Außenaufnahme des Grundstücks der Erdgas Südwest

Neue Regeln, sichere Anschlüsse und finanzielle Vorteile im Überblick

§ 14a EnWG erklärt: Änderungen und Chancen

Was regelt § 14a EnWG?

Symbolbild eines Paragraphenzeichens.

Seit 1. Januar 2024 sorgt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes dafür, dass bestimmte Geräte wie Wärmepumpen, private Wallboxen, Batteriespeicher oder größere Klimageräte sicher in das Stromnetz integriert werden können. Ein bloßer Hinweis auf mögliche Netzüberlastungen reicht nicht mehr aus, um einen Anschluss abzulehnen.

Warum ist das wichtig?

Damit das Netz auch bei hoher Auslastung stabil bleibt, dürfen Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte kurzzeitig dimmen und auf eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt reduzieren. Keine Sorge: Die grundlegende Heizfunktion Ihrer Wärmepumpe bleibt auch bei dieser Leistung vollständig erhalten.
Für die Möglichkeit, Ihre Verbrauchseinrichtung bei Bedarf zu dimmen, werden Kundinnen und Kunden finanziell kompensiert.

Drei Varianten der Netzentgeltreduzierung

Weißer Würfel mit Paragraphen-Symbol auf weißer Tastatur
Weißer Würfel mit Paragraphen-Symbol auf weißer Tastatur
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Ihre Vorteile auf einen Blick

Garantierter Anschluss

Steuerbare Geräte mit 4,2 kW Mindestleistung (wie Wall­boxen) haben Anspruch auf Anschluss. Netzbetreiber dür­fen diesen nicht mehr wegen Überlastung verweigern.

Vergütung

Kundinnen und Kunden erhalten einen finanziellen Ausgleich für die mögliche Dimmung, der je nach technischem Aufbau über drei Module erfolgt.

Planbarkeit

Die Ausgestaltung der Vergütung (pauschal, prozentual oder zeitvariabel) macht das System transparent und anpassungsfähig.

Gesicherter Betrieb

Haushaltsstrom bleibt immer unangetastet; die Mindest­leistung von 4,2 kW stellt sicher, dass zentrale Funktionen wie Heizen oder Laden weiterlaufen.

Was müssen Gerätebetreiber*innen beachten?

Wärmepumpeneinheit auf Betonsockel stehend
Wärmepumpeneinheit auf Betonsockel stehend
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