Außeneinheit einer Wärmepumpe auf einer Terrasse

Wärmepumpenstrom – Kosten, Tarife, Zähler

Wärmepumpen können mit einem speziellen Stromtarif betrieben werden. Dieser sogenannte Wärmepumpenstrom ist günstiger als der normale Haushaltstrom. Warum ist das so und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Wärmepumpenstrom zu beziehen?

Kurz und knapp 

  • Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann hierfür speziellen Wärmepumpenstrom beziehen. Der ist in manchen Fällen deutlich kostengünstiger als Haushaltsstrom.
  • Haushalte, die Wärmepumpenstrom beziehen, müssen über einen separaten Stromzähler verfügen, der vom Netzbetreiber reguliert werden kann.
  • Für Hausbesitzende, die Strom über eine PV-Anlage beziehen, lohnt sich Wärmepumpenstrom in der Regel nicht. Ohne PV-Anlage kann man aber einige 100 Euro sparen.
  • Neu in 2024: Rückvergütung von im Schnitt 150 Euro pro Jahr auf die Stromrechnung, wenn man sich gegen einen Wärmepumpenstromtarif entscheidet. In Sonderfällen mit Wallbox ist auch beides möglich.

Inhaltsverzeichnis

Wärmepumpen werden zunehmend als effiziente und umweltfreundliche Lösung für das Heizen und Kühlen von Wohngebäuden geschätzt. Sie nutzen Wärme aus der Umgebungsluft, dem Boden, Grundwasser oder anderen Quellen und machen diese Wärme nutzbar.

Sie können klimaneutral arbeiten, wenn sie mit Strom aus Erneuerbaren Energien also mit Ökostrom betrieben werden. 

Trotz anfänglich höherer Investitionskosten (z. B. im Vergleich zu einer fossil betriebenen Heizung) ermöglichen Wärmepumpen auf lange Sicht in den meisten Fällen eine Kostenersparnis.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, staatliche Fördermittel für den Einbau zu erhalten. Seit Januar 2024 können Verbrauchende eine Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kosten erhalten. Dazu Zuschüsse: den Klima-Geschwindigkeits-Bonus, einen einkommensabhängigen Bonus und einen Effizienzbonus. Den Effizienzbonus gibt es für die Verwendung des natürlichen Klimamittels Propan.

Das Maximum für die Förderung bei einem Einfamilienhaus liegt bei 70 % der Kosten oder 21.000 Euro (Stand: Juni 2024).

Stromverbrauch einer Wärmepumpe

Wärmepumpen benötigen zum Betrieb elektrische Energie. Diese kann entweder als regulärer Haushaltsstromtarif oder als spezieller Wärmepumpenstromtarif bezogen werden. Doch wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe im Betrieb eigentlich?

Zur Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie wird grundsätzlich die Heizlast betrachtet. Die Heizlast ist in jedem Gebäude anders, ein zentraler Einflussfaktor ist die Größe der Wohnung bzw. des Hauses. Weiter spielt die Gebäudedämmung eine wichtige Rolle oder auch die Art der Heizkörper. Und nicht zuletzt beeinflusst das Nutzungsverhalten der Bewohner*innen die benötigte Heizenergie.

All diese Faktoren wirken sich auf die Menge des benötigten Wärmepumpenstroms aus. Eine Aussage über den Verbrauch von Wärmepumpenstrom bleibt darum immer vage. Dass sich der Einbau einer Wärmepumpe inklusive diverser Begleitmaßnahmen lohnt, zeigt z. B. dieser Erfahrungsbericht.

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Vorteile von Wärmepumpenstrom

Rein technisch betrachtet ist Wärmepumpenstrom zunächst einmal ganz normaler Strom, der über das Leitungsnetz in das Gebäude fließt. Man kann eine Wärmepumpe mit normalem Haushaltsstrom betreiben oder z. B. mit Energie aus der eigenen PV-Anlage kombinieren.

Ein wichtiger Vorteil: Wärmepumpenstrom ist reiner Heizstrom und der Staat fördert Strom, der nur zum Heizen genutzt wird. Denn dann fallen 2 große Kostenfaktoren nicht in voller Höhe an, die normalerweise im Strompreis integriert sind: die sogenannte Konzessionsabgabe und die Netzentgelte.

