Um das Stromnetz stabil zu halten und Netzüberlastungen zu vermeiden, regelt §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit Beschlüssen der Bundesnetzagentur den Einsatz von „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ im Niederspannungsnetz.
Konkret heißt das: Bei drohender Netzüberlastung können Netzbetreiber die Leistung solcher Geräte vorübergehend reduzieren, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Die Grundversorgung der Haushalte bleibt dabei immer gewährleistet und die normale Stromversorgung wird nicht beeinträchtigt.
Im Gegenzug dürfen Netzbetreiber den Anschluss solcher Geräte nicht wegen Netzüberlastung verzögern oder ablehnen und die Verbraucher profitieren von reduzierten Netzentgelten. Ab dem 1. Januar 2024 ist die netzorientierte Steuerbarkeit dieser Geräte gesetzlich vorgeschrieben.