Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas bio10" zu beachten?
Der Tarif „gas bio10“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?
Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige, eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis in diesem Zeitraum stabil zu halten. Preisänderungen sind nur möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Tarifanpassung nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Tarifanpassung jederzeit möglich. Wir werden Sie mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informieren und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren.
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?
Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar.
Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?
Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihr Produkt zu 90 % aus herkömmlichem Erdgas und zu 10 % aus Biogas.
In Baden-Württemberg kann der Biogasanteil – je nach Ausgestaltung im Einzelfall und aktueller Rechtslage – bei der Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) berücksichtigt werden. In Kombination mit einem Sanierungsfahrplan lässt sich so in vielen Fällen ein Anteil von bis zu 15 % erneuerbarer Wärme gegenüber den Behörden darstellen.
Nach Abschluss Ihres „gas bio10“-Tarifs erhalten Sie einen Nachweis über den bilanziellen Bezug von Biogas, den Sie bei den zuständigen staatlichen Stellen zur Prüfung einreichen können.