nach dem ersten Betriebsjahr
    • Flächenheizungen als Wärmeverteilsystem obligatorisch

Sie interessieren sich für die Wärmepumpenheizung, wissen aber noch wenig darüber? Dann lesen Sie unseren Beitrag Ist die Wärmepumpe die richtige Heizung für mich?

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Biomasseanlagen

  • Förderung bis zu 25 %
  • Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung
  • Einsatz naturbelassener Biomasse nach § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
  • Emissionsgrenzwerte, die eingehalten werden müssen:
    • Kohlenmonoxid: 200 mg/cbm bei Nennwärmeleistung und 250 mg/cbm bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
    • Staubförmige Emissionen: 15 mg/cbm (Scheitholzanlagen) und 20 mg/cbm (alle anderen Anlagen)
  • Kesselwirkungsgrad mindestens 89 %, Pelletöfen mit Wassertasche feuerungstechnischer Wirkungsgrad mindestens 90 %
  • Pufferspeicher: Hackschnitzelkessel mindestens 30 Liter/kW und Scheitholzvergaserkessel mindestens 55 Liter/kW
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Neubau
    • Nur Anlagen mit Abgaswärmetauscher, elektrostatischem Partikelabscheider, filterndem Abscheider oder einem Abscheider als Abgaswäscher
    • Keine Fliehkraftabscheider wie Zyklone oder Multizyklone

Hybridheizungen

  • Förderung nur noch für den erneuerbaren Anteil. Bei Hybridkombinationen wie Gasbrennwert- mit Solarthermieanlagen für die Heizungsunterstützung wird nur der Anteil der Solarthermie gefördert. Gleiches gilt für Wärmepumpen-Hybridlösungen. Keine Förderung mehr von Gashybrid-Kompaktgeräten.
  • Der Begriff Erneuerbare Energien (EE) Hybridheizungen fällt weg.
  • Generell gilt, dass die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers mindestens 25 % der Heizlast des Gebäudes abdecken muss.
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist nur noch nach Verfahren B möglich.
  • Als Hybridheizung mit Solarthermie muss die Solarthermie-Anlage (zur Raumheizungsunterstützung) förderfähig sein.
  • Als Hybrid mit Biomasse- und Wärmepumpenanlagen müssen die Anlagen durch ein akkreditiertes Prüfinstitut getestet werden. 

In unserem Beitrag Die Hybridheizung – effizient, kostengünstig, umweltschonend gehen wir auf das Thema detaillierter ein.

Austauschbonus Gas-/Ölheizungen

  • Bonus bis zu 10 % im Gebäudebestand
  • Austauschprämie, wenn die bestehende Anlage vom Netz genommen und durch ein förderfähiges Heizsystem (z. B. Wärmepumpe) ersetzt wird.
  • Im Nachgang darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
  • Der Austauschbonus Gas gilt nur bei Heizungen, die älter als 20 Jahre sind.

Für alle Anträge bei der BAFA gilt: Sie müssen unbedingt vor dem Beginn der Maßnahmen gestellt werden, also noch vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen – das gilt auch für die Begleitmaßnahmen! Die Antragsstellung kann in der Regel über ein elektronisches Antragsformular erfolgen.

Keine Heizungsförderung mehr durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) war lange Zeit für alle Zuschüsse und Kredite bezüglich neuer Heizungsanlagen zuständig. Seit dem 1. Januar 2023 werden alle Zuschussförderungen beim BAFA und alle Kreditförderungen bei der KfW verwaltet. Förderprogramme der KfW für Heizungen fallen 2023 komplett weg. Die KfW vergibt über das Programm 261 Kredite bei einer Sanierung zum Effizienzhaus. 

Programm 261 (Kredit)

  • Kredit für Gebäudebestand und Neubau
  • Bis 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Effizienzgebäude
  • 5 bis 45 % Tilgungszuschuss
  • Zuschuss auch für Baubegleitung
  • Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum 28. Juli 2022:
    • Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100, der Einzelmaßnahmen und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).
    • Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
    • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.

Regionale Förderprogramme

Natürlich gibt es noch weitere Förderprogramme neben KfW und BAFA. Auch regionale Förderungen unterstützen Hausbesitzer*innen bei vielen Maßnahmen in Richtung mehr Energieeffizienz. Manche Programme lassen sich auch mit den Zuschüssen von KfW und BAFA kombinieren, wodurch man letztlich sehr viele Kosten sparen kann. 

Berlin, Hamburg, Köln, München, Stuttgart und andere Städte bieten unterschiedliche Förderprogramme an. Es lohnt sich also, sich zu informieren, was im individuellen Fall möglich ist und inwieweit sich die Programme zusammenschließen lassen.

Auch die Bundesländer haben verschiedene Förderprogramme, mit denen sie Eigenheimbesitzer*innen bei Heizungssanierungen finanzielle Anreize geben bzw. Bauvorhaben unterstützen. In Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel das Förderprogramm „Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie“:

  • Land BW und L-Bank
  • Abwicklung, Anträge und Formulare über L-Bank
  • Sanierung zum Effizienzhaus 55, Klimaprämie bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit
  • Sanierung zum Effizienzhaus 40, Klimaprämie bis zu 4.000 Euro pro Wohneinheit
  • Natürliche Personen können ab 1. Juli 2021 Anträge über die Hausbank stellen.

