Fragen und Antworten zum Thema "CO2-Abgabe für Unternehmen"

Ein wesentliches Ergebnis des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Darin wurde festgelegt, dass die Sektoren Verkehr und Wärme mit der Einführung einer CO2-Abgabe belegt werden. Das Gesetz verlangt, dass sog. „Inverkehrbringer“ von fossilen Kraft- und Brennstoffen für den CO2-Ausstoß Emissionszertifikate erwerben müssen. Das hat u.a. Konsequenzen für Energieträger wie Erdgas, die ab 2021 teurer werden. Über die Bepreisung verfolgt das BEHG das Ziel, Anreize beim Umstieg auf klimafreundlichere Technologien zu schaffen. Einnahmen aus dem BEHG sollen u.a. zur Reduzierung der EEG-Umlage verwendet werden.

Die wichtigsten Fakten zur neuen CO2-Abgabe und welche Auswirkungen diese für Ihr Unternehmen hat

Fragen und Antworten

Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) ab 2021. Es ermöglicht den Handel mit Emissionszertifikaten aus fossilen Brennstoffen und regelt die Bepreisung dieser Emissionen. Einbezogen werden grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffe, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 auch Kohle. Die CO2-Abgabe erfolgt über sog. „Inverkehrbringer“ der Brennstoffe, also z.B. Gaslieferanten, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.

Was ist die CO2-Abgabe?

Jeder „Inverkehrbringer“, also auch die Erdgas Südwest muss ab 2021 für die an Unternehmen verkaufte Menge Erdgas eine CO2-Abgabe (CO2-Preis/CO2-Steuer) bezahlen. Die Erdgas Südwest ist verpflichtet, für den CO2-Ausstoß, den Erdgas verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Durch die Einführung der CO2-Abgabe wird Erdgas teurer. Die Erdgas Südwest berechnet die CO2-Abgabe ihren Kunden und gibt sie unmittelbar an den Staat weiter.

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Einführung der CO2-Abgabe?

Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen Verhaltensänderungen zu bewirken. Die höheren Kosten sollen für den gewünschten finanziellen Anreiz sorgen auf klimaschonendere Alternativen umzusteigen, z.B. den Einsatz von Erneuerbaren Energien oder Maßnahmen zum Energiesparen zu entwickeln. Der Plan der Bundesregierung sieht vor, dass die daraus resultierenden Einnahmen an anderer Stelle zur Entlastung eingesetzt werden. So wurde die EEG Umlage im ersten Schritt auf 3,723 ct/kWh gesenkt und am 1.1.2023 wurde sie endgültig gestrichen.

Mit welchen Kosten ist ab 2021 bei fossilen Brennstoffen zu rechnen?

Das Gesetz startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Der „Inverkehrbringer“ benötigt für jede Tonne CO2, das durch den fossilen Brennstoff verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Die zu erwartenden Belastungen sehen wie folgt aus (Preise in netto angegeben und gerundet):

  2021
25 €/t CO2
2022
30 €/t CO2
2023
30 €/t CO2
2024
45 €/t CO2
2025
55 €/t CO2
Erdgas 0,46 ct/kWh 0,55 ct/kWh 0,54 ct/kWh 0,82 ct/kWh 1,00 ct/kWh
Heizöl/Diesel 7 ct/l 8 ct/l 8 ct/l 12 ct/l 15 ct/l
Benzin 6 ct/l 7 ct/l 7 ct/l 11 ct/l 13 ct/l

Welche Mehrkosten sich daraus pro Kilowattstunde ergeben ist abhängig von Umrechnungsfaktoren, die in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

Ist Biomethan (Bioerdgas) ebenfalls betroffen?

Bis zum 31.12.2022 war Biomethan bzw. bei Mischprodukten der Biomethan-Anteil von der nationalen CO2-Abgabe befreit. Ab dem 01.01.2023 können die Emissionen von Biomethan nur unter bestimmten Bedingungen mit Null anerkannt werden. Das Biomethan muss dazu den Nachhaltigkeitsanforderungen der geltenden Gesetzgebung entsprechen, was eine gültige Zertifizierung der Produktionsanlage und der Vorkette der Biomethanproduktion voraussetzt. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist Biomethan von der CO2-Bepreisung ausgenommen. Andernfalls unterliegt Biomethan vollständig der CO2-Abgabe.

Wie wirkt sich die CO2-Abgabe ab 2021 auf Ihren persönlichen Erdgaspreis aus?

Konkret ergeben sich beispielhaft folgende Zusatzkosten abhängig von Ihrem Erdgas-Verbrauch.

Mehrkosten/Jahr in Abhängigkeit vom Verbrauch*

  Preis
€/Tonne
ct/kWh
netto

0,5 GWh

1 GWh

5 GWh

15 GWh
2021 25 0,5 2.500 € 5.000 € 25.000 € 75.000 €
2022 30 0,6 3.000 € 6.000 € 30.000 € 90.000 €
2023 30 0,5 2.500 € 5.000 € 25.000 € 75.000 €
2024 45 0,8 4.000 € 8.000 € 40.000 € 120.000 €
2025 55 1,0 5.000 € 10.000 € 50.000 € 150.000 €

* hierbei handelt es sich um vorläufige und gerundete Werte.

Im CO2-Rechner der IHK können Sie Ihre Zusatzbelastung konkret ausrechnen. Zum IHK-CO2-Rechner (Link funktioniert u.U. nicht in allen Browsern.)

Wie werden die Kosten an Sie weiterverrechnet?

