Der Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache. In jedem Bundesland gelten andere Gesetze und Vorschriften, wie historisch wertvolle Gebäude und Bauwerke erhalten werden müssen. Das bedeutet, dass z. B. Veränderungen oder Umbauten nur mit Genehmigung erfolgen dürfen.
Regelungen für Hausbesitzer*innen
Für Besitzer*innen von denkmalgeschützten Gebäuden und Bauwerken kann dies Einschränkungen bedeuten. Sie müssen bei Umbauten oder Renovierungen, z. B. bei der Installation einer Solaranlage im Rahmen einer Dachsanierung, darauf achten, dass die Installation der Anlage die historische oder architektonische Integrität des Gebäudes oder Denkmals nicht beeinträchtigt.
Solaranlagen für den Denkmalschutz
Um den Charakter historischer Gebäude zu erhalten, gibt es speziell für denkmalgeschützte Gebäude immer mehr Produkte auf dem Solarmarkt, die Solarzellen oder thermische Kollektoren in die historische Fassade integrieren.
Eine beliebte Option sind beispielsweise Dachsteine mit integrierten Solarzellen, die von der Straße aus nicht als Strom erzeugend erkennbar sind. Indachsysteme sind eine weitere gute Option, um Solarpaneele optisch unauffällig ins Dach zu integrieren. Es gibt bereits farbige Module in verschiedenen Farben wie Schwarz, Weiß (für Fassaden) und Terrakotta.