Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit im Tarif "gas direkt"?
Der Tarif „gas direkt“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?
Der Tarif „gas direkt“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "gas direkt" gekündigt werden?
Der Tarif „gas direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Was zeichnet den Tarif "gas direkt" aus?
Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.
Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "gas direkt" beachten?
Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.
Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.