Sie müssen nichts tun. Als „Inverkehrbringer“ ist die Erdgas Südwest verpflichtet die anfallenden Kosten 1:1 weiter zu verrechnen.

Kunden mit SLP-Zähler (Standardlastprofil) wird die CO2-Abgabe in der Jahresverbrauchsabrechnung weitergegeben. Wenn Sie keine weiteren Informationen von uns erhalten, bleiben Ihre Abschlagsbeträge bestehen.

Kunden mit RLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung) wird die CO2-Abgabe direkt mit der monatlichen Abrechnung weitergegeben.

Können Mieter Ihre CO2-Kosten an den Vermieter weitergeben?

Seit 01.01.2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), dass Mieter je nach energetischer Beschaffung der Wohnung bzw. des Gebäudes anteilig die anfallenden CO2-Kosten an den Vermieter weitergeben können.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 4. im folgenden Beitrag auf der Seite "Finanztipp".

Die Darstellung des mit der Lieferung verbundenen CO2-Austoßes wird auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Sind Ausnahmen z.B. bei Härtefallen geplant?

Ja, dazu werden aktuell Rechtsverordnungen erarbeitet. Geplant sind Ausnahmen z.B. für Unternehmen mit Anlagen im europäischen Emissionshandel, für Carbon-Leakage-Unternehmen (Abwanderung von CO2-Emissionen aus Deutschland) und bei unzumutbarer Härte. Unzumutbare Härte liegt vor, wenn die Brennstoffkosten eines Unternehmens, mehr als 20 Prozent der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten ausmachen oder wenn der Anteil der Zusatzkosten durch die Einführung des Brennstoffemissionshandels an der Bruttowertschöpfung mehr als 20 Prozent beträgt. Sobald hierzu Einzelheiten vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen. Auch Ihr Kundenberater kennt den aktuellsten Stand.

Was können Sie tun, um CO2 einzusparen und damit Kosten zu senken?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Energieversorgung klimafreundlicher zu gestalten und damit von Kostenersparnissen zu profitieren. Einen ersten Einblick kann Ihnen unverbindlich Ihr Kundenberater geben. Eine tiefergehende Beratung, wie Sie Ihr Unternehmen vielleicht sogar komplett energieautark führen können, erhalten Sie von den unabhängigen Autarkiespezialisten der AutenSys. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder besuchen Sie den Internetauftritt der AutenSys.

Ist Strom auch betroffen?

Nein, elektrische Energie ist vom Gesetz nicht betroffen. Ein Teil der geplanten, staatlichen Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Zertifikate soll im Rahmen der geänderten Erneuerbare-Energien-Verordnung zur Entlastung der EEG-Umlage genutzt werden. Selbstverständlich geben wir auch die Entlastung der EEG-Umlage 1:1 an Sie weiter, sobald diese eintritt.

Ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um über Energiebeschaffung nachzudenken?

Beim Einkauf von Strom und Gas herrschen aktuell niedrige Energiepreise. Durch vorausschauende Beschaffung lassen sich die Kosten für die kommenden Jahre mit geringem Aufwand und ohne großes Risiko minimieren. Eine Übersicht der aktuellen Marktpreise für Strom und Gas finden Sie in unserem Marktbericht.

Ob aktuell immer noch ein guter Zeitpunkt ist, erfahren Sie über Ihren Kundenberater. Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular.

Muss ich meinen Zählerstand mitteilen?

Als SLP-Kunde (Standartmessung ohne Fernauslesung) ist es immer sinnvoll, uns die Zählerstände zum Jahreswechsel mitzuteilen. Wahlweise gerne per Mail an B2B@erdgas-suedwest.de oder Sie geben Ihren Verbrauch direkt im Kundenportal ein.

Wo finden Sie weitere Informationen zum BEHG?

Weitere Informationen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz finden Sie auf dem Merkblatt der DIHK.

Warum sollten Sie zukünftig weiterhin auf Gas setzen?

Gas ist der klimaschonendste fossile Energieträger und wird auch in Zukunft ein sicherer Teil des Energiesystems sein. So hilft Erdgas schon heute vielen Unternehmen dabei, ihre Klimaziele zu erreichen. Ausschlaggebend hierfür sind neben den niedrigen Emissionen vor allem der hohe Wirkungsgrad und die Flexibilität in der Anwendung. Erdgas bietet in Kombination mit Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung und trägt maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele bei. Zudem ermöglicht Erdgas jederzeit eine gesicherte, komfortable und bezahlbare Energie- und Wärmeversorgung mit relativ geringen CO2-Emissionen und erfüllt damit die Bedürfnisse und Anforderungen von Umwelt und Kunden.

Infografik der Erdgas Südwest GmbH zum Thema CO2-Emissionen bei fossilen Brennstoffen

Die Einheit CO2-Äquivalent versucht sowohl die direkten als auch die indirekten Emissionen (wie bspw. das Entweichen von klimaschädlichen Gasen durch Produktion und Transport) zu betrachten. Erdgas zählt zu den konventionellen Energien und hat in der Gruppe der fossilen Brennstoffen, unter Berücksichtigung der Vorkettenemissionen mit 247 g CO2-Äq./kWh, den geringsten Ausstoß an Treibhausgasemissionen. Deswegen wird es häufig auch als Brückentechnologie in die Welt der Erneuerbaren Energien bezeichnet.

 

Ansprechpartner

Sie haben Fragen zur CO2-Abgabe oder möchten sich unverbindlich zu diesem Thema beraten lassen? Nutzen Sie unser Kontaktformular und unsere Energieexperten werden sich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

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