Eine zentrale Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung ist die Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli 2020 bis voraussichtlich 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum wird die Mehrwertsteuer für Ihren Strom- und Gaspreis von 19 % auf 16 %. Sie können sicher sein: Wir geben diese Senkung vollständig an Sie weiter und berücksichtigen diese ganz automatisch in Ihrer nächsten Rechnung.
Die Mehrwertsteuer ist ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 für den Strom- oder Gaspreis auf 16% gesunken. Wir werden diese temporäre Senkung selbstverständlich an unsere Kund*innen weitergeben und in der Jahresrechnung berücksichtigen.
Die Mehrwertsteuer senkt sich ab 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 für den Strom- und Gaspreis auf 16%.
Die Preise für Neukunden wurden ab dem 1. Juli 2020 mit 16% Mehrwertsteuer bepreist und somit war die Entlastung schon eingepreist. Aber auch alle Kunden, die bereits vor dem 1. Juli 2020 bei der Erdgas Südwest in Belieferung waren, profitieren. Denn wir geben die Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 weiter.
Alle Kunden, die ab dem 01. Januar 2021 Verträge abschließen, sind wieder mit 19% Mehrwertsteuer bepreist und profitieren leider nicht mehr.
Die Bundesregierung hatte eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Wir werden die Mehrwertsteuer-Senkung vollständig an unsere Kund*innen weitergeben und in der Jahresrechnung berücksichtigen. Sie müssen hierfür nicht auf uns zukommen, die Senkung wird automatisch erfolgen.
Die Mehrwertsteuersenkung hat keine automatischen Auswirkungen auf die Abschlagshöhe. Unabhängig davon können Sie diesen jederzeit ganz individuell über unseren Abschlagsservice in Ihrem Kundenportal anpassen. So können Sie sicher sein, immer den optimalen und auf Ihren Verbrauch abgestimmten Gas- und Stromabschlag zu bezahlen.
Das ist so leider nicht möglich. Bitte reduzieren Sie dafür Ihren mit uns vereinbarten Abschlag. Das geht ganz einfach im Kundenportal. Bitte überweisen Sie immer genau die mit uns vereinbarte Abschlagssumme. In der Jahresrechnung werden alle Zahlungen berücksichtigt, auch der Bonus aus der Mehrwertsteuersenkung.
Die befristete Mehrwertsteuersenkung erfordert die Umstellung unserer Systemlandschaft. Dieser Prozess ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden, hinzu kommt die sehr kurzfristige Ankündigung der Maßnahme. Aus diesen Gründen kann es zu Verzögerungen beim Versand der fälligen Rechnungen kommen. Die zeitlich verzögerte Rechnung wird keine negativen Folgen für Sie haben. Die Fristen zur Überweisung werden entsprechend angepasst.
Einmal im Jahr fragen wir den Zählerstand automatisch bei Ihnen ab, um Sie mit dem richtigen Verbrauch abrechnen zu können. Sollten Sie auch zwischendurch Ihren Zählerstand abgeben wollen, können Sie diesen gerne digital und wann immer Sie wollen über das Kundenportal eintragen.
Ja, die Erdgas Südwest gibt die befristete Mehrwertsteuersenkung an alle Kund*innen weiter.
In der Jahresrechnung wird die Mehrwertsteuersenkung ausgewiesen. Sie können genau nachvollziehen in welchen Zeiträumen 16% und in welchen Zeiträumen 19% angerechnet werden.
Die Erdgas Südwest ist verpflichtet, immer mit dem aktuellen Mehrwertsteuersatz zu kalkulieren und diesen entsprechend in Rechnung zu stellen. Da sich der Steuersatz nun zum 01.01.2021 wieder ändern, werden wir ab diesem Zeitpunkt den aktuellen Satz berücksichtigen.
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht vor, dass im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 16% zur Geltung gebracht werden kann. Maßgebend für die Höhe der Mehrwertsteuerberechnung (16% oder 19%) ist hierbei nicht der Bestellzeitraum, sondern der Zeitpunkt, an dem die Leistungserbringung erfolgt ist und Sie den Sanierungsfahrplan ausgehändigt bekommen.
Beispiele:
Bestellung am 25.6.2020, Auslieferung Sanierungsfahrplan: 14.07.2020 -> 16% MwSt.
Bestellung am 03.12.2020, Auslieferung Sanierungsfahrplan: 15.01.2021 -> 19% MwSt.
Bei Bestellungen bis 30.11.2020 können wir Ihnen garantieren, dass Sie Ihren Sanierungsfahrplan bis zum 31.12.2020 in Ihren Händen halten können. Dies bedeutet, dass auch der Zeitpunkt der Leistungserbringung noch vor Jahresende erfolgt und Sie damit von der reduzierten Mehrwertsteuer profitieren können. Für Bestellungen, die uns nach dem 30.11.2020 erreichen, können wir die Leistungserbringung in diesem Jahr nicht mehr garantieren. Im Interesse unserer Kund*innen bemühen wir uns dennoch auch über diesen Termin hinaus um eine zeitnahe Terminvereinbarung, damit so viele Kund*innen wie möglich vom reduzierten Steuersatz profitieren können.
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht vor, dass im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 16% zur Geltung gebracht werden kann. Maßgebend für die Höhe der Mehrwertsteuerberechnung (16% oder 19%) ist hierbei nicht der Bestellzeitraum, sondern der Zeitpunkt an dem die Inbetriebnahme erfolgt ist.
Beispiele:
Vertragsabschluss am 25.6.2020 , Inbetriebnahme der Anlage: 20.12.2020 -> 16% MwSt.
Vertragsabschluss am 03.07.2020 , Inbetriebnahme der Anlage: 15.01.2021 -> 19% MwSt.
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht vor, dass im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 16% zur Geltung gebracht werden kann. Maßgebend für die Höhe der Mehrwertsteuerberechnung (16% oder 19%) ist hierbei nicht der Bestellzeitraum, sondern der Zeitpunkt an dem die Inbetriebnahme erfolgt ist.
Beispiele:
Vertragsabschluss am 25.6.2020 , Inbetriebnahme der Anlage: 20.12.2020 -> 16% MWSt
Vertragsabschluss am 03.07.2020 , Inbetriebnahme der Anlage: 15.01.2021 -> 19% MWSt
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Über folgende Kontaktmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
kontakt@erdgas-suedwest.de
0800 3629-379
www.erdgas-suedwest.de/kontakt
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