Produktbild von gas und strom smart der Erdgas Südwest mit einer jungen Familie vor einem Laptop - der Vater trägt eine Smartwatch

gas smart

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Alles Wissenswerte über unseren Tarif

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

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Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

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Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Tarifdetails
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas smart“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Tarifdetails
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas smart“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas smart“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "gas smart"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "{{product::name}}"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

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Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

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Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?

Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile von "gas smart"?

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.

Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Ausgezeichneter Service

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Stabile Preise

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