Für wen ist "gas bio65" erforderlich?
Der Tarif ist zur Erfüllung des neuen Gebäudenergiengesetzes (GEG) im Neubau erforderlich und ermöglicht Ihnen Installation und Betrieb eines neuen Gaskessels nach dem 01.01.2024, auch wenn Ihre Gemeinde bereits einen kommunalen Wärmeplan veröffentlicht hat. Der 65 %ige Biogasanteil Ihres Produkts erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, Ihre neu installierte Heizungsanlage zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Weitere Informationen finden Sie im Blogartikel "Heizungsgesetz 2024 – was Sie jetzt zum GEG wissen müssen".
Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas bio65" zu beachten?
Der Tarif „gas bio65“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio65"?
Der Tarif „gas bio65“ hat eine 12-monatige, eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis in diesem Zeitraum stabil zu halten. Preisänderungen sind nur möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Tarifanpassung nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Tarifanpassung jederzeit möglich. Wir werden Sie mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informieren und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren.
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio65"?
Der Tarif „gas bio65“ hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen und ist zum Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann täglich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio65"?
Beim Tarif „gas bio65“ besteht Ihr Produkt zu 65 % aus Biogas und zu 35 % aus herkömmlichem Erdgas.