Produktbild von gas und strom smart der Erdgas Südwest mit einer jungen Familie vor einem Laptop - der Vater trägt eine Smartwatch

strom smart

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Alles Wissenswerte über unseren Tarif

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "strom smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Tarifdetails
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Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "strom smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Tarifdetails
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "strom smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "strom smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "strom smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "strom smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "strom smart"?

Der Tarif „strom smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "strom smart" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "{{product::name}}" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom smart“ hat eine 12-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen, Ihren Preis für 12 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

< class="nav-item">Allgemeines
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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Wo liegen die Vorteile des "strom smart" Tarifs?

Der Tarif „strom smart“ überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet. Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.

Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Stromtarifportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Möchten Sie zum Beispiel doch von Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel aus dem „strom smart“ in den „strom komfort“ zu jedem Monatsersten problemlos möglich.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

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Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen