Wärmepumpen Förderrechner
Wie hoch wird meine Wärmepumpe in 2025 gefördert?
Wie hoch wird meine Wärmepumpe in 2025 gefördert?
In unserem Förderrechner für Wärmepumpen sind folgende Fördersätze für eine Wohneinheit für das Jahr 2025 bis zum Höchstsatz von bis zu 70 % zugrunde gelegt:
Die förderbaren Ausgaben für die erste Wohneinheit betragen 30.000 €. Dies bedeutet einen maximalen Zuschuss von 21.000 € für eine neue Wärmepumpe. Die geförderten Ausgaben umfassen die Anschaffungskosten der Wärmepumpe einschließlich der Kosten für Montage und Inbetriebnahme.
Die Installation einer Wärmepumpe mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel berechtigt zur Beantragung des Effizienzbonus.
Natürliche Kältemittel sind Stoffe, die in der Natur vorkommen. Sie werden in Wärmepumpen als Kältemittel verwendet. Im Gegensatz zu künstlich hergestellten Kältemitteln sind natürliche Kältemittel umweltfreundlicher. Zu den natürlichen Kältemitteln gehören zum Beispiel:
Deckt Ihre Wärmepumpe Ihren gesamten Wärmebedarf? Perfekt, damit erfüllen Sie die Anforderung von 65 % Erneuerbare Energien, und die Wärmepumpe muss keine weiteren technischen Anforderungen erfüllen.
Eine Hybridheizung mit Wärmepumpe und Gasbrennwertheizung erfüllt die Anforderung von 65 % Erneuerbare Energien, wenn die Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 % der Gebäudeheizlast deckt und der Anteil der Erneuerbaren Energien mindestens 65 % beträgt. Die Wärmepumpe hat Vorrang bei der Bedarfsdeckung, während der Gasbrennwertkessel nur als Spitzenlasterzeuger fungiert.
Seit 2024 ist die KfW für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig und nicht mehr das BAFA.
Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens, können Sie Erdgas Südwest mit dem Einbau Ihrer neuen Wärmepumpe beauftragen. Unser Rundum-sorglos-Service umfasst auch die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung, damit der Förderantrag für Ihre neue Wärmepumpe nicht im Bürokratie-Dschungel stecken bleibt.