Unser Rechner für die Wärmepumpenförderung berücksichtigt folgende Fördersätze für eine Wohneinheit im Jahr 2026 bis zum Maximalwert von 80 %:
- 30 % Grundförderung
- 16 % Geschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten, funktionsfähigen Gasheizung, sofern die Immobilie selbst genutzt wird. Die Förderhöhe reduziert sich halbjährlich um vier Prozent.
- Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer:
- 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 30.000 €
- 30 % bei 30.000 bis 40.000 €
- 10 % bei 40.000 bis 50.000 €
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das zu versteuernde Jahreseinkommen einmalig um 10.000 € reduziert.
Die Obergrenze der Fördersumme beträgt 80 % für Einkommen unter 30.000 € und bei 70 % für höhere Einkommen.
Die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit (WE) betragen maximal 28.000 € (2. bis 6. WE: je 15.000 €, ab 7. WE: je 8.000 €). Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von bis zu 22.400 € für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus. Die förderfähigen Investitionskosten werden halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750 € gesenkt.
Ab 2027 sinkt die Grundförderung auf 15 %. Im Gegenzug wird für Wärmepumpen mit europäischem Wertschöpfungsanteil ein Zuschuss in Höhe von 15 % gewährt.