Balkonkraftwerk-Förderung 2026 in Baden-Württemberg

Wer ein Balkonkraftwerk anschaffen möchte, kann je nach Wohnort von kommunalen Zuschüssen profitieren. In Baden-Württemberg bieten verschiedene Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme an, die sich in Förderhöhe und Voraussetzungen unterscheiden. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Informationen rund um Balkonkraftwerke und ihre Förderung.

Balkon-Solarmodul der Reihe "Air" von PluginEnergy

Nachfolgend erfahren Sie, welche Förderung Sie in Baden-Württemberg und deutschlandweit erhalten. Alle weiteren Infos zu den neuen Regelungen finden Sie kurz zusammengefasst in unserem Blogbeitrag: Mit dem Balkonkraftwerk eigenen Strom erzeugen.

Was sind die Kosten für ein Balkonkraftwerk? Lohnt sich das?

Eine Mini-Photovoltaikanlage amortisiert sich oft bereits nach 5-10 Jahren, manchmal auch früher. Abhängig vom persönlichen Stromverbrauch, dem Strompreis des Energieversorgers und der Leistung des Balkonkraftwerks lassen sich im Handumdrehen etwa 50-300 € pro Jahr sparen. Demgegenüber stehen Investitionskosen für ein Komplettset von etwa 500-1200 €. Eine pauschale Amortisationsrechnung ist schnell gemacht, wir haben es im Blog vorgerechnet: Wenn man den Preis für den Strom, den man dann nicht mehr vom Energieversorger beziehen muss, pauschal mit einem Preis von 0,40 Euro pro Kilowattstunde veranschlagt, spart man bei 500 kWh etwa 200 Euro pro Jahr. Bei einer Lebensdauer von mindestens 20 Jahren kann man sich seinen persönlichen Ertrag schnell selbst ausrechnen. Und das beste: Grundsätzlich kann man damit durchschnittlich 10-30 % seines Eigenverbrauchs decken.

Von Balkonkraftwerk Förderung profitieren – 0 % Mehrwertsteuer

Ein Balkonkraftwerk kann sich also schnell amortisieren. Noch schneller geht es, wenn man zusätzlich eine Förderung erhält. Einige Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden haben Förderprogramme aufgesetzt. Bundesweit gibt es zwar keinen Zuschuss für Balkonkraftwerke in Deutschland, allerdings kann man in der Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen eine indirekte Förderung von 19 Prozent sehen.

Baden-Württemberg fördert Balkon-Solaranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 300 €

Im Folgenden haben wir versucht alle aktuellen Förderungen für das Bundesland Baden-Württemberg in einer Übersicht zusammenzustellen. Wir haben sowohl Kommunen, Gemeinden als auch Landkreise berücksichtigt. Auch hier gilt, dass solche Fördermittel schnell ausgeschöpft sein können bzw. neue Förderprogramme jederzeit dazu kommen können. Deswegen erheben wir mit der Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.

Die Förderlandschaft ist unterschiedlich gestaltet. Es gibt Kommunen, die bei der Anschaffung von Balkon-Solaranlagen einzelne Solarmodule subventionieren bis hin zu Kommunen oder Landkreisen, die einen pauschalen Förderzuschuss bewilligen. Wichtig ist dabei, immer auf Details zu achten. Denn bei einigen Kommunen muss ein Förderantrag vor dem Kauf erfolgen, bei anderen muss nach dem Kauf die Rechnung eingereicht werden.

Übersicht der Balkonkraftwerk-Förderungen in Städten und Kommunen in Baden-Württemberg

Stand 22.09.2026 (Unverbindliche Zusammenstellung kommunaler Förderprogramme)

Klicken Sie auf den jeweiligen Städtenamen, um weitere Informationen zum Förderprogramm zu erhalten.

Stadt/Kommune

Förderung

Status

Amstetten

100 € je Modul, max. 2 Module bzw. 200 € pro Haushalt/Wohneinheit

Aktiv bis 31.12.2026; Fördertopf 10.000 €

Filderstadt

100 € pro Balkonkraftwerk

Aktiv für die Jahre 2026 und 2027; Fördertopf 14.000 € pro Jahr

Freiburg

150 € pro Anlage für Mieter*innen; 300 € mit Freiburg-Pass

Pausiert; Mittel für 2026 ausgeschöpft. Anträge können ab 01.01.2027 wieder gestellt werden

Heddesheim

100 € pro Anlage

Aktiv

Hirschberg an der Bergstraße

30 % der Anschaffungskosten, max. 200 € pro Anlage

Aktiv bis 31.12.2026 bzw. bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

Konstanz

150 € pauschal pro Anlage und Wohneinheit; Förderung für Mieter*innen

Aktiv

Leutenbach

100 €, max. 50 % der Anschaffungskosten; mit Wohnberechtigungsschein oder Wohngeld 50 %, max. 250 €

Aktiv; Richtlinie im März 2026 angepasst

Muggensturm

150 € pauschal je Wohneinheit

Aktiv; längstens bis 31.12.2026 bzw. bis zur Ersetzung der Richtlinie

Nürtingen

25 € je 100 Wp installierter Modulleistung, max. 200 €

Aktiv bis zur Ausschöpfung der Mittel

Pforzheim

50 % der förderfähigen Anschaffungs- und Materialkosten, max. 250 €

Aktiv für Käufe ab 24.03.2026, solange Haushaltsmittel verfügbar sind

Schorndorf

100 € pauschal pro Stecker-Solargerät mit max. 800 W Einspeisung

Aktiv, solange Fördermittel verfügbar sind

Schwetzingen

100 € pro Photovoltaikmodul, max. 2 Module bzw. 200 € je Anlage und Wohn-/Nutzungseinheit

Aktiv; die Förderrichtlinie 2025 gilt 2026 unverändert weiter

Tübingen

75 % der Kosten, max. 800 €; ausschließlich für Inhaber*innen einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra

Aktiv; Antragstellung seit 13. August 2026 wieder möglich

Walldorf

300 € pro Wohneinheit, max. 50 % der anrechenbaren Kosten

Aktiv bis zum 31.12.2027