01.07.2014

Dialog zur EEG-Reform und ihren Auswirkungen

Kontroverse Diskussionen – diese waren zu erwarten, als Thomas Bareiß und Josef Rief am Dienstag, 27. Mai, die Biogasanlage in Riedlingen besuchten.

Kontroverse Diskussionen – diese waren zu erwarten, als Thomas Bareiß, Beauftragter für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Josef Rief, CDU-Bundestagsabgeordneter für Biberach, am Dienstag, 27. Mai, die Biogasanlage in Riedlingen besuchten. Dort trafen sie auf Volker Seebach, Geschäftsführer der bmp greengas GmbH, der unter dem Titel „EEG 2014 – Investitions- und Bestandsschutz für Biomethananlagen ist nicht mehr gegeben“ die EEG-Reform und ihre Auswirkungen auf die Biogaserzeuger ins Visier nahm. Die wichtigste Forderung: Die Rücknahme der im EEG 2014 vorgesehenen Übergangsregelung bei der Umstellung bestehender KWK-Anlagen von Erdgas auf Bioerdgas.

Der deutsche Energiesektor wird zunehmend regenerativer: In den vergangenen Jahren sind die Kapazitäten zur Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie massiv ausgebaut worden. Diese Wende benötigt allerdings begleitende erneuerbare Versorgungsträger, denn Photovoltaik und Windkraft bringen nur bei entsprechender Witterung volle Leistung. Biogas und das daraus gewonnene sowie ins Erdgasnetz eingespeiste Bioerdgas ist für diese Aufgabe besonders geeignet: Selbst regenerativ, und zusätzlich im Netz speicherbar, lässt sich diese Energie zeitversetzt zur Stromerzeugung nutzen, um den Ausgleichsbedarf im Netz zu decken. Im aktuell vorliegenden Entwurf des zu novellierenden Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) wird jedoch diesem System der Biogaserzeugung und -nutzung keine Zukunft mehr gegeben. Der aktuelle Entwurf sieht die Streichung von Boni für unterschiedliche Einsatzstoffe sowie für die Gasaufbereitung vor. Es soll nur noch eine Grundvergütung geben, die zudem mit der Bemessungsleistung der Anlage gedeckelt ist. Damit ergeben sich vor allem für größere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt erhebliche Nachteile. Außerdem greift der Entwurf der EEG-Novelle massiv in den Investitions- und Bestandsschutz ein. Dieser Eingriff und die Reduzierung der Vergütung bedeuten faktisch die stillschweigende Aufgabe der von der Bundesregierung vorgegebenen Bioerdgas-Ausbauziele.

Klare Forderungen: Bestandsschutz im EEG 2014 ändern

Der Entwurf des EEG 2014 sieht eine neue Übergangsregelung für KWK-Anlagen vor, die Bioerdgas einsetzen. Bislang konnte eine mit konventionellem Erdgas betriebene KWK-Anlage nach der Inbetriebnahme 20 Jahre lang auf Bioerdgas umgestellt werden und anschließend für den erzeugten Strom die EEG-Vergütung erhalten, die zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme galt. Nach der neuen Übergangsregelung sollen die Anlagen bei Umstellung von konventionellem Erdgas auf Bioerdgas automatisch unter das EEG 2014 fallen und nur noch die darin vorgesehene, schlechtere Strom-Vergütung erhalten. Die Umstellung dieser KWK-Anlagen wäre nicht mehr wirtschaftlich und die 131 Bioerdgaserzeugungsanlagen in Deutschland würden einen großen Teil ihres Absatzmarktes zum 1. August 2014 verlieren.

Dr. Andreas Seebach, Vorstandsmitglied des Biogasrats und Firmenbeirat der bmp greengas, fordert: „Die Umstellung von KWK-Anlagen auf Bioerdgas muss zu den alten EEG-Tarifen weiterhin möglich sein. Wir brauchen die Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung und der Inbetriebnahme der Bioerdgasanlagen Gültigkeit hatten; sprich der Inbetriebnahmebegriff des EEG 2012 muss weiterhin anwendbar sein“. Die Übergangsregelung und Rückausnahme im § 96 Absatz 2 im Artikel 1 EEG 2014 (Entwurf) müsse gestrichen werden. Darüber hinaus ließe sich die Förderung von KWK auf Biomethan-Basis in das KWK-Gesetz integrieren. Das würde die nötigen Umlagen senken und ein ausbalanciertes Preisverhältnis von Erdgas- und Biogas-KWK ermöglichen.

„Einige Passagen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind verwunderlich. Wir benötigen daher einen fachlichen Dialog, um die großen Chancen des flexibel einsetzbaren Energieträgers Biogas zu nutzen und seine weitere Stellung im Energiemix der Zukunft sinnvoll zu gestalten. Wir als Erzeuger von Bioerdgas wären unmittelbar von der Rückausnahmeregel betroffen“, erklärt Erdgas Südwest Geschäftsführer Ralf Biehl. „Es freut mich, dass sich mit dem Besuch von Thomas Bareiß und Josef Rief die wertvolle Gelegenheit ergeben hat, diesen Dialog mit hochrangigen Vertretern einer der Regierungsfraktionen zu beginnen und die noch notwendigen Änderung zum EEG 2014 einzubringen.“

Pressekontakt

Beatrice Kindler

Managerin Unternehmenskommunikation

presse@erdgas-suedwest.de