Steuerbonus bei Heizungssanierung

Wer mit seinen Baumaßnahmen die Wärmewende unterstützt und dem Klimaschutz hilft, der bekommt auch steuerliche Anreize vom Staat. Der geplante Steuerbonus ist allerdings nicht mit den Förderungen über das BEG kombinierbar. Hier gilt ein Entweder-oder

Laut § 35c Einkommenssteuergesetz lassen sich dann aber 20 % oder maximal 40.000 Euro für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung in selbstgenutztem Wohnraum über 3 Jahre von der Steuer absetzen. Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung können Hausbesitzer*innen mit bis zu 50 % absetzen.

Wer darüber nachdenkt, seine Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen, sollte also unbedingt rechtzeitig seine Steuerberatung zurate ziehen. Diese kann am besten abschätzen, was in der individuellen Situation die beste Vorgehensweise ist.

Step-by-Step zur Förderung

Meist kündigt sich ein Heizungstausch nicht von heute auf morgen an, sondern ist absehbar, weil die Heizung Probleme macht. Wer wirklich alle möglichen Zuschüsse und Boni erhalten möchte und dabei idealerweise auf fachliche Beratung nicht verzichten will, der muss alles rechtzeitig und korrekt beantragen. 

Der individuelle Sanierungsfahrplan

Eine professionelle Energieberatung basiert auf einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Er gibt eine genaue Übersicht über den Ist-Zustand eines Hauses. Darauf aufbauend erstellt der*die Energieberater*in Schritt-für-Schritt-Maßnahmen für eine Sanierung und eine Steigerung der Energieeffizienz. Außerdem kann hier bereits aufgezeigt werden, welche Maßnahmen in Zukunft anstehen und wann diese voraussichtlich fällig sein werden. 

Die Erstellung des iSFP allein ist bereits förderfähig, die daraus abgeleiteten Maßnahmen auch. Der iSFP ist immer individuell auf ein Gebäude zugeschnitten und basiert auf verschiedenen Parametern wie der Gebäudedämmung, der Technik und dem Gesamtzustand. 

Ein iSFP gilt 15 Jahre. In diesem Zeitraum müssen nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden, sie sind aber nur in diesem Zeitraum förderfähig. Um also den Bonus im Rahmen der BEG-Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Baumaßnahmen innerhalb von 15 Jahren erfolgen. 

Natürlich verändert sich der Zustand eines Hauses innerhalb von 15 Jahren und es ist gut möglich, dass vor Sanierungsarbeiten dann erst einmal eine erneute Prüfung des Ist-Zustandes und der akuten Notwendigkeit der Baumaßnahmen erforderlich ist. Es gibt aber keine Umsetzungspflicht.

In unserem Beitrag Heizungstausch mit dem individuellen Sanierungsfahrplan stellen wir alle Infos rund um den iSFP da.

Besser heizen für die Wärmewende

Gebäude verfügen über ein enormes Energiesparpotenzial. Gut 25 % des CO2-Ausstoßes entstehen durch den Energieverbrauch in und von Gebäuden. Das neue BEG vereinfacht den Ablauf hin zu den passenden Fördermaßnahmen, indem es sämtliche staatliche Programme zusammenfasst. Auch die Antragsstellung soll dank der voranschreitenden Digitalisierung weniger kompliziert werden. Das Zusammenspiel von Energieeinsparungen und dem Einsatz erneuerbarer Energien soll den CO2-Ausstoß bei Gebäuden massiv reduzieren.

  1. Michael S.

    Bei welchen Förderprogrammen muss man sich den beeilen, um noch eine Förderung zu erhalten, also welche Programme laufen 2021 aus?

    • Redaktion

      Hallo, vielen Dank für ihre Frage. Aktuell laufen alle Programm noch so weiter bis 2023. Ende Oktober 2021 traten aber einige Änderungen in Kraft, die wir zeitnah in diesem Artikel ebenfalls erläutern werden.

  2. Gibt es in diesem Zusammenhang noch die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan?

    • Redaktion natürlichZukunft

      Hallo, danke für die Frage. Der Sanierungsfahrplan an sich wird noch mit bis zu 80 % gefördert. Weggefallen ist allerdings der Bonus von 5 %, wenn man unter Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans eine Heizungssanierung umsetzt. Dies gilt wiederum nicht, wenn man andere energetische Sanierungsmaßnahmen beauftragt, wie z. B. einen Austausch der Fenster oder eine Fassadendämmung. Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter.
      Viele Grüße, Ihr Team von Erdgas Südwest

  3. So wie der Gaspreis aktuell wieder sinkt, glaube ich fest an die Brennstoffzellenheizung. Denn nur diese kann zukünftig auch mit Wasserstoff betrieben werden und ist somit zukunftsfähig. Hoffe, die Mords-Förderung bleibt weiterhin erhalten.

  4. Martin Schmidt

    Ist es schon abzusehen, wie es mit der Förderung über 2023 hinaus weitergeht? Wird es zukünftig statt einer Förderpolitik eine Verbotspolitik (Verbot von Gas- und Ölheizungen etc.) geben?

    • Redaktion natürlichZukunft

      Hallo Herr Schmidt,
      diese Frage lässt sich nur schwer beantworten. Auch wir können leider nicht in die Zukunft sehen. Aktuell gehen wir davon aus, dass es weiterhin eine Art Bonus-Malus-System geben wird, d.h. schädliche, fossile Brennstoffe werden teurer bzw. wenn möglich verboten. Nachhaltige, umweltfreundliche Heizsysteme werden sicher weiterhin verstärkt gefördert, damit immer mehr Menschen umsteigen und sich diese Systeme weiter verbreiten.
      Mit besten Grüßen, das Team von natürlichZukunft

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