In unserem Förderrechner für Wärmepumpen sind folgende Fördersätze für eine Wohneinheit für das Jahr 2024 bis zum Höchstsatz von bis zu 70 % zugrunde gelegt:
- 30 % Basisförderung für Wärmepumpen.
- 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €.
- 20 % Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder wenn eine 20 Jahre alte, funktionstüchtige Gas- oder Biomasseheizung bis Ende 2028 ersetzt und die Immobilie selbst genutzt wird.
- 5 % Effizienzbonus für die Installation einer Luftwärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290 Propan).
Die förderbaren Ausgaben für die erste Wohneinheit betragen 30.000 €. Dies bedeutet einen maximalen Zuschuss von 21.000 € für eine neue Wärmepumpe. Die geförderten Ausgaben umfassen die Anschaffungskosten der Wärmepumpe einschließlich der Kosten für Montage und Inbetriebnahme.