Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Einspeisevergütung?
- So hoch ist die Einspeisevergütung 2025: Aktuelle Zahlen
- Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch: Was lohnt sich mehr?
- Wie kann die Einspeisevergütung beantragt werden?
- Zukunft der Einspeisevergütung: Trends und Erwartungen für 2025 und darüber hinaus
- Fazit: Die Rolle der Einspeisevergütung für die Energiewende
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach stellt nicht nur einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende dar. Dies eröffnet auch eine attraktive Möglichkeit, den in Eigenregie erzeugten Solarstrom auch selbst zu verbrauchen und so Stromkosten zu sparen. Zudem bietet die Einspeisung überschüssiger Energie ins öffentliche Netz eine zusätzliche Einnahmequelle. Stand 03/2025 liegt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen in Einfamilienhausgröße bei 7,94 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Was ist die Einspeisevergütung?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Einspeisevergütung um ein wichtiges Instrument der staatlichen Förderung für Solarstrom in Deutschland. Sie garantiert Anlagenbetreibenden eine Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom, der aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik stammt.
Eingeführt wurde die Einspeisevergütung im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das darauf abzielte, finanzielle Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen. Dabei werden Anlagenbetreibenden für einen Zeitraum von 20 Jahren feste Vergütungssätze zugesichert, die bei der Inbetriebnahme festgelegt werden.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von mehreren Faktoren ab:
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Je nach Jahr und Monat, in dem die Anlage ans Netz geht, gilt ein spezifischer Vergütungssatz. Dieser wird mit der Zeit schrittweise reduziert, um den technischen Fortschritt und die sinkenden Kosten für Solaranlagen zu berücksichtigen.
- Leistung der Anlage: Die Größe der Photovoltaikanlage (in Kilowattpeak, kWp) beeinflusst den Vergütungssatz. Kleinere Anlagen erhalten in der Regel höhere Vergütungssätze, da ihre Errichtung oft höhere Anschaffungs- und Installationskosten verursacht.
- Art der Einspeisung: Hier wird zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung unterschieden:
- Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Diese Variante wird mit höheren Vergütungssätzen belohnt, da kein Eigenverbrauch stattfindet. Dies macht Volleinspeisung besonders für größere Anlagen interessant, die primär als Einnahmequelle dienen.
- Überschusseinspeisung: Bei dieser Variante wird der selbst nicht verbrauchte Strom ins Netz eingespeist. Sie ist die gängigere Form, da viele Anlagenbetreibende einen Teil des erzeugten Stroms direkt nutzen, um Stromkosten zu sparen. (Manchmal wird diese Variante auch „Teileinspeisung“ genannt, wenngleich der Begriff fachlich nicht ganz korrekt ist.)
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Anlagenbetreiber*innen stehen 2 Möglichkeiten offen, die Vergütung zu erhalten:
- Feste Einspeisevergütung: Die Netzbetreiber zahlen einen festen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde gemäß den Vorgaben des EEG.
- Direktvermarktung: Hier verkaufen Betreibende ihren Strom direkt an der Börse oder über Dienstleister. Das Marktprämienmodell gleicht mögliche Schwankungen zwischen Marktpreisen und EEG-Vergütung aus. Allerdings gibt es auf dem deutschen Markt aktuell nur eine kleine Anzahl an Direktvermarktern für private Solaranlagen.
Nichts verpassen mit dem natürlichZukunft Newsletter
Neue Blogartikel rund um Heizen, Photovoltaik und ökologische Energie gibt es hier.
Jetzt Newsletter abonnierenEinspeisevergütung: Ein kleiner Blick zurück
Bei ihrer Einführung im Jahr 2000 waren die Vergütungssätze mit bis zu 50 Cent/kWh sehr hoch. Dies sollte die noch teure Solartechnologie konkurrenzfähig machen und Investitionen anregen. Mit dem technologischen Fortschritt und den sinkenden Kosten für Photovoltaikanlagen wurde die Einspeisevergütung jedoch kontinuierlich abgesenkt, um eine zu hohe Förderung (und damit zu hohe Kosten für die Staatskasse) zu vermeiden.
Ein Wendepunkt in der jüngsten Geschichte war das sogenannte „Osterpaket“, das im Juli 2022 von der damaligen Bundesregierung verabschiedet wurde. Das Ziel dieser umfassenden Reform des EEG war es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und Deutschland auf Kurs für die Klimaziele 2030 zu bringen. Die Photovoltaik spielte in der Gesetzesnovelle eine zentrale Rolle, um sie als Schlüsseltechnologie für die Energiewende weiter zu stärken.
