Seit 1. Januar 2024 sorgt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes dafür, dass bestimmte Geräte wie Wärmepumpen, private Wallboxen, Batteriespeicher oder größere Klimageräte sicher in das Stromnetz integriert werden können. Ein bloßer Hinweis auf mögliche Netzüberlastungen reicht nicht mehr aus, um einen Anschluss abzulehnen.
Warum ist das wichtig?
Damit das Netz auch bei hoher Auslastung stabil bleibt, dürfen Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte kurzzeitig dimmen und auf eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt reduzieren. Keine Sorge: Die grundlegende Heizfunktion Ihrer Wärmepumpe bleibt auch bei dieser Leistung vollständig erhalten.
Für die Möglichkeit, Ihre Verbrauchseinrichtung bei Bedarf zu dimmen, werden Kundinnen und Kunden finanziell kompensiert.