- Für Eigenheimbesitzer
- Unser Service
Bis zum Ende der eingeschränkten Preisgarantie bleibt der Preis unverändert mit Ausnahme von Änderungen der Umsatzsteuer bzw. eventuellen neuen Steuern und Abgaben gemäß Punkt 18.2.1 Absatz 2 und 3 der Allgemeinen Bestimmungen sowie Änderungen der Gasspeicherumlage, der Bilanzierungsumlage für Standardlastprofile, des C02-Preis sowie der Erdgassteuer gemäß Punkt 18.2.1 Absatz 1 der Allgemeinen Bestimmungen.
Wir wollen, dass Sie sich bei uns von Anfang an wohl fühlen. Wir legen deshalb einen großen Wert auf eine einfache und schnelle Kommunikation, sowohl telefonisch als auch online. Rechnungen und sämtliche sonstige Mitteilungen zur Durchführung dieses Energievertrages senden wir Ihnen per E-Mail zu oder stellen Ihnen diese in Ihrem persönlichen Kundenportal Bereich als PDF-Dateien zur Verfügung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Zählerstände zu übermitteln, Ihre Abschläge anzupassen und Ihre Verbrauchsdaten einzusehen. Registrieren Sie sich jetzt - wir freuen uns auf Sie!
Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.
Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie Sich gewiss entspannt zurücklehnen.
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.
Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.
Falls der attraktive gas komfort Tarif nicht zu Ihren Wünschen und Vorstellungen passt, bietet Erdgas Südwest weitere Gastarife, die genau zu Ihrem Wärmebedürfnis und Leben passen.
Neben Gastarifen bieten wir auch interessante Stromtarife. Beziehen Sie sowohl Gas als auch Strom über die Erdgas Südwest, erhalten Sie zusätzlich einen jährlichen DuoBonus in Höhe von 50 €. Garantiert - Jahr für Jahr!