Eine der wichtigsten Änderungen des Osterpakets war die spürbare Erhöhung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen. Diese Maßnahme hatte 2 Hauptziele: Zum einen wurden die Vergütungssätze für Anlagen, die ihren gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen, deutlich angehoben (auf bis zu 13 Cent/kWh).
Dies sollte insbesondere größere Anlagen wie auf Freiflächen oder Gewerbedächern fördern, die häufig nicht für den Eigenverbrauch konzipiert sind. Auch die Anhebung der Vergütung für kleinere PV-Anlagen (z. B. 8,6 Cent bis 10 kWp Leistung) hatte das Ziel, Investitionen anzuregen und damit den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen.
Entwicklung der Einspeisevergütung im Zeitverlauf
Die folgenden Zahlen bezeichnen immer den Wert für Anlagen bis 30 kWp (2000 bis 2009) bzw. für Anlagen bis 10 kWp (ab 2012). Für Anlagen oberhalb dieser Grenze gelten andere Werte. (3-Jahresabstände wurden beispielhaft gewählt.)
Jahr | Einspeisevergütung in Cent |
---|---|
2000 | 50,62 |
2003 | 45,70 |
2006 | 51,80 |
2009 | 43,01 |
2012 | 19,50 |
2015 | 12,56 |
2018 | 12,20 |
2021 | 8,16 |
2024 | 8,11 / 12,87 * |
* Überschusseinspeisung / Volleinspeisung
So hoch ist die Einspeisevergütung 2025: Aktuelle Zahlen
Die Höhe der Vergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme, der Leistung der PV-Anlage und der Art der Einspeisung ab. Nach der Beantragung bleibt der Vergütungssatz für 20 Jahre konstant. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Förderung der Stromeinspeisung bei neuen PV-Anlagen:
Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025
Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
Bis 10 kWp | 7,94 Cent/kWh | 12,60 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp | 6,88 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp | 5,62 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
Hinweis: Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kWp wird die Einspeisevergütung anteilig für die unterschiedlichen Leistungsstufen berechnet.
Ein Beispiel: Sie nehmen im März 2025 eine 18 kWp-Anlage für die Volleinspeisung in Betrieb. Für die ersten 10 kWp erhalten Sie 12,60 Cent/kWh, für die weiteren 8 kWp beträgt die Vergütung 10,56 Cent/kWh. Um die durchschnittliche Einspeisevergütung zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor:
((10 kWp × 12,60 Cent/kWh) + (8 kWp × 10,56 Cent/kWh)) / 18 kWp = 11,70 Cent/kWh
Regelungen für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke bieten eine einfache Möglichkeit, Solarstrom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Für diese kleinen, steckerfertigen PV-Anlagen gelten aber besondere Regelungen:
- Balkonkraftwerke müssen beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies ist verpflichtend, aber oft unkompliziert.
- Die maximale Leistung, um ohne aufwendige technische Prüfungen betrieben werden zu können, wurde Mitte Mai 2024 auf 2.000 Watt angehoben (alle Module zusammengerechnet).
- Für Balkonkraftwerke ist in der Regel keine Einspeisevergütung vorgesehen. Der erzeugte Strom wird direkt im Haushalt verbraucht, überschüssiger Strom fließt unvergütet ins Netz.
- Um sicherzustellen, dass nicht eingespeister Strom ungenau abgerechnet wird, benötigt man einen modernen Stromzähler, der den Stromfluss in beide Richtungen erfassen kann.
Ausführlichere Infos erhalten Sie in unserem Ratgeber zu Balkonkraftwerken.
Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch: Was lohnt sich mehr?
Die Entscheidung zwischen Volleinspeisung und einem Modell mit Eigenverbrauch hängt von den individuellen Gegebenheiten und Zielen der Betreiber*innen einer Photovoltaikanlage ab. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch den Nutzen für die Energiewende beeinflussen.
Rechenbeispiel: Einspeisevergütung vs. Eigenverbrauch
Nehmen wir eine Photovoltaikanlage mit einer jährlichen Stromerzeugung von 10.000 kWh an. Der Stromverbrauch eines 4-Personen-Haushalts beträgt rund 4.500 kWh. Davon kann eine PV-Anlage ohne Speicher etwa 30 % abdecken, mit Speicher sind es 50 bis 80 %. Der aktuelle Strompreis liegt bei 35 Cent pro kWh, die Einspeisevergütung beträgt rund 8 Cent pro kWh (bei Überschusseinspeisung).
