Für wen ist der Tarif "gas bio65" erforderlich?
Der Tarif ist notwendig, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Neubau zu erfüllen. Damit können Sie auch nach dem 01.01.2024 eine neue Gasheizung installieren und betreiben. Der Biogasanteil dieses Tarifs beträgt 65 %. Damit erfüllt es die gesetzliche Vorgabe, Ihre neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Mehr dazu lesen Sie im Blogartikel: Heizungsgesetz 2024 – was Sie jetzt zum GEG wissen müssen.
Bei einem Heizungstausch in bestehenden Gebäuden gilt ebenfalls die 65 %-Regel. Sie ist abhängig von der kommunalen Wärmeplanung und tritt spätestens ab Juli 2026 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie ab Juli 2028 für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern in Kraft.
Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas bio65" zu beachten?
Der Tarif „gas bio65“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio65"?
Der Tarif „gas bio65“ hat eine 12-monatige, eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis in diesem Zeitraum stabil zu halten. Preisänderungen sind nur möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Tarifanpassung nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Tarifanpassung jederzeit möglich. Wir werden Sie mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informieren und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren.
Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio65"?
Beim Tarif „gas bio65“ besteht Ihr Produkt zu 65 % aus Bioerdgas und zu 35 % aus herkömmlichem Erdgas. Mit diesem Tarif erfüllen Sie automatisch die rechtliche Voraussetzung für den Einbau einer neuen Gasheizung im Neubau (65 %-Regel). Damit können Sie umweltfreundlich heizen, wenn bei Ihnen zum Beispiel kein Fernwärmeanschluss vorhanden ist oder die Installation einer Wärmepumpenheizung nicht möglich ist.