In unserem Förderrechner sind derzeit noch die bisherigen Fördersätze hinterlegt. Die Grundzüge der neuen Förderung bis zum Maximalwert von 80 % ab dem 21.07.2026 sollen wie folgt aussehen:
- 30 % Basisförderung für Wärmepumpen.
- 16 % Geschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten, funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizung bis Ende 2028, sofern die Immobilie selbst genutzt wird.
- Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer:
- 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 30.000 €
- 30 % bei 30.000 bis 40.000 €
- 10 % bei 40.000 bis 50.000 €
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind wird das zu versteuernde Jahreseinkommen einmalig um 10.000 € reduziert.
Die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit betragen maximal 28.000 €. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von bis zu 22.400 € für eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus.
Ab 2027 soll die Basisförderung auf 15 % sinken. Für in Europa hergestellte Wärmepumpen ist im Gegenzug ein Zuschuss von 15 % vorgesehen. Der Klimageschwindigkeitsbonus soll alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert werden. Wer ab 2027 eine bereits erneuerbare Heizung (z. B. eine Wärmepumpe) durch eine neue Wärmepumpe ersetzt, soll nur noch die Hälfte der Förderung erhalten.
Die neuen Förderrichtlinien befinden sich derzeit noch im politischen und gesetzgeberischen Prozess.