Die Netzentgelte

Die Netzentgelte nutzt der Staat, um Stromleitungen und den Ausbau des Leitungssystems zu finanzieren – also um den Strom zu transportieren. Bei Wärmepumpenstrom fallen diese Netzentgelte nur zu 40 % an, denn Wärmepumpen haben den Vorteil, dass sie sich netzdienlich verhalten können und so zur Stabilisierung des Netzes beitragen können. Die Reduktion der Netzentgelte macht einen Großteil der Vergünstigung aus.

Verbraucher*innen können zwischen 2 Netzentgeltmodulen wählen:

Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung 

  • Für Anlagen ohne bzw. mit separatem Zähler
  • Vom Verbrauch unabhängige pauschale Entlastung 
  • Pauschale beträgt 110 bis 190 € (abhängig vom zuständigen Netzbetreiber) und wird direkt von der Rechnung abgezogen. 
  • wird standardmäßig bei Inbetriebnahme der Wärmepumpe vom Netzbetreiber dem Stromlieferanten gemeldet

Modul 2: Prozentuale Netzentgeltreduzierung 

  • Nur für Anlagen mit separatem Zähler 
  • Reduzieren des vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreises um 60 % 
  • Höhe ist ebenfalls abhängig von Netzentgelten des zuständigen Netzbetreibers 
  • Wechsel zu Modul 2 muss durch Verbrauchenden beim Energielieferanten beauftragt werden, ansonsten gilt automatisch Modul 1 

Die Module sind nicht miteinander kombinierbar. Perspektivisch soll ab 2025 ein Modul 3 eingeführt werden, das aber nur optional zu Modul 1 wählbar ist. Es soll ein zeitvariables Netzentgelt mit unterschiedlichen Tarifstufen beinhalten. 

Der Netzbetreiber hat außerdem über externe Steuereinheiten, wie intelligente Stromzähler (Smart Meter) oder Tarifschaltgeräte, direkt Zugriff auf die Geräte. Er kann so die Leistung der Anlagen 3-mal am Tag für 2 Stunden reduzieren. Mit dem neuen §14a EnWG ist bei Wärmepumpen mit einer Leistung ab 4,2 kW eine Drosselung bei akuter Netzüberlastung vorgesehen und keine präventive Abschaltung mehr. 

Da die Wärmepumpe in der Regel mit einem Pufferspeicher kombiniert wird, ist während dieser Leistungsreduzierung keinerlei Komfortverlust zu befürchten. Verbrauchende müssen sich also nicht über eine kalte Wohnung sorgen. Die Möglichkeit verschafft dem Netzbetreiber aber kostenminderndes Potenzial, um die Lasten im Stromnetz besser zu verteilen.

Die Konzessionsabgabe

Mit der Konzessionsabgabe erheben Städte und Gemeinden Gebühren von den Energieversorgern für die Nutzung des öffentlichen Raumes. Das betrifft z. B. die Strommasten oder die Transformatorenstationen. Heizstromtarife sind Sondertarife und für diese gilt bezüglich der Konzessionsabgabe eine besonders niedrige Höchstgrenze.

Ist die Wärmepumpe an einen separaten Stromzähler angeschlossen, kann man sich außerdem von 2 Umlagen befreien lassen, die normalerweise auf die Stromkosten anfallen: die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Diese Rückvergütung muss einmalig beim Netzbetreiber beantragt werden (bei einem Anbieterwechsel also erneut) und wird rückwirkend mit der Stromabrechnung erstattet.

Wer keinen Wärmepumpenstrom bezieht und auch nur einen Stromzähler betreibt, kann dennoch preislich profitieren: Seit Januar 2024 bekommen Hausbesitzende eine pauschale Rückvergütung von im Durchschnitt 150 Euro auf ihre jährliche Stromrechnung, wenn sie dem Netzbetreiber erlauben, die Wärmepumpe zu regulieren. Hierfür wird bei Inbetriebnahme der Wärmepumpe die Reduzierungslogik von Ihrem Netzbetreiber an Ihren Lieferanten für die Abrechnung übermittelt.

