EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und seine Bedeutung für Ihre Solaranlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und seine Bedeutung für Ihre Solaranlage
Bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) handelt es sich um eine energiewirtschaftliche, staatliche Vorschrift, die die Förderung erneuerbarer Energien regelt. Das EEG hat zum Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, um den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen.
Das EEG sieht vor, dass bestimmte erneuerbare Energien, wie z.B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen, Windenergie, Biomasse oder auch Wasserstoff, eine garantierte Vergütung für die erzeugte Energie erhalten, welche sie in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung soll Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver machen.
Das Gesetz trägt daher dazu bei, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und den Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern zu senken.
Die EEG-Einspeisevergütung ist ein wichtiger Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Betreiber von erneuerbaren Energiesystemen erhalten damit eine garantierte Vergütung für die von ihnen erzeugte Energie, die sie ins Stromnetz einspeisen.
Die Einspeisevergütung funktioniert folgendermaßen: Betreiber von erneuerbaren Energiesystemen, wie z.B. Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen oder Biomasse-Kraftwerken, liefern die erzeugte Energie an das Stromnetz. Die Einspeisevergütung wird für jede eingespeiste Kilowattstunde berechnet und an den Betreiber gezahlt.
Die Höhe der Vergütung variiert je nach Technologie und Alter der Anlage. Die Vergütungen werden regelmäßig angepasst und sind zeitlich befristet.
Für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen bedeutet die EEG-Einspeisevergütung, dass sie eine garantierte Vergütung für die von ihnen erzeugte Energie erhalten, die sie nicht selbst verbrauchen. Denn die Energieversorger sind verpflichtet, den durch PV-Anlagen erzeugten Strom, der dem Stromnetz zur Verfügung gestellt wird, bevorzugt abzunehmen.
Durch die Einspeisevergütung erhalten Photovoltaik-Besitzer eine finanzielle Unterstützung für ihre Anlage und können so die Kosten für den Kauf und die Installation der Anlage teilweise oder sogar vollständig finanzieren.
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Mehr erfahren und Angebot anfordernDie Frage welches EEG für eine bestimmte PV-Anlage gilt, hängt von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Laufe der Jahre mehrmals geändert, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen und gleichzeitig die Kosten, die die Stromverbraucher bisher über die EEG-Umlage zahlten, zu reduzieren.
Entscheidend für die Beantwortung der Frage, welche Fassung des Gesetzes für Ihre Solaranlage gilt, ist immer das Datum, zu dem Ihre Anlage offiziell in Betrieb gegangen ist. Daraus leitet sich auch die Höhe der Einspeisevergütung ab, die sich wiederum nach der Größe bemisst, denn in der Regel gelten für Anlagen kleiner als 10 kWpeak andere Vergütungssätze als für solche, die größer sind.
Im Juli 2022 beschloss die Bundesregierung eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und änderte damit zentrale Punkte des EEG. Die neuen Regelungen gelten zum Großteil ab Januar 2023. Sie wirken sich insbesondere auf die Höhe der Einspeisevergütung für durch Photovoltaik-Anlagen erzeugten und ins allgemeine Stromnetz eingespeisten Solarstrom aus.
Die neuen Vergütungssätze gelten für alle Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb gegangen sind.
Bei der Höhe der Einspeisevergütung ist zu unterscheiden zwischen Anlagen, die teilweise zur Eigenversorgung genutzt werden, und solchen, deren Strom komplett ins Stromnetz eingespeist werden (Volleinspeisung). Außerdem wird die Größe der Anlage berücksichtigt, also die maximale Leistung (kWpeak).
In Anbetracht dieser Faktoren ergeben sich folgende Vergütungssätze für PV-Anlagen:
Einspeiseart |
Leistung |
Vergütung |
---|---|---|
Mit Eigenversorgung |
bis zu 10 kWpeak |
8,2 Cent pro kWh |
Mit Eigenversorgung |
ab 10 kWpeak |
7,1 Cent pro kWh |
Volleinspeisung |
bis zu 10 kWpeak |
13 Cent pro kWh |
Volleinspeisung |
ab 10 kWpeak |
10,9 Cent pro kWh |
Zu beachten ist, dass bei den Anlagen über 10 kWpeak die Einspeisevergütung gesplittet wird. Das bedeutet: Der geminderte Vergütungssatz gilt nur für die Leistung ab 10 kWpeak. Eine Anlage mit Volleinspeisung und 20 kWpeak Leistung erhält daher für die ersten 10 kWpeak 13 Cent und für die zweiten 10 kWpeak 10,9 Cent, also im Durchschnitt für jede Kilowattstunde 11,95 Cent.
