Beispielbild Gewerbekunden der Erdgas Südwest

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Alles Wissenswerte über unseren Tarif

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „strom direkt“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

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Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Tarifdetails
< class="nav-item">Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit im Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom direkt“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "strom direkt" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „strom direkt“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

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Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

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Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Tarifdetails
< class="nav-item">Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit im Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "{{product::name}}" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom direkt“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „strom direkt“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

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Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom direkt“ zeichnet sich durch eine Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten aus.

< class="nav-item">Innerhalb welcher Frist kann der Tarif "strom direkt" gekündigt werden?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

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Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

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Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

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Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „strom direkt“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Der Tarif „strom direkt“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar.

< class="nav-item">Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „{{product::name}}“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "{{product::name}}"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „strom direkt“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "strom direkt"?

Der Tarif „strom direkt“ hat eine 21-monatige uneingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen unabhängig von Steuern-, Umlagen-, Netzentgelt- oder Bezugspreisänderungen Ihren Preis für 21 Monate garantieren und er stabil bleibt.

Erst nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.

< class="nav-item">Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was sind die Vorteile im Tarif "strom direkt"?

Der Tarifstrom direkt“ überzeugt mit seiner langen Preisgarantie von 21 Monaten, die Sie langfristig vor den Preisschwankungen des Marktes schützt. Dies macht es deutlich leichter für Sie, Ihre Energiekosten über einen längeren Zeithorizont zu planen und ermöglicht es Ihnen, sich einen attraktiven Preis so lange wie möglich zu sichern.

< class="nav-item">Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

< class="nav-item">Allgemeines
< class="nav-item">100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

< class="nav-item">Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

< class="nav-item">Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Erdgas Südwest: Energie, der Sie vertrauen können

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Wir beziehen unseren Ökostrom vornehmlich von regionalen Anlagen, die in Baden-Württemberg ansässig sind.

Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Was muss ich bei der Buchung des Tarifs strom direkt beachten?

Leider können Sie unseren Tarif „strom direkt“ nur buchen, wenn Sie nicht mehr länger als drei Monate bei Ihrem derzeitigen Energieversorger gebunden sind.

Hintergrund ist, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, dass Kund*innen länger als 24 Monate an Energieverträge gebunden sind, auch wenn dies bei verschiedenen Anbietern ist. Daher müssen wir Kund*innen, deren vertragliche Bindung bei Ihrem jetzigen Vertragspartner drei Monate überschreitet, leider ablehnen. 

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Ausgezeichneter Service

Als regionaler Strom­versorger bieten wir Ihnen immer einen kompetenten Ansprechpartner und setzen Ihre Anliegen an erste Stelle – ein Engagement, für das wir ausgezeichnet wurden.

Stabile Preise

Unsere langfristige Beschaf­fungsstrategie schützt Sie vor starken Preisschwankungen. Kurzfristige Markt­entwicklungen wirken sich somit nicht auf unsere Preise aus.

Bei uns ist Ihre Energieversorgung in guten Händen

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Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

100 % Ökostrom aus Wasserkraft

Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Öko­strom be­stellt, er­hält Öko­strom entnehmen.

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Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

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Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wo finde ich Unterstützung beim Tarifwechsel?

Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.

Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.

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Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Wer führt die Kündigung meines Vertrages durch?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.

< class="nav-item">Welche Fristen gelten, wenn ich beim Energieversorger selbst kündigen möchte?

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.

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