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Zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten, Kommunal- und Geschäftskunden hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, die EEG-Umlage, die bislang zur Förderung des Ausbaus von Solar- , Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken eingesetzt wurde, bereits frühzeitig zum 01. Juli 2022 auslaufen zu lassen. Ursprünglich sah der Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage erst für den 01. Januar 2023 vor und wird jetzt jedoch auf den 01. Juli 2022 vorgezogen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen gibt Erdgas Südwest die gesunkenen Kosten für die nun wegfallende EEG-Umlage direkt an Ihre Kunden weiter. Ab dem 01. Juli 2022 werden daher alle Stromverbrauchspreise um 3,723 ct/kWh netto (rd. 4,43 ct/kWh brutto) gesenkt.
Auf der zukünftigen Stromrechnung können Kunden der Erdgas Südwest die genauen Zeiträume und Verbräuche jeweils mit und ohne EEG-Umlage nachvollziehen, da diese auf der Stromrechnung separat ausgewiesen wird.
Es wird keine gesonderte schriftliche Information durch die Erdgas Südwest zum Wegfall der EEG-Umlage und dem sich ändernden Preisen geben. Selbstverständlich geben wir die Kostenreduktion aber direkt an Sie weiter. Ihre nächste Rechnung wird Ihnen dediziert darlegen für welchen Zeitraum und Verbrauch die EEG-Umlage für Sie abgeführt worden ist und für welchen Verbrauch dies nicht mehr der Fall war.
Eine Übermittlung Ihres Stromzählerstands zum 01. Juli ist nicht notwendig. Wir wenden hier reine rechnerische Abgrenzung vor, um zu ermitteln wie viel kWh Strom Sie vor und nach dem 01.07.2022 verbraucht haben.
Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand jederzeit an Erdgas Südwest übermitteln. Nutzen Sie dafür gerne das Kundenportal. Alle uns eingehenden Zählerstände werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Die gesetzliche Grundlage zur Abschaffung der EEG-Umlage sieht kein Sonderkündigungsrecht vor. Selbstverständlich können Sie aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kündigung einreichen.
Die EEG-Umlage ist in den aktuellen Strompreisen noch einkalkuliert. Diese reduzieren sich aber zum 01.07.2022 ebenfalls automatisch um 3,72 ct/kWh, unabhängig davon wann Ihr Vertragsabschluss oder Lieferbeginn bei Erdgas Südwest ist. Verträge, die ab dem 01.07.2022 abgeschlossen werden, sind direkt ohne EEG Umlage bepreist.
Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 2.500 kWh/Jahr spart durch den Wegfall der EEG-Umlage 108,25 €/Jahr. Bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr für eine dreiköpfige Familie beträgt die Einsparung bereits 151,55 €/Jahr.
Ihr bisheriger Strom-Abschlag bei Erdgas Südwest bleibt erst einmal gleich. Stellt sich im Rahmen Ihres nächsten Jahresrechnung heraus, dass Ihre Abschlagszahlungen zu hoch waren erhalten Sie eine Gutschrift. Im Rahmen Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen wir dann ebenfalls Ihren derzeitigen Stromverbrauch und die gesenkte EEG-Umlage für die Berechnung Ihres zukünftigen Abschlags. Gerne können Sie Ihren Abschlag aber jederzeit proaktiv in unserem Kundenportal anpassen.