Die Vergütungssätze sind außerdem für im Jahr 2023 errichtete Anlagen konstant, werden also nicht im Laufe des Jahres reduziert.
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Mit der letzten Novelle des EEG sowie einer Neufassung des Energiesicherungsgesetzes (EnSigG) wurden einige Vorgaben und Bestimmungen geändert bzw. abgeschafft, die die Wirtschaftlichkeit beim Betrieb von Photovoltaikanlagen einschränkten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen diese beim örtlichen Netzbetreiber (veranlasst die Auszahlung der Vergütung) anmelden. Weiterhin muss man die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registrieren. Beide Schritte sollten rechtzeitig vor der Inbetriebnahme geplant werden, da insbesondere die Anmeldung beim Netzbetreiber einige Wochen in Anspruch nehmen kann. In der Regel übernimmt der Installateur bzw. Solaranbieter beide Anmeldungen.
Wichtig ist zudem die Photovoltaikanlage beim Finanzamt anzumelden, denn im Sinne des Umsatzsteuergesetztes gelten Betreiber von PV-Anlagen weiterhin als Unternehmer. Eine große Vereinfachung gilt allerdings ab dem 1. Januar 2023, denn Erträge aus der Stromeinspeisung sind nun steuerfrei – und das sogar rückwirkend für Bestandsanlagen nach dem 31. Dezember 2021. Diese Regelung gilt für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 kWp Bruttonennleistung
Nach der Registrierung und Inbetriebnahme der Anlage müssen die Betreiber regelmäßig Messwerte über die erzeugte Energie an die zuständige Behörde übermitteln. Dazu werden einmal jährlich die Daten des Einspeisezählers vom Betreiber der Solaranlage abgelesen und an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Auf der Basis dieser Daten werden die monatlichen Abschlagszahlungen berechnet. Die Zahlung erfolgt auf das von dem Betreiber angegebene Bankkonto. Die Vergütung wird nur für die erzeugte Energie gezahlt, die tatsächlich ins Stromnetz eingespeist wird.
Das Ende der EEG-Förderung bedeutet, dass die garantierte Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, wie Photovoltaik, nach einer bestimmten Zeit ausläuft. Das heißt, dass die Betreiber von Photovoltaikanlagen nach Ablauf dieser Zeit nicht länger die garantierte Vergütung für die von ihnen erzeugte Energie erhalten, die sie ins Stromnetz einspeisen.
Ohne die garantierte Vergütung müssen die Betreiber ihre Anlagen zu marktüblichen Preisen verkaufen. Das bedeutet, dass sie die erzeugte Energie zu einem Preis verkaufen müssen, der sich am Marktpreis orientiert. Dieser Preis ist in der Regel niedriger als die garantierte Vergütung.
Das Ende der EEG-Förderung kann für Betreiber von Photovoltaikanlagen eine Herausforderung darstellen, da sie weniger Gewinn erzielen. Einige Betreiber entscheiden sich dann dafür, ihre Anlagen durch neuere, leistungsstärkere zu ersetzen, andere suchen nach Möglichkeiten, die Anlagen weiterhin rentabel zu betreiben, indem sie zum Beispiel den Eigenverbrauch erhöhen.
Die Einspeisevergütung hat in der Vergangenheit regelmäßig abgenommen und wird wahrscheinlich auch in Zukunft weiter sinken. Das hat mehrere Gründe:
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig in eine Richtung beantworten, denn sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung gibt es gute Gründe.
Der Eigenverbrauch ermöglicht es den Betreibern von PV-Anlagen, die erzeugte Energie direkt vor Ort zu nutzen, anstatt sie ins Stromnetz einzuspeisen. Dadurch können sie ihre Energiekosten senken und ihre Unabhängigkeit von den Energieversorgern erhöhen.
Nach der starken Erhöhung der Energiepreise im März 2022 steigt auch der finanzielle Vorteil, denn Strom, der selbst erzeugt und verbraucht wird, muss nicht teuer eingekauft werden. Die Einspeisevergütung wiederum ermöglicht es den Betreibern, direkt einen Teil ihrer Kosten durch die Vergütung für die eingespeiste Energie zurückzugewinnen. Dies kann die Rentabilität der Anlage erhöhen und die Investition attraktiver machen.
Auch wenn die Einspeisevergütung sinkt, kann eine PV-Anlage rentabel sein, insbesondere wenn die Kosten für die Anlage und den Betrieb sinken und der Eigenverbrauch steigt. Je höher die Strompreise desto höher die Ersparnis durch nicht extern zugekaufte Energie. Deshalb müssen bei der Berechnung der Rentabilität einer PV-Anlage der Faktor Eigenverbrauch und Entwicklung Strompreise einbezogen werden.
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