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PV-Pflicht

Die PV-Pflicht gilt in in Baden-Würrtemberg und einigen anderen Bundesländern. Sie besagt, dass bei Neubauten oder größeren Renovierungen eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert werden muss.

Ziel der PV-Pflicht ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und den Anteil an selbst erzeugtem Strom zu erhöhen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern gilt die PV-Pflicht z. B. für Neubauten von Wohngebäuden. Das bedeutet, dass bei einem Neubau eines Wohnhauses eine Photovoltaikanlage installiert werden muss.

Die PV-Pflicht greift zum Teil auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden, sodass bei einer Sanierung des Daches ebenfalls eine Photovoltaikanlage installiert werden muss.

Außerdem greift die PV-Pflicht für Solaranlagen auch bei neuen gewerblichen Gebäuden sowie beim Bau von Firmenparkplätzen ab einer bestimmten Größe. So muss seit dem 1. Januar 2022 muss in Baden-Württemberg neu errichtete Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen der PV-Pflicht je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Daher sollten sich Bauherren und Eigentümer im Vorfeld genau informieren, ob und welche Anforderungen für ihre Bauprojekte gelten. In Baden-Württemberg gelten zum Beispiel seit 2022 umfangreiche Regelungen zu Installation von Photovoltaikanlagen im Neubau.

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