Außenaufnahme des Grundstücks der Erdgas Südwest

Wichtige Informationen zu den Preisbremsen für Gas und Strom

Seit Monaten ist die Situation an den Energiemärkten angespannt. Durch die deutlich gestiegenen Beschaffungskosten für Energie sind die Preise für Gas und Strom gestiegen. Eine Rückkehr zu den bisher üblichen Beschaffungskosten ist nicht abzusehen, sondern die Preise schwanken weiter auf einem hohen preislichen Niveau. Daher hat die Bundesregierung die Einführung der Gas- und Strompreisbremse beschlossen, um die Verbraucher*innen finanziell zu entlasten.

Die Bundesregierung hat bereits durch die Dezemberhilfe für eine erste Entlastung gesorgt. Hier finden Sie alle Informationen zu den Dezember-Soforthilfen.

Kurz zusammengefasst funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für einen bestimmten Anteil des Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über der festgelegten Preisgrenze liegt. Die Kund*innen bezahlen folglich für diesen definierten Anteil Ihres üblichen Verbrauchs maximal die Verbrauchspreisgrenze. Der Staat gleicht aus Mitteln des Bundes die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und der Verbrauchspreisgrenze beim Energieversorger aus. Für den restlichen Teil Ihres Verbrauchs zahlen die Kund*innen weiterhin den mit ihrem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Ungeachtet der Preisbremsen kann sich ein Preisvergleich für Sie lohnen.

Die Details der Preisbremsen unterscheiden sich für Haushalte und Kleingewerbe sowie Industriekund*innen. Zudem gibt es Unterschiede bei den Preisbremsen für Gas und Strom.

Im Folgenden gehen wir daher detailliert auf die verschiedenen Modelle ein.

Weiße Außenlinien eines Haus-Icons auf gelbem Grund

Preisbremsen für Haushalte und Kleingewerbe

Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 hat sich die Bundesregierung noch offengehalten. Sie kommt unter anderem Privathaushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh zugute. 80 % des im September 2022 von Ihrem Energielieferanten prognostizierten Jahresverbrauchs werden zu einem gedeckelten Verbrauchspreis von 12 ct/kWh brutto abgerechnet. Für darüber hinaus gehenden Verbrauch zahlen Sie den vertraglich festgelegten Preis.

Beispielrechnung:

Familie Mustermann hat einen im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch von 20.000 kWh und zahlt laut Ihrem Vertrag 13,50 ct/kWh. Sie zahlen 60 € Grundpreis.

  Rechenweg
Entlastungskontingent pro Jahr 20.000 kWh * 80 % = 16.000 kWh
Entlastungsbetrag pro Jahr 16.000 kWh * (13,50 ct – 12,00 ct/kWh) = 240 €
Entlastungsbetrag pro Monat 240 € / 12 = 20 €
Abschlag ohne Preisbremsen ((20.000 kWh * 13,5 ct/kWh) + 60 €)/12 = 230 €
Abschlag mit Preisbremsen Abschlag ohne Preisbremse – Entlastungsbetrag pro Monat = 230 € - 20 € = 210 €

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 hat sich die Bundesregierung noch offengehalten. Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh. Sie gilt auch für Wärmestrom. Dabei gilt für 80 % des von Ihrem Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Verbrauchspreis von 40 ct/kWh brutto. Für darüber hinausgehenden Verbrauch zahlen Sie den vertraglich festgelegten Preis.

Beispielrechnung:

Familie Mustermann hat einen im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch durch Ihren Netzbetreiber von 5.000 kWh und zahlt laut Ihrem Vertrag 42,00 ct/kWh. Sie zahlen 60 € Grundpreis.

  Rechenweg
Entlastungskontingent pro Jahr 5.000 kWh * 80 % = 4.000 kWh
Entlastungsbetrag pro Jahr 4.000 kWh * (42,00 ct – 40,00 ct) = 80 €
Entlastungsbetrag pro Monat 80 € / 12 = 6,66 €
Abschlag ohne Preisbremsen ((5.000 kWh * 42,0 ct/kWh) + 60 €)/ 12 = 180 €
Abschlag mit Preisbremsen Abschlag ohne Preisbremse – Entlastungsbetrag pro Monat = 180 € - 6,66 € = 174 €

 

Wichtiger Hinweis

Als Haushalts- oder Kleingewerbekund*in müssen Sie nicht aktiv werden. Alle Verträge, deren Gas- oder Strompreis derzeit über der gesetzlichen Preisbremse liegt, profitieren automatisch. Ende Februar haben wir Sie schriftlich über Ihre neuen Konditionen unter Berücksichtigung der Preisbremsen und Ihren angepassten Abschlag informiert. Wir haben Ihnen die wichtigsten Antworten zu den häufigsten Fragen unserer Haushalts- und Kleingewerbekunden zusammengestellt.

Weißes Haus-Icons auf gelbem Grund

Preisbremsen für größere Unternehmen

Auch große Unternehmen mit einem hohen Jahresverbrauch – über 30.000 kWh bei Strom bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme – werden durch das neue Gesetz entlastet. Ob Strom, Gas oder Wärme – Sie erhalten 70 % ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021, zu einem gedeckelten Preis von:

  • 7 ct/kWh Verbrauchspreis bei Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
  • 7,5 ct/kWh Verbrauchspreis bei Wärme (vor staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
  • 13 ct/kWh Verbrauchspreis bei Strom (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen).

Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch gelten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.

Wichtige Info für unsere gewerblichen Gaskund*innen

Nach § 3 Absatz 1 EWPBG haben Unternehmen und Einrichtungen unter anderem aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Pflege-, Vorsorge und Rehabilitation sowie Kindertagesstätten ebenfalls Anspruch auf die Preisbremse in Höhe von 12 Cent Brutto unabhängig von Ihrem Verbrauch. Wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung mit einer registrierenden Leistungsmessung nach § 3 Absatz 2 EWPBG anspruchsberechtigt ist, so müssen Sie dem Gaslieferanten in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für die Preisbremse vorliegen.

Nähere Informationen sowie genaue Details zu den Preisbremsen und deren Auswirkungen auf Unternehmen finden Sie hier.

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Sparsamer Umgang mit Energie

Trotz der staatlich veranlassten Preisbremsen ist es weiterhin wichtig Energie einzusparen. Denn nur so können wir möglichst gut durch die aktuelle Energiekrise kommen.
Die finanziellen Entlastungsmaßnahmen sorgen zwar dafür, dass die Kostensteigerungen aktuell für die Verbraucher*innen abgefedert werden, dennoch ist Energie weiterhin deutlich teurer als in den letzten Jahren. Deshalb ist es auch aus finanzieller Sicht ratsam, sparsam mit Energie umzugehen. Denn je weniger Energie verbraucht wird, desto geringer ist der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt. Es lohnt sich also immer, den Energieverbrauch in Richtung 80 % des vorherigen Jahresverbrauches zu reduzieren, um so im Rahmen der staatlich festgelegten Preisbremse zu bleiben.

Nicht zuletzt braucht es, neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, einen bewussten und sparsamen Umgang mit Energie, um die Klimaziele zu erreichen.

Finden Sie wertvolle Tipps rund um die Themen Energiesparen für Haushalte und Energiesparen für Unternehmen.