Eltern mit ihrem Kind vor einem Laptop

Umzug, Wechsel & Kündigung

Sie wollen wechseln oder sind unzufrieden mit Ihrem Vertrag?

Eine Kündigung ist nicht immer erforderlich!

Ihre Kündigungsmöglichkeiten

Geschäftskunden während einer Besprechung vor einem Laptop

Online kündigen

Sie wollen online kündigen? Es ist schade, dass Sie Ihren Vertrag mit uns kündigen möchten! Wir helfen Ihnen allerdings gerne weiter. Um Ihren Gas- Strom oder Wärmestromvertrag zu kündigen, besuchen Sie ganz einfach unsere Kündigungsseite in unserem Kundenportal.

Kündigen per Post

Um auf dem Postweg Ihren Strom-, Gas- oder Wärmestromvertrag bei Erdgas Südwest zu kündigen, senden Sie uns bitte Ihre Vertragsdaten sowie das gewünschte Vertragsende (optional) unter Berücksichtigung der vertraglichen Mindestlaufzeit auf dem Postweg an:

Erdgas Südwest GmbH
Siemensstraße 9
76275 Ettlingen

Häufige Fragen

Vertragswechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - selbstverständlich können Sie auch jetzt auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie durch - Sie können Sich also entspannt zurücklehnen.

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihren Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Ihr Kontakt zur Erdgas Südwest