Alles Wissenswerte über unseren Tarif
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< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?>
Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar.
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.
Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?>
Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.
Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.
< class="nav-item">Allgemeines >
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft>
Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Ökostrom bestellt, erhält Ökostrom entnehmen.
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?>
Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.
Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.
< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?>
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.
< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?>
Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.
Tarifdetails >
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "strom smart" zu beachten?>
Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar.
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.
Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?>
Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.
Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.
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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft>
Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Ökostrom bestellt, erhält Ökostrom entnehmen.
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?>
Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.
Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.
< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?>
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.
< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?>
Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.
Der Tarif „strom smart“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar.
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.
Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?>
Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.
Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.
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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft>
Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Ökostrom bestellt, erhält Ökostrom entnehmen.
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?>
Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.
Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.
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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.
< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?>
Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?>
Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?>
Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar.
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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.
Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?>
Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.
Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.