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Das Wichtigste zuerst: Ihre Energieversorgung ist über die Erdgas Südwest weiterhin gewährleistet. In den Medien wird bereits seit Monaten über die Energiepreisentwicklung und die weltweit stark gestiegenen Beschaffungskosten berichtet. Nach und nach bekommen nun auch die Kund*innen diese Entwicklung durch angekündigte Preisanpassungen zu spüren. Doch wie setzt sich der Gas- und Strompreis überhaupt zusammen, was sind die Gründe für die Preissteigerungen und was kann ich als Verbraucher*in tun, um meine Energiekosten zu senken?
Seit Monaten ist die Situation an den Energiemärkten angespannt. Durch die deutlich gestiegenen Beschaffungskosten für Energie sind die Preise für Gas und Strom gestiegen. Eine komplette Rückkehr zu den Beschaffungspreisen auf das Niveau vor der Coronakrise ist nicht abzusehen, die Preise schwanken weiter auf einem deutlich erhöhten preislichen Niveau im Vergleich zu 2020, trotz zwischenzeitlich gesunkener Börsenpreise von ihren Rekordspitzen in 2022. Daher hat die Bundesregierung neben der Dezember-Soforthilfe für Gasverbrauchende die Einführung der Gas- bzw. Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland zu entlasten. Der Gas- und Strompreisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 hat sich die Bundesregierung noch offengehalten.
Die Gaspreisbremse kommt unter anderem Privathaushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh zugute. 80 % des im September 2022 von Ihrem Energielieferanten prognostizierten Jahresverbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh bei Gas abgerechnet. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs sowie für eventuellen Mehrverbrauch zahlen Sie den vertraglich festgelegten Preis.
Eine Beispielrechnung finden Sie in den wichtigen Informationen zu den Preisbremsen.
Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh. Sie gilt auch für Wärmestrom. Dabei gilt für 80 % des von Ihrem Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh. Die restlichen 20 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs und eventuellen Mehrverbrauch erhalten Sie als Kund*in zu dem vertraglich vereinbarten Preis.
Eine Beispielrechnung finden Sie in den wichtigen Informationen zu den Preisbremsen.
Sollten Sie via Bankeinzug bezahlen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir als Erdgas Südwest reduzieren Ihren monatlichen Abschlag automatisch und berücksichtigen die Entlastung in Ihrer Jahresrechnung.
Wenn Sie Ihren Abschlag selbst überweisen, müssen Sie Ihren Abschlag gemäß unserem Informationsschreiben von Mitte Februar 2023 anpassen. Wenn Sie keine Anpassung Ihrer Abschläge vornehmen möchten, verrechnen wir Ihre geleisteten Abschläge und die Entlastung in Ihrer nächsten Jahresrechnung
Im Januar und Februar wurden zunächst Ihre bisherigen Abschlagshöhen fällig. Im März fällt Ihr Abschlag dafür besonders niedrig aus: Er wird entsprechend um Ihre Einsparungen aus der Preisbremse für den März sowie rückwirkend für Januar und Februar reduziert. Ab April profitieren Sie dann von einem Abschlag, der die Preisbremsen berücksichtigt. Genauere Informationen zu Ihren zukünftigen individuellen Abschlägen haben Sie bereits Mitte Februar erhalten.
Die zum 1.Oktober 2022 neu eingeführte Speicherumlage soll dem für die deutsche Gasmarktorganisation zuständigen Unternehmen, der Trading Hub Europe (THE), die Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherung der Versorgungssicherheit entstehen, zum Beispiel für den Einkauf von Gas. Ziel ist es, die Füllstandsvorschriften für die Gasspeicher einzuhalten. Die Speicherumlage beträgt ab dem 01.10.2022 0,059 ct/kWh und kann grundsätzlich auch unterjährlich angepasst werden.
Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig. Regelenergie wird benötigt, um je Stunde tatsächliche physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. Das bedeutet es wird Energie gekauft oder verkauft. Ergibt sich am Ende des Tages eine Differenz aus dem Saldo der Ein- und Ausspeisungen, so wird diese mit der Ausgleichsenergie berechnet. Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird eine Bilanzierungsumlage erhoben. Die Bilanzierungsumlage für Zähler mit Standardlastprofil (SLP-Zähler), wie sie Privatkunden und kleinere Gewerbetreibende normalerweise haben, beträgt ab dem 01. Oktober 2022 0,57 ct/kWh. Die Höhe der Umlage kann jährlich zum 01. Oktober angepasst werden. Zwischen 01. Oktober 2021 und 30.09.2022 betrug die Bilanzierungsumlage 0 ct/kWh.
