Aktuelle Verzögerungen beim Versand der Energiepreisbremsen-Informationsschreiben

Wir arbeiten gemeinsam mit IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Dabei müssen wir als Ihr Energieversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt uns, unsere Mitarbeiter und die beteiligten IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungssystemen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten. Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der IT-Prozesse zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.

Wir werden daher die Abbuchung der Abschlagsbeträge für den Monat März verspätet umsetzen. Sofern Sie die Zahlung selbständig vornehmen, warten Sie bitte auf das oben genannte Informationsschreiben. Bitte zahlen Sie erst dann den darin ausgewiesenen neuen Abschlagsbetrag.

Auf eine Sache können sich unsere Kundinnen und Kunden aber verlassen:

Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremsen profitieren.

Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nicht aktiv werden.

Wenn Sie betroffen sind, informieren wir Sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlag für das Jahr 2023.

Zurück zu den allgemeinen Informationen zu den Energiepreisbremsen.