- Überschusseinspeisung (ohne Speicher, 30 % Eigenverbrauch):
- Ersparnis durch Eigenverbrauch:
1.500 kWh x 35 Cent = 525 Euro - Einnahmen aus Einspeisung:
8.500 kWh x 8 Cent = 680 Euro - Gesamtvorteil:
525 Euro + 680 Euro = 1.205 Euro jährlich
- Überschusseinspeisung (mit Speicher, 70 % Eigenverbrauch):
- Ersparnis durch Eigenverbrauch:
3.150 kWh x 35 Cent = 1.102,50 Euro - Einnahmen aus Einspeisung:
6.850 kWh x 8 Cent = 548 Euro - Gesamtvorteil:
1.102,50 Euro + 548 Euro = 1.650,50 Euro jährlich
- Volleinspeisung (kein Eigenverbrauch):
- Einnahmen aus Einspeisung:
10.000 kWh x 12,6 Cent (höherer Satz bei Volleinspeisung) = 1.260,00 Euro jährlich
Ergebnis: Eigenverbrauch lohnt sich mehr
- Ohne Speicher: 1.225,25 Euro pro Jahr
- Mit Speicher: 1.650,50 Euro pro Jahr
- Volleinspeisung: 1.260,00 Euro pro Jahr
Das Beispiel ist bewusst einfach gehalten, um den generellen Unterschied zu verdeutlichen. Eine genauere Berechnung finden Sie in unserem Artikel zur Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.
Mit Speicher ist der Vorteil am größten, da am wenigsten Netzstrom benötigt wird. Doch auch ohne Speicher ist die Überschusseinspeisung eine attraktive Option, da sie in etwa dieselben finanziellen Vorteile wie die Volleinspeisung bietet.
Mit Blick auf die Zukunft gewinnt der Eigenverbrauch zusätzlich an Bedeutung, da die Strompreise voraussichtlich auf einem hohen Niveau bleiben oder weiter steigen werden1, während die Einspeisevergütung weiterhin vergleichsweise niedrig bleibt. Wer also möglichst unabhängig von schwankenden Energiepreisen sein möchte, setzt langfristig auf Eigenverbrauch plus Speicher.
Unabhängig von steigenden Strompreisen werden?
Jetzt zu Photovoltaik mit Festpreis informieren!
Zum SolarangebotWann ist die Volleinspeisung dennoch sinnvoll?
Trotz des klaren Vorteils des Eigenverbrauchsmodells gibt es Szenarien, in denen die Volleinspeisung attraktiv sein kann:
- Keine Möglichkeit zum Eigenverbrauch: Beispielsweise bei Mietobjekten oder wenn kein direkter Strombedarf besteht.
- Größere Anlagen: Bei Anlagen mit hoher Leistung (über 30 bis 40 kWp) kann Volleinspeisung sinnvoll sein, da der Eigenverbrauch bei großen Anlagen oft nur einen kleinen Teil des erzeugten Stroms ausmacht.
- Frühere Amortisation: Höhere Vergütungssätze für Volleinspeisung können helfen, die Investitionskosten schneller zu decken, da die Einnahmen konstant und kalkulierbar sind.
Wie kann die Einspeisevergütung beantragt werden?
Sobald Ihre PV-Anlage in Betrieb ist und Sie diese ordnungsgemäß angemeldet haben, können Sie die Einspeisevergütung bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Dafür benötigen Sie lediglich 2 Unterlagen:
- den Meldenachweis aus dem Marktstammdatenregister sowie
- das Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Solaranlage.
Außerdem müssen Sie bei der Beantragung angeben, ob Sie den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen oder ob es sich um eine Überschusseinspeisung handelt.
Wichtig: Die Einspeisevergütung wird nicht automatisch gewährt – Sie müssen sie aktiv beantragen!
Monatliche oder jährliche Abrechnung
Im Hinblick auf die Auszahlung der Einspeisevergütung haben Sie die Wahl zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnung.
Bei der monatlichen Abrechnung wird Ihr aktueller Zählerstand jeden Monat erfasst, um die Höhe der Vergütung zu berechnen. Die Auszahlung erfolgt im Folgemonat.
