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PV-Pflicht

Die PV-Pflicht gilt in Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern. Sie besagt, dass bei Neubauten oder auch bei Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert werden muss.

Solaranlage ist Pflicht bei Neubau und Dachsanierung

Ziel der PV-Pflicht ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und den Anteil an selbst erzeugtem Strom zu erhöhen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern gilt die PV-Pflicht z. B. für Neubauten von Wohngebäuden. Das bedeutet, dass bei einem Neubau eines Wohnhauses eine Photovoltaikanlage installiert werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um monokristalline oder polykristalline Solarmodule handelt.

Die PV-Pflicht greift zum Teil auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden, sodass bei einer Sanierung des Daches ebenfalls eine Photovoltaikanlage installiert werden muss.

Neue Gewerbegebäude und Firmenparkplätze nur mit PV

Außerdem greift die PV-Pflicht für Solaranlagen auch bei neuen gewerblichen Gebäuden sowie beim Bau von Firmenparkplätzen ab einer bestimmten Größe. So müssen seit dem 1. Januar 2022 in Baden-Württemberg neu errichtete Parkplätze mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein.

Unterschiede je nach Bundesland

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen der PV-Pflicht je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Daher sollten sich Bauherr*innen und Eigentümer*innen im Vorfeld genau informieren, ob und welche Anforderungen für ihre Bauprojekte gelten. In Baden-Württemberg gelten zum Beispiel seit 2022 umfangreiche Regelungen zu Installation von Photovoltaikanlagen im Neubau.

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