Wärmepumpen Förderrechner

Bekomme ich für meine Wärmepumpe in 2023 eine höhere Förderung als in 2024?

Wärmepumpen-Förderung für 2023 und 2024 im Vergleich

Nahaufnahme der Außeneinheit der Wärmepumpe Vitocal 252 von Viessmann

Unser Förderrechner für Wärmepumpen berücksichtigt folgende Fördersätze für eine Wohneinheit für das Jahr 2023, die eine maximale Förderung von 40 % ermöglicht:

  • 25 % Basisförderung für Wärmepumpen.
  • 10 % Heizungstauschbonus für den Austausch einer alten, funktionierenden Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.
  • 5 % Wärmepumpenbonus für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel.

Im Jahr 2024 soll der Fördersatz voraussichtlich auf bis zu 70 % steigen und folgende Einzelförderungen bis zum Höchstsatz umfassen (Stand: 01.12.23):

  • 30 % Basisförderung für Wärmepumpen.
  • 30 % Einkommensbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 €.
  • 25 % Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten, funktionierenden fossilen Heizung.

Die förderfähigen Investitionskosten für eine Wohneinheit sollen von 60.000 € auf 30.000 € im Jahr 2024 sinken. Dies führt zu einer Verringerung des maximalen Zuschusses für eine neue Wärmepumpe von 24.000 € auf 21.000 €. Die förderfähigen Investitionskosten umfassen die Anschaffungskosten der Wärmepumpe einschließlich der Kosten für Montage- und Inbetriebnahme.

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Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen

Obwohl der maximale Förderprozentsatz von 40 % auf bis zu 70 % steigt, basieren die 70 % auf einem niedrigeren Grundwert, da die förderfähigen Kosten von 60.000 € auf 30.000 € halbiert werden. Außerdem ist zu beachten, dass nicht jeder für den 30-prozentigen Einkommensbonus qualifiziert ist.

Deckt Ihre Wärmepumpe Ihren gesamten Wärmebedarf? Perfekt, damit erfüllen Sie die Anforderung von 65 % Erneuerbare Energien, und die Wärmepumpe muss keine weiteren technischen Anforderungen erfüllen.

Eine Hybridheizung mit Wärmepumpe und Gasbrennwertheizung erfüllt die Anforderung von 65 % Erneuerbare Energien, wenn die Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 % der Gebäudeheizlast deckt und der Anteil der Erneuerbaren Energien mindestens 65 % beträgt. Die Wärmepumpe hat Vorrang bei der Bedarfsdeckung, während der Gasbrennwertkessel nur als Spitzenlasterzeuger fungiert.

Aktuell ist der Antrag zur Förderung Ihrer Wärmepumpe beim BAFA zu stellen. In Zukunft wird voraussichtlich die KfW zuständig sein. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Kauf gestellt wird. Dem Förderantrag sind ein Kostenvoranschlag für das Heizungsmodernisierungsprojekt und die technischen Daten der geplanten Wärmepumpe beizufügen. Der bewilligte Zuschuss wird erst nach Erhalt der Förderzusage ausgezahlt. Nach erfolgreichem Einbau ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.  

Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens, können Sie Erdgas Südwest mit dem Einbau Ihrer neuen Wärmepumpe beauftragen. Unser Rundum-sorglos-Service umfasst auch die Förderabwicklung, so dass Sie sich entspannt zurücklehnen können.

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