Entscheiden Sie sich für eine jährliche Abrechnung, erhalten Sie zunächst monatliche Vorauszahlungen. Der Netzbetreiber schätzt dabei die voraussichtliche Strommenge, die Ihre Photovoltaikanlage ins Netz einspeist. Am Jahresende übermitteln Sie Ihren Zählerstand, und es erfolgt eine Jahresabrechnung auf Basis der tatsächlichen Einspeisewerte.
Falls Sie zu viel erhalten haben, wird eine Rückzahlung fällig. Haben Sie hingegen zu wenig bekommen, wird Ihnen der Differenzbetrag nachgezahlt. Die Jahresabrechnung dient zudem als Grundlage für die Festsetzung der monatlichen Abschläge im darauffolgenden Jahr.
Wenn der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung zahlt
Es kann vorkommen, dass der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung auszahlt. Häufig liegt dies daran, dass bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Zu den häufigsten Gründen zählen:
- Ihre Photovoltaikanlage wurde nicht ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet oder die Fertigmeldung fehlt.
- Ihre Anlage wurde nicht korrekt oder gar nicht im Marktstammdatenregister eingetragen.
Zukunft der Einspeisevergütung: Trends und Erwartungen für 2025 und darüber hinaus
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bleibt ein wichtiges Instrument, um die Energiewende voranzutreiben. Doch der Blick in die Zukunft zeigt, dass das System an neue Herausforderungen und Gegebenheiten angepasst werden muss, um langfristig effizient und tragfähig zu bleiben.
Herausforderungen: Überlastete Netze und volatile Strommärkte
Der kontinuierliche Ausbau von Photovoltaikanlagen führt zunehmend zu Problemen in den Stromnetzen. Besonders an sonnigen Tagen mit geringer Stromnachfrage entstehen Netzengpässe, da die Stromerzeugung den Verbrauch deutlich übersteigen kann.
Netzbetreiber fordern daher schon seit Langem, Solaranlagen steuerbar zu machen, um in Zeiten drohender Netzinstabilität oder gar eines Blackouts gezielt Anlagen vom Netz nehmen zu können. Dafür müssten jedoch alle Photovoltaikanlagen mit sogenannten Smart Metern – intelligenten Stromzählern – ausgestattet sein.
Hier liegt jedoch das Problem: Während in vielen europäischen Nachbarländern bereits bis zu 90 % der Haushalte mit Smart Metern ausgerüstet sind, beträgt die Abdeckungsquote in Deutschland gerade einmal etwa 1 %. Ein entsprechendes Gesetz zur flächendeckenden Einführung von Smart Metern liegt nach dem politischen Wechsel auf Bundesebene derzeit auf Eis.
Eine andere Lösung, um Netzüberlastungen zu vermeiden und den Ausbau der Photovoltaik dennoch zu fördern, sind dynamische Netzentgelte. Dieses Modell sieht vor, dass Stromerzeugende und -verbrauchende flexiblere Gebühren zahlen, die sich an der Netzauslastung orientieren. Beispielsweise könnten PV-Anlagenbetreibende bei hoher Netzauslastung geringere Einspeisevergütungen erhalten, während bei niedriger Auslastung höhere Vergütungen gezahlt werden.
100% Ökostrom für Ihr Zuhause
Jetzt günstigen Tarif entdecken und Ökostrom aus Wasserkraft aus Süddeutschland nutzen.
Stromtarif abschließenEinspeisevergütung 2025: Neue Regelungen und Änderungen
Zum Jahreswechsel 2025 traten einige wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft, die Betreibende von Photovoltaikanlagen kennen sollten. Welche Regelungen auf Sie zukommen, zeigt die folgende Übersicht:
1. Steuerungspflicht für kleinere PV-Anlagen
Bislang betraf die Steuerungspflicht nur größere Photovoltaikanlagen, doch seit 2025 müssen bereits Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 7 kWp steuerbar sein. Netzbetreiber erhalten das Recht, diese Anlagen in Zeiten von Netzüberlastung ferngesteuert herunterzuregeln. Ziel ist es, einen stabilen Netzbetrieb zu gewährleisten und Überkapazitäten an besonders sonnigen Tagen zu vermeiden.
Von dieser Regelung ausgenommen sind:
- PV-Anlagen, die keinen Strom ins Netz einspeisen (z. B. reine Eigenverbrauchsanlagen).
- Balkonkraftwerke, da diese nur geringe Mengen Strom erzeugen.
Zudem wird eine neue Begrenzung für die Einspeiseleistung eingeführt: PV-Anlagen, die noch keinen Smart Meter installiert haben, dürfen nur noch 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Dies soll Anreize für einen schnelleren Smart-Meter-Rollout setzen.
2. Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen
Bisher erhielten Betreiber*innen von PV-Anlagen die Einspeisevergütung unabhängig davon, ob die Strompreise an der Börse positiv oder negativ waren. Ab 2025 ändert sich das:
- Fällt der Börsenstrompreis in den negativen Bereich, entfällt die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen.
- Betreibende sollen stattdessen den überschüssigen Solarstrom speichern oder direkt selbst verbrauchen.
Um wirtschaftliche Nachteile für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zu vermeiden, gibt es eine Übergangsregelung: Die Zeiträume, in denen die Einspeisevergütung ausgesetzt wird, werden an das Ende der 20-jährigen EEG-Förderperiode angehängt. Das bedeutet, dass Sie die entgangenen Vergütungen zu einem späteren Zeitpunkt als Ausgleich erhalten.
Ziel dieser Maßnahme ist, das Netz zu entlasten, Anreize für Speicherlösungen zu schaffen und den Bundeshaushalt zu entlasten, da die EEG-Förderung aus staatlichen Mitteln finanziert wird.
3. Smart Meter werden teurer – höhere Kosten für Haushalte
Smart Meter sind eine Grundvoraussetzung für die digitale Steuerung von Stromnetzen. Doch der neue Gesetzesbeschluss sieht vor, dass der Einbau und Betrieb intelligenter Stromzähler deutlich teurer werden:
- Höhere Gebühren für verpflichtende Smart Meter:
- Haushalte mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh pro Jahr zahlen künftig 40 statt 20 Euro jährlich für den Betrieb des Smart Meters.
- Mehrkosten für freiwillige Smart-Meter-Installationen:
- Wer sich freiwillig für einen Smart Meter entscheidet, muss künftig eine höhere Einmalgebühr zahlen: 100 Euro statt bisher 30 Euro.
- Die laufende Gebühr steigt von 20 Euro auf 30 Euro pro Jahr.
- Zusätzliche Kosten für Steuerungseinrichtungen:
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie einer PV-Anlage über 7 kWp, einer Wallbox oder Wärmepumpe müssen zusätzlich zur Smart-Meter-Gebühr eine jährliche Steuergebühr von bis zu 50 Euro zahlen.
Diese Maßnahmen sollen zwar einerseits den Smart-Meter-Rollout beschleunigen, weil die Netzbetreiber bei den Kosten entlastet werden. Dies führt jedoch andererseits zu höheren Kosten für Haushalte und PV-Anlagenbetreiber*innen.
4. Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen erleichtert
Bisher war die Direktvermarktung von Solarstrom vor allem für große PV-Anlagen attraktiv. Ab 2025 wird es jedoch auch für kleinere Anlagenbetreibende einfacher, ihren überschüssigen Strom direkt an der Strombörse zu verkaufen.
- Künftig dürfen auch Betreibende von PV-Anlagen unter 100 kWp ihren Strom unkompliziert in die Direktvermarktung geben.
- Auch ältere Anlagen mit nicht steuerbaren Wechselrichtern können in die Direktvermarktung aufgenommen werden.
- Eine geplante Pflicht zur Direktvermarktung ab 25 kWp wurde nicht umgesetzt – das heißt, Betreibende mittelgroßer PV-Anlagen können weiterhin zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen.
Unabhängig von steigenden Strompreisen werden?
Jetzt zu Photovoltaik mit Festpreis informieren!
Zum SolarangebotMarktorientierte Mechanismen könnten feste Einspeisevergütung ersetzen
Diese Reformen zeigen bereits deutlich, dass die klassische Einspeisevergütung zunehmend zurückgefahren wird und durch flexiblere, stärker marktorientierte Ansätze ergänzt wird. Statt fester Vergütungssätze rücken Modelle in den Fokus, die sich stärker an den realen Strompreisen orientieren. Neben einer stärkeren Direktvermarktung werden vor allem die zweiseitige „Contracts for Difference“ (CfD) als zukunftsfähige Alternative gehandelt.
Hierbei handelt es sich um langfristige Verträge zwischen einem Anlagenbetreiber und dem Staat bzw. einer staatlichen Stelle. In diesen Verträgen wird ein fester Mindestpreis (Strike Price) für den erzeugten Strom vereinbart. Gleichzeitig bleibt der Anlagenbetreibende am Markt aktiv und verkauft seinen Strom direkt an der Strombörse.
