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Alles Wissenswerte über unseren Tarif

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?

Der Tarif „gas direkt“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "gas direkt" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "gas direkt" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "gas direkt" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaffungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Tarifdetails
< class="nav-item">Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit im Tarif "gas direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

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Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?

Der Tarif „gas direkt“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "gas direkt" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "gas direkt" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

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Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaffungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Tarifdetails
< class="nav-item">Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit im Tarif "gas direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?

Der Tarif „gas direkt“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "gas direkt" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "gas direkt" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaffungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?

Der Tarif „gas direkt“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "gas direkt" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "gas direkt" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "gas direkt" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaffungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Welche Preisgarantie gilt innerhalb des Tarifs "gas direkt"?

Der Tarif „gas direkt“ hat eine 21-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 21 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "gas direkt" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "{{product::name}}" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "gas direkt" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "gas direkt" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaffungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was zeichnet den Tarif "gas direkt" aus?

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "{{product::name}}" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "gas direkt" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaffungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „gas direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs "gas direkt" beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Leider können Sie unseren Tarif „gas direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Gas­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaffungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Gaspreise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Ausgezeichneter Service

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Stabile Preise

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