Die Biogasanlage wird mit Biomasse aus regionaler Erzeugung versorgt und erzeugt Biogas für die Region.

Zuverlässiger Biogas Tarif - gas bio10

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Alles Wissenswerte über unseren Tarif

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "{{product::name}}" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Tarifdetails
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas bio10" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Der Tarif „gas bio10“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Tarifdetails
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas bio10" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Der Tarif „gas bio10“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

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Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Tarifdetails
< class="nav-item">Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas bio10" zu beachten?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Der Tarif „gas bio10“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Der Tarif „gas bio10“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Der Tarif „gas bio10“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der C02-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.

Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "{{product::name}}"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?

Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf dieser nicht, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können diesen aber täglich mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?

Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas. 

Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden. 

Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

Sichere Versorgung

Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Biogas­anbieter bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

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Als verlässlicher Grund­versorger stehen wir für eine kontinuierliche und sichere Gasversorgung, damit Ihr Alltag entspannt und sorgenfrei bleibt.

Ausgezeichneter Service

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Stabile Biogaspreise

Unsere langfristige Beschaf­fungs­strategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Biogas­preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Was ist Biogas?

Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

Der Vorteil von Biogas liegt darin, dass es ein erneuerbarer Energieträger ist, der im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdöl keine endlichen Ressourcen verbraucht. Durch die Verbrennung von Biogas entsteht auch weniger CO2, da das bei der Produktion freigesetzte CO2 größtenteils von den Pflanzen aufgenommen wird, die für die Herstellung des Biogases verwendet wurden. 

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

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Stabile Biogaspreise

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Biogas wird aus organischen Materialien wie landwirtschaftlichen Abfällen, tierischen Exkrementen oder pflanzlichen Rückständen gewonnen. Es entsteht durch den Abbau von organischen Stoffen unter Sauerstoffausschluss in Biogasanlagen. 

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Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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