- Liegt der Marktpreis unter dem Strike Price: Der Staat zahlt die Differenz an den Anlagenbetreibende, um den garantierten Mindestpreis sicherzustellen.
- Liegt der Marktpreis über dem Strike Price: Der oder die Anlagenbetreibende zahlt die Differenz an den Staat zurück.
Dieses Modell ist darauf ausgelegt, finanzielle Planungssicherheit für Anlagenbetreibende zu schaffen, während es gleichzeitig verhindert, dass der Staat in Zeiten hoher Marktpreise übermäßig hohe Förderungen zahlen muss.
Diese Entwicklung hat auch einen konkreten politischen Hintergrund: Vor einiger Zeit hat die Europäische Union neue Vorgaben für die Förderung erneuerbarer Energien definiert. Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED II) schreibt marktorientierte Ansätze vor, um die Kosten der Energiewende für die Mitgliedstaaten zu reduzieren und gleichzeitig Investitionssicherheit für Erzeugende zu gewährleisten.
In einigen EU-Ländern, darunter Spanien, Frankreich und Großbritannien, sind CfD-Modelle bereits etabliert und haben sich als durchaus effektive Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen. Deutschland steht vor der Herausforderung, die EU-Vorgaben bis 2027 umzusetzen und die Förderung der Solarenergie stärker an Marktmechanismen auszurichten.
Fazit: Die Rolle der Einspeisevergütung für die Energiewende
Die Einspeisevergütung hat seit ihrer Einführung im Jahr 2000 maßgeblich dazu beigetragen, die Photovoltaik in Deutschland zu etablieren und die Energiewende voranzutreiben. Mit garantierten Einnahmen für 20 Jahre bietet sie Betreibenden von Photovoltaikanlagen finanzielle Sicherheit und macht die Nutzung erneuerbarer Energien attraktiv. Die wichtigsten Punkte dabei sind:
- Aktuelle Regelungen: Die Einspeisevergütung 2025 liegt bei etwa 8 Cent/kWh für Überschusseinspeisung und bis zu 13 Cent/kWh für Volleinspeisung. Sie wird regelmäßig angepasst, wobei Degressionsmechanismen eine zu hohe Förderung verhindern.
- Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung: Die Eigenverbrauchsmodelle (mit und ohne Speicher) bieten in der Regel größere finanzielle Vorteile, da die Stromkostenersparnis deutlich höher ist als die Einspeisevergütung. Dennoch bleibt die Volleinspeisung für größere Anlagen und bestimmte Nutzungsszenarien interessant.
- Gesetzliche Änderungen 2025: Die Regelungen betreffen vor allem die Steuerungspflicht für kleinere PV-Anlagen (ab 7 kWp), den Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen und höhere Kosten für Smart Meter. Zudem wird die Direktvermarktung für kleinere Anlagen erleichtert, um die Integration von Solarstrom ins Stromnetz marktorientierter zu gestalten.
- Zukünftige Herausforderungen: Vor allem die überlasteten Netze sind eines der zentralen Themen, die eine Reform der Vergütungssysteme notwendig machen. Dynamische Netzentgelte und innovative Speichermöglichkeiten könnten helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen.
Die Einspeisevergütung bleibt auch in Zukunft ein zentrales Element der Energiewende, voraussichtlich wird sie jedoch zunehmend durch marktorientierte Mechanismen ergänzt. Für Betreiber*innen von PV-Anlagen bedeutet dies, dass der politische und wirtschaftliche Fokus stärker auf Eigenverbrauch liegt, ergänzt durch die Speicherung mithilfe von Batterie-Technologie.
Übrigens: In der Öffentlichkeit halten sich bis heute hartnäckig viele Gerüchte und Falschnachrichten über PV-Anlagen. Wir haben 10 Mythen und Missverständnisse der Solarenergie genauer unter die Lupe genommen.
Belege
1 Mit Blick auf: https://www.fau.de/2025/01/news/szenario-hoher-strompreis-und-mehr-preisschwankungen-bis-2030/
https://www.finanztip.de/photovoltaik/einspeiseverguetung/
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/start.html
https://rgc-news.de/post/2964/ee-foerderung-nur-noch-ueber-differenzvertraege-cfds-aber-was-ist-das-ueberhaupt-und-wie-sollten-diese-aussehen
https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/versorgung/neu-in-2025-aenderungen-fuer-hausbesitzer
https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/einspeiseverguetung-pv-anlagen/
https://www.fau.de/2025/01/news/szenario-hoher-strompreis-und-mehr-preisschwankungen-bis-2030/