Pflicht zur E-Rechnung: Jetzt umsteigen und direkt profitieren

Mit dem 1. Januar 2025 begann in Deutschland die verpflichtende Umstellung auf die E-Rechnung. Was zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingt, eröffnet Unternehmen und Kommunen eine echte Chance. Effizientere Abläufe, weniger manueller Aufwand und deutlich schnellere Zahlungsprozesse.

Moderne Büroräume in einem rustikalen Altbau

Was bedeutet E‑Rechnung eigentlich?

E-Rechnungen sind strukturierte, maschinenlesbare Daten im XML-Format für den elektronischen Rechnungsaustausch. Sie erfüllen die EU‑Norm EN 16931 und ermöglichen eine vollständig digitale, automatisierte Verarbeitung – im Gegensatz zu klassischen PDF‑ oder Papierrechnungen.

Erfüllt werden die Formatanforderungen aktuell zum Beispiel von der XRechnung (die unter anderem im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommt) oder dem hybriden ZUGFeRD-Format (einer Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei).

E-Rechnung: Die wichtigsten Fristen im Überblick

  • Ab 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  • 2025–2026: PDF- und Papierrechnungen nur noch mit Zustimmung des Empfängers.
  • Ab 2027: E-Rechnungspflicht für Unternehmen über 800.000 € Jahresumsatz.
  • Ab 2028: Pflicht für alle Unternehmen und Kommunen – ohne Ausnahme.

Warum lohnt sich der Umstieg?

Eine E-Rechnung reduziert Kosten, vermeidet Fehler, beschleunigt Prozesse und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Sie schafft Transparenz, minimiert Rückfragen im Rechnungswesen und sorgt dafür, dass Zahlungen schneller ankommen.

Ihre Vorteile

  • Automatisiertes Einlesen der Rechnungsdaten
  • Höhere Datenqualität durch weniger Fehler
  • Spürbare Kostenvorteile in der Rechnungsverarbeitung
  • Dezentrale, digitale Bearbeitung möglich
  • Flexibilität durch vollständig elektronischen Workflow

Was wir von Ihnen benötigen

  • E-Mail-Adresse (wohin wir die E-Rechnung an Sie versenden können)
  • Leitweg ID (im Falle von Kommunen)
  • Benennung eines Ansprechpartners (bei Ihnen) für Einrichtung und Erprobung

Unser Tipp:

Beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung. Sprechen Sie uns an – und wir sorgen gemeinsam für Ihren reibungslosen Start in die digitale Rechnungszukunft.

Jetzt zur E-Rechnung beraten lassen

Jetzt zur E-Rechnung beraten lassen

Die Datenschutzbestimmungen für Lieferant*innen, geschäftliche Ansprechpartner*innen und sonstige Geschäftskontakte sowie den Hinweis auf Ihr datenschutzrechtliches Widerspruchsrecht finden Sie hier.

* Pflichtfeld

Abschicken