Voraussetzungen für Wärmepumpenstrom

Die Frage, ob sich ein Umstieg auf einen speziellen Wärmepumpentarif finanziell auszahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um Wärmepumpenstrom beziehen zu können, muss eine Wärmepumpe bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Ein 2. Stromzähler: Für Wärmepumpenstrom braucht man einen 2. Stromzähler, dessen Installation einmalig rund 200 Euro kostet. Sollten umfangreichere Umbauten für die Installation des Zählers notwendig sein, können zusätzliche Kosten anfallen. Dazu kommt eine jährliche Gebühr, die für einen Smart Meter höher ausfallen kann als für digitale Stromzähler. Diese Gebühr ist gesetzlich aber gedeckelt und liegt bei einem digitalen Stromzähler bei 20 Euro pro Jahr und bei einem Smart Meter für steuerbare Verbrauchseinrichtungen – wie es die Wärmepumpe ist – aktuell bei 50 Euro jährlich.
  2. Externe Steuereinheit: Zusätzlich muss die Wärmepumpe steuerbar sein, oft wird auch von der „steuerbaren Verbrauchseinheit“ gesprochen. Diese Anforderung basiert auf der Reform des §14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch die Bundesnetzagentur. Wie oben bereits dargelegt, kann der Netzbetreiber dadurch die Stromzufuhr der Wärmepumpe regulieren und die Verbraucher können im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten profitieren.

Derzeit sind die erforderlichen Stromzähler und Steuereinheiten noch nicht uneingeschränkt verfügbar. Netzbetreiber haben bis 2030 Zeit, Zähler und Steuertechnik flächendeckend nachzurüsten. Daher gelten die Voraussetzungen für Wärmepumpenstrom auch dann als erfüllt, wenn die Wärmepumpe theoretisch steuerbar ist und beim Netzbetreiber angemeldet wurde. Dies ist für Wärmepumpen mit einer Leistung über 4,2 kW, die seit 1. Januar 2024 neu installiert werden, der Fall.

Außerdem lassen sich Wärmepumpen auch über ein Energy-Management-System (EMS) steuern, die selbständig die Vorgaben des Netzbetreibers umsetzen können. Gerade in Kombination mit PV-Anlagen kommen diese EMS häufig zum Einsatz, denn sie erleichtern den planbaren Verbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom.

Erfüllt eine Wärmepumpe die Voraussetzungen für Wärmepumpenstrom nicht, können manche Modelle entsprechend nachgerüstet werden. 

Kombination Wärmepumpe und Solaranlage

Wer seine Wärmepumpe mit Solarstrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betreiben möchte, hat 2 Optionen:

  1. Alle Anlagen laufen über einen einheitlichen Zähler. Dann kann man seinen eigenen Solarstrom nutzen sowie zusätzlich Strom aus dem Netz beziehen. Ein spezieller Tarif für Wärmepumpenstrom ist dann aber nicht möglich, dafür aber der pauschale Rabatt von durchschnittlich 150 Euro.
  2. Es werden 2 Zähler hintereinandergeschaltet, auch Kaskade genannt. Der eine Zähler misst den Strom aus dem Netz und den eingespeisten PV-Strom. Der Bedarf an Haushaltsstrom wird wiederum von dem 2. Zähler erfasst. Daraus wird eine Differenz berechnet, die den Strombedarf der Wärmepumpe erfasst. Dieser kann wiederum mit einem Wärmepumpentarif gedeckt werden.

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Fazit: Wärmepumpenstrom kann sich lohnen

Ob ein Stromtarif für eine Wärmepumpe finanziell vorteilhaft ist, lässt sich nicht pauschal feststellen. Es ist wichtig, die Kosten zu vergleichen: Entweder den Betrieb der Wärmepumpe ausschließlich über den Haushaltsstromtarif oder die Kombination aus Haushaltsstrom- und Wärmepumpentarif.

Ein spezieller Wärmepumpenstromtarif kann bei einem hohen Stromverbrauch kostengünstiger sein. Je nach Wohnort lassen sich jährlich mehrere 100 Euro einsparen. Zieht die Wärmepumpe nur wenig Strom aus dem Netz, etwa weil sie zusätzlich von einer Photovoltaikanlage versorgt wird, sieht das – wie beschrieben – anders aus.

In der Regel lohnen sich Tarife für Wärmepumpenstrom erst ab einer Strommenge von etwa 3.000 kWh pro Jahr. Denn der erforderliche 2. Zähler und die externe Steuereinheit bringen Zusatzkosten mit sich. In solchen Fällen wäre es ratsam, die Wärmepumpe über den herkömmlichen Haushaltsstrom zu betreiben.

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  1. Danke für die Einblicke. Der Unterschied zwischen den verschiedenen Modulen bei Wärmepumpenstrom war mir nicht bekannt.

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