Eltern mit ihrem Kind vor einem Laptop

Umzug, Wechsel & Kündigung

Sie wollen wechseln oder sind unzufrieden mit Ihrem Vertrag?

Eine Kündigung ist nicht immer erforderlich!

Ihre Kündigungsmöglichkeiten

Geschäftskunden während einer Besprechung vor einem Laptop

Bevor Sie sich festlegen, möchten wir Ihnen gerne ein Angebot machen, das vielleicht besser zu Ihnen passt. Am besten noch heute unter 0800 3629-379 anrufen.

Online kündigen

Es ist schade, dass Sie Ihren Vertrag mit uns beenden möchten. Um Ihren Gas- Strom oder Wärme­strom­vertrag zu kündigen, besuchen Sie ganz einfach unsere Kündigungsseite in unserem Kunden­portal.

Telefonisch kündigen

Rufen Sie uns gerne unter 0800 3629-379 an, wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.

Kündigen per Post

Um auf dem Postweg Ihren Strom-, Gas- oder Wärme­strom­vertrag bei Erdgas Südwest zu kündigen, senden Sie uns bitte Ihre Vertrags­daten sowie das gewünschte Vertrags­ende (optional) unter Berück­sichtigung der vertraglichen Mindest­laufzeit auf dem Post­weg an:

Erdgas Südwest GmbH
Siemensstraße 9
76275 Ettlingen

Häufige Fragen

Vertragswechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - selbstverständlich können Sie auch jetzt auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie durch - Sie können Sich also entspannt zurücklehnen.

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihren Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

Sie können Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wichtig zu wissen:

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die den Wechsel des Stromanbieters deutlich beschleunigen. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erfahren Sie künftig viel schneller, wann Ihr neuer Stromvertrag starten kann. Sobald Sie einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abschließen, stimmen sich alle beteiligten Stellen – also Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden ab und informieren Sie über den frühestmöglichen Liefertermin.

Das heißt nicht, dass Sie automatisch innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Ihrem aktuellen Anbieter bleiben weiterhin gültig. Die neue Regelung beschleunigt vor allem den technischen Ablauf im Hintergrund – der eigentliche Vertragsbeginn richtet sich weiterhin nach den vertraglichen Bedingungen.

Gasabschlüsse sind von dieser Änderung nicht betroffen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Kundeninformationsseite.

Ihr Kontakt zur Erdgas Südwest