Die letzten Jahre und Monate waren durch mehrere, sich überlagernde und gegenseitig beeinflussende Entwicklungen geprägt. Die erhöhte Nachfrage nach Rohstoffen nach dem ersten Lockdown, die kalte Witterung zu Anfang 2021 und schlussendlich der Krieg in der Ukraine sorgten für Anspannung auf den Rohstoffmärkten. Das hat zu einem volatilen Energiemarkt mit hohen Preisen geführt. Als zuverlässiger Energieversorger haben wir diese extremen Preisspitzen durch unsere vorausschauende Beschaffung nie an unsere Kunden weitergeben müssen. Dennoch hat die anhaltende Energiemarktkrise auch bei uns im Durchschnitt zu stark angestiegenen Beschaffungskosten geführt. Ein Anstieg der Endkundenpreise ist daher unvermeidbar.
Gleichermaßen geben wir aber auch Preissenkungen unverzüglich an Sie weiter, sobald dies möglich ist. Hierzu haben wir unsere Beschaffungskosten sowie die weiteren Bestandteile fest im Blick und überprüfen diese regelmäßig.
Den finalen Bruttoenergiepreis für die Endkund*innen wie Privathaushalte oder Unternehmen setzt der Energieversorger fest. Hierbei hat er jedoch nur äußerst bedingten Spielraum, denn ein großer Teil der von den Endverbraucher*innen entrichteten Preise entfällt auf Steuern und Umlagen. Der vom Versorger beeinflussbare Teil hängt vor allem vom aktuellen Preisniveau an den Beschaffungspreismärkten ab.
Gehandelt werden Strom und Gas an Börsen oder direkt zwischen zwei Vertragsparteien. Die für Deutschland bedeutendsten Energiebörsen sind die Leipziger EEX (European Energy Exchange) und die Pariser EPEX (European Power Exchange). Hierbei wird zwischen Terminmarkt (EEX) und Spotmarkt (EPEX) unterschieden. Während ersteres zur langfristigen Beschaffung von Energiemengen dient, werden auf dem Spotmarkt kurzfristig lieferbare, aber dadurch auch teurere Strom- und Gasmengen gehandelt.
Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Gas- und Strompreises ist es derzeit sehr schwierig, Prognosen abzugeben. Die seit Monaten vorherrschende verstärkte Volatilität am Energiemarkt wird von mehreren Komponenten bestimmt.
Der nachhaltigste Ansatz, um Energiekosten zu reduzieren, ist selbstverständlich eine Reduzierung des Verbrauchs. In unserem Blog stellen wir regelmäßig wertvolle Tipps zum Thema Energiesparen vor, die Ihren Verbrauch deutlich schmälern können.
Darüber hinaus lohnt es sich, stets die Gegebenheiten der eigenen Immobilie zu prüfen und im Nachgang die Energieeffizienz zu optimieren. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie Empfehlungen für Sanierungen oder Modernisierungen erhalten, wobei die Senkung des Energieverbrauchs immer im Vordergrund steht. Diese Maßnahme wird darüber hinaus staatlich gefördert.
Zusätzlich ist auch der Duo-Bonus eine gute Möglichkeit, 50 € pro Jahr zu sparen. Denn sobald Sie sowohl Ökostrom als auch Gas von Erdgas Südwest beziehen, profitieren Sie davon.
Auch durch Weiterempfehlungen der Erdgas Südwest können Sie die gestiegenen Energiekosten kompensieren: Erdgas Südwest empfehlen und attraktive Geld-Prämien sichern!
Bei der Entscheidung für einen neuen Energieversorger rentiert es sich, einen Anbietervergleich durchzuführen und die Konditionen im Detail zu betrachten. Wie ist das Verhältnis von Arbeitspreis und Grundpreis? Gerade bei immer niedriger werdenden Verbräuchen, durch Energieeffizienz oder bewusstes Energiesparen Ihrerseits ist ein niedriger Grundpreis wie bei der Erdgas Südwest sinnvoll. Hier möchten wir Energiesparen belohnen.
Auch die Dauer der ausgewiesenen Preisgarantie (bspw. nicht nur 1 Monat) und die Bedingungen für en Bonus sind entscheidend:
Um nicht nur kurzfristig sicher und günstig versorgt zu werden, sollte man immer einen Blick auf die Kosten im 2. oder 3. Jahr, ohne den vergebenen Bonus, werfen.
Bei Tarifen mit Zusatzprodukten wie ein Tablet oder ein Smartphone lohnt es sich, genauer hinzuschauen:
Zusätzlich empfiehlt es sich, sich in Hinblick auf die derzeit starken Schwankungen am Energiemarkt nicht direkt für einen Tarif zu entscheiden und diesen abzuschließen, sondern die Preise nochmals zu unterschiedlichen Zeiten einzusehen und Angebote auf Preisvergleichsportalen auch mit den Preisen auf den Websites der Anbieter im Detail zu vergleichen.
Doch es sollte nicht allein auf den Preis geachtet werden. Auch der Anbieter selbst kann von den Verbraucher*innen unter die Lupe genommen werden. Bewertungen von anderen Kund*innen geben beispielsweise eine gute Orientierung. Und darüber hinaus zeichnen sich Grundversorger auch durch ihre Verwurzelung in der Region, hohe Zuverlässigkeit und Versorgungssicherheit aus.