Kundeninformation: 24h-Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Wechsel des Stromversorgers, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Ziel ist es, den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Gasverträge sind davon nicht betroffen. Wir erklären Ihnen, was sich konkret ändert – und was Sie beachten sollten.

Allgemeine Themen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Was bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel?

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur, die den Wechsel des Stromanbieters deutlich beschleunigen.
Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erfahren Sie künftig viel schneller, wann Ihr neuer Stromvertrag starten kann. Sobald Sie einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abschließen, stimmen sich alle beteiligten Stellen – also Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden ab und informieren Sie über den frühestmöglichen Liefertermin.

Wichtig zu wissen:
Das heißt nicht, dass Sie automatisch innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei Ihrem aktuellen Anbieter bleiben weiterhin gültig. Die neue Regelung beschleunigt vor allem den technischen Ablauf im Hintergrund – der eigentliche Vertragsbeginn richtet sich weiterhin nach den vertraglichen Bedingungen

Gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel auch für Gasverträge?

Nein, die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Stromverträge. Für Gasverträge bleiben die bisherigen Abläufe unverändert.

Kann ich jetzt innerhalb von 24 Stunden meinen Stromvertrag wechseln?

Nein, Ihre Vertragslaufzeiten ändern sich dadurch nicht.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel beschleunigt lediglich die technische Abstimmung zwischen den Marktpartnern. Sie erhalten dadurch schneller eine Rückmeldung, ab wann Ihr neuer Stromvertrag starten kann. Kündigungsfristen und Laufzeiten Ihres bisherigen Vertrags bleiben weiterhin gültig

Kann ich zukünftig aus der Grundversorgung Strom innerhalb von 24 Stunden zu einem anderen Lieferanten wechseln?

Nein, auch in der Grundversorgung muss die Kündigungsfrist beachtet werden. Diese beträgt zwei Wochen.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Wichtig ab dem 6. Juni 2025: Ein- und Auszüge müssen rechtzeitig gemeldet werden – eine nachträgliche Meldung ist stromseitig nicht mehr möglich.

Bitte informieren Sie uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzug, egal ob Sie ein- oder ausziehen. Nur so kann alles reibungslos ablaufen. Die Frist gilt in beiden Fällen – aber was passiert, wenn Sie zu spät Bescheid geben, ist unterschiedlich.

Was passiert, wenn ich mich zu spät bei einem Umzug melde?

  • Beim Einzug

Wenn Sie sich zu spät melden, werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – oft zu höheren Preisen als bei Ihrem gewünschten Anbieter. Außerdem kann es sein, dass Ihr Vormieter oder Vermieter zunächst für die Stromkosten aufkommen muss.

  • Beim Auszug

Melden Sie den Auszug nicht rechtzeitig, läuft Ihr Vertrag weiter – auch wenn Sie nicht mehr dort wohnen. Das heißt: Sie zahlen weiter für den Strom in Ihrer alten Wohnung, selbst wenn dort schon jemand anderes eingezogen ist.

Wo melde ich meine Zählerstände?

Die Zählerstände können Sie über das Endkundenportal, telefonisch beim Kundenservice 0800 3629-379 oder per Email an kontakt@erdgas-suedwest.de melden.

Bin ich trotzdem versorgt, auch wenn es zu Verzögerungen kommt?

Ja, Sie sind jederzeit mit Strom versorgt, auch wenn es zu Verzögerungen kommt. In diesen Fällen übernimmt Ihr Grundversorger vor Ort vorübergehend die Belieferung.

Warum kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung meines Stromvertrags kommen?

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist eine große Neuerung im Strommarkt.
Weil viele Beteiligte gleichzeitig neue Abläufe einführen, kann es nach dem 6. Juni 2025 in der Anfangszeit vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Stromverträgen kommen.

Fragen zur Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Was ist die Marktlokations-ID (MaLo)?

Die MaLo-ID (kurz für Marktlokationsidentifikationsnummer) ist eine 11-stellige, eindeutige Kennung für Ihren Strom- oder Gasanschluss. Sie wird in Deutschland für jede sogenannte Marktlokation vergeben – das ist der Ort, an dem Energie verbraucht oder eingespeist wird, z. B. Ihre Wohnung oder Ihr Haus.

Wozu dient die Marktlokations-ID (MaLo)?

Die MaLo-ID ist notwendig, damit Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Energieversorger Ihren Anschluss eindeutig zuordnen können – z. B. bei einem Anbieterwechsel.

Warum benötige ich diese für einen Lieferantenwechsel?

Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist ab Juni 2025 der entscheidende Schlüssel für einen zügigen und reibungslosen Stromanbieterwechsel. Diese 11-stellige Kennung ist künftig beim Vertragsabschluss zwingend erforderlich, damit der 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden kann.

Wo finde ich meine Marktlokations-ID (MaLo)?

Sie steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Häufig ist sie auch im Übergabeprotokoll einer Wohnung enthalten. Alternativ kann sie auch vom Eigentümer oder Vormieter erfragt werden.

Was ist, wenn ich meine Marktlokations-ID (MaLo) nicht kenne?

Wenn Ihnen Ihre MaLo-ID nicht vorliegt, können Sie auch Ihre Zählernummer und Adresse angeben. Wir übernehmen dann die Anfrage beim Netzbetreiber für Sie. Bitte beachten Sie: Dadurch kann sich die Bearbeitung leicht verzögern.