Der Entlastungsbetrag in Euro berechnet sich aus dem Differenzbetrag und dem Entlastungskontingent. Bitte beachten Sie, dass für die beiden oben definierten Gruppen unterschiedliche Grundlagen für den Differenzbetrag und das Entlastungskontingent gelten.
Das jeweilige Entlastungskontingent bemisst sich in der Regel nach dem Verbrauch in der Vergangenheit bzw. nach der Jahresverbrauchsprognose in einem bestimmten in den Gesetzen festgelegten Zeitraum und wird einmalig festgelegt. Das Entlastungskontigent wird also nachträglich nicht an den tatsächlichen Jahresverbrauch angepasst, auch wenn sich dieser im Vergleich zum prognostizierten Jahresverbrauch verringert oder erhöht hat.
Der Entlastungsbetrag ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Kosten in Euro pro kWh Strom und dem Entlastungskontingent.
Entlastungsbetrag = Differenzbetrag * Entlastungskontingent
1. Gruppe mit Verbrauch unter 30.000 kWh/Jahr
Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem gedeckelten Preis von 40 Cent/kWh brutto*.
- Monatliches Entlastungskontingent:
- Stromkund*innen mit Standardlastprofil (kurz SLP):
80% der aktuellen Jahresprognose geteilt durch 12
- Stromkund*innen mit registrierender Leistungsmessung (kurz RLM):
80% des Jahresverbrauchs 2021 geteilt durch 12
*inkl. Netznutzungsentgelten, Messstellenentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen.
2. Gruppe mit Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr
Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis und dem gedeckelten Preis von 13 Cent/kWh netto*.
- Monatliches Entlastungskontingent
- Stromkund*innen nach Standardlastprofil (kurz SLP):
70 % der aktuellen Jahresprognose geteilt durch 12
- Stromkund*innen mit registrierender Leistungsmessung (kurz RLM):
70 % des Jahresverbrauchs 2021 geteilt durch 12
*exkl. Netznutzungsentgelten, Messstellenentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen
Bei Unternehmen mit einem flexiblen Energieliefervertrag (z.B. Spot) ist eine Berechnung des individuellen Entlastungsbetrages vorab nicht möglich. Der Entlastungsbetrag wird jedoch monatlich berechnet und auf der Energierechnung ausgewiesen.
Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier: FAQ-Liste zur Strompreisbremse