Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung Gas für Industriekunden

Ersatzversorgung für Industriekunden ohne Erdgaslieferungsvertrag (mit registrierender Leistungsmessung, Niederdruck)

Am 13. Juli 2005 ist im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Kernstück des EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Erdgasbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Im EnWG ist sowohl die „Grundversorgungspflicht“ als auch die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt.

Grundversorger ist danach jeweils das Erdgasversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die im Rahmen der Ersatzversorgung zur Verfügung gestellte Energie gilt als vom Grundversorger geliefert. Die Erdgas Südwest GmbH ist somit in der Rolle des Grundversorgers ebenfalls für die Ersatzversorgung zuständig.

Wenn Sie in Niederdruck beliefert werden, Ihr Jahresverbrauch über 10.000 kWh liegt und Sie keinen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten haben, „fallen“ Sie als Industriekunde in die Ersatzversorgung.

Die Erdgas Südwest GmbH bietet die Versorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz zu den Bestimmungen der Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV vom 26. Oktober 2006 (BGBl I. S. 2391, 2396), einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen" der Erdgas Südwest GmbH zur GasGVV vom 1. Januar 2020, an.

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Ersatzfolgeversorgung für Industriekunden ohne Erdgaslieferungsvertrag (mit registrierender Leistungsmessung, Niederdruck)

Sollte der örtliche Netzbetreiber keine gültige Anmeldung zur Netznutzung von einem vom Kunden gewählten Lieferanten erhalten und sollte der Kunde nach Beendigung der gesetzlichen Ersatzversorgung weiterhin dem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie entnehmen, kommt zwischen dem Kunden und der Erdgas Südwest ein Erdgasliefervertrag (Ersatzfolgeversorgung) durch schlüssiges Verhalten zustande. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Konditionen Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

Preisstand 1. Mai 2023 Netto ohne Erdgassteuer1 Netto inklusive Erdgassteuer2 Brutto
Arbeitspreis
(Cent/kWh)
9,69 11,23 12,02
Leistungspreis
(Euro/kW/Jahr)
29,00 29,00 31,03
Grundpreis
(Euro/Monat)
600,00 600,00 642,00

1 Die Arbeitspreise sind exklusive CO2-Abgabe, Bilanzierungsumlage, Gasspeicherumlage und Erdgassteuer
2 Die Arbeitspreise sind inklusive CO2-Abgabe, Bilanzierungsumlage, Gasspeicherumlage und Erdgassteuer

Der Leistungspreis bemisst sich nach der im jeweiligen Kalenderjahr höchsten gemessenen Stundenmenge (Leistung).

Die vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreise pro Kilowattstunde enthalten u.a. die gesetzliche Erdgassteuer (derzeit bzw. 0,55 Cent/kWh netto, 0,59 Cent/kWh brutto), die Konzessionsabgabe, die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (aktuell 7 %) und das Nutzungsentgelt, das an den Netzbetreiber entrichtet wird.

Ersatzbelieferung für Industriekunden ohne Erdgaslieferungsvertrag im Mittel- und Hochdruck mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

Entnehmen Sie Erdgas aus dem Mittel-/Hochdrucknetz so erfolgt die Belieferung auf der Grundlage eines Erdgasliefervertrags mit der Erdgas Südwest GmbH (Ersatzbelieferung). Die Ersatzbelieferung setzt den Abschluss eines Ersatzbelieferungsvertrags und auf Verlangen der Erdgas Südwest die Leistung einer Vorauszahlung voraus.

Die „Allgemeinen Bedingungen (AGB) für die Lieferung von Erdgas im Wege der Ersatzbelieferung der Erdgas Südwest GmbH (LINK) sind wesentlicher Bestandteil dieses Erdgasliefervertrages.

Konditionen Ersatzbelieferung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

Die Preise der Ersatzbelieferung hängen vom jeweiligen Zeitpunkt der Belieferung ab und werden auf Anfrage im Rahmen eines individuellen Angebotes mitgeteilt.

Zusätzliche Informationen

Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) haben in der Regel eine Leistung von über 500 kWh/a bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh. Diese Abnahmewerte treten in der Regel nur bei gewerblichen oder industriellen Abnahmeverhältnissen auf.

Liegt keine Leistungsmessung vor, wird an Stelle der oben genannten in Anspruch genommenen Leistung die maximal übertragbare Gasleistung des installierten Erdgaszählers in kW(Hs) zugrunde gelegt. Hierzu wird der maximal zulässige Volumendurchfluss laut Typenschild dieses Zählers (Qmax ) in m3/h entsprechend DVGW Arbeitsblatt G 685 in die abzurechnende Leistung in kW(Hs) umgerechnet.

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