24.09.2018

Brennstoffzellenheizung: Zehn Fragen, zehn Antworten

Förderung macht fortschrittliche Technik noch attraktiver

Wer umweltschonend und mit effizienter Technik heizen möchte, bekommt für den Einbau einer neuen Heizanlage finanzielle Förderung. Eine der neuesten Techniken auf dem Markt ist die Brennstoffzellenheizung. Neben Wärme erzeugt sie gleichzeitig auch Strom. Die Erdgas Südwest GmbH setzt sich zugunsten der Energiewende dafür ein, dass diese CO2-sparende Energieversorgung in der Breite immer öfter zum Einsatz kommt. Um den Einbau für Häuslebauer, Klein- und Mittelständler oder Kommunen noch attraktiver zu machen, gibt es finanzielle Förderung vom Staat.

1) Wie funktioniert eine Brennstoffzellenheizung?

Die Brennstoffzellenheizung setzt sich aus einem Brennstoffzellen- und, für die sehr kalten Tage, einem Gasbrennwertmodul zusammen. In der Brennstoffzelle reagieren Wasserstoff und Sauerstoff in einer elektrochemischen Reaktion miteinander und erzeugen Strom und Wärme. Da Wasserstoff in der Natur nur in chemischen Verbindungen vorkommt, wird er in der Anlage aus Erd- oder Biogas gewonnen. So sorgt die Brennstoffzellenheizung mit einem Wirkungsgrad von bis zu 92 % für ein warmes Zuhause und deckt gleichzeitig den Grundbedarf an Strom eines durchschnittlichen Vierpersonenhaushaltes.

2) Was genau wird in Zusammenhang mit der Brennstoffzellenheizung gefördert?

Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten werden bezuschusst. Das sind die Kosten für das Brennstoffzellensystem inklusive des Einbaus, der Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren, sowie die Leistungen des Energieeffizienz-Experten.

3) Welches sind die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung?

Die Brennstoffzelle muss in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden sein und der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Der Einbau ist durch ein Fachunternehmen auszuführen. Die Förderung gibt es auch für Nichtwohngebäude von Unternehmen und Kommunen. Weitere Informationen sind im KfW-Programm 433 „Effizientes Bauen und Sanieren“ zu finden.

4) In Zahlen: Mit wieviel Förderung kann ich rechnen?

Das hängt vom Gerät ab. Die KfW-Förderung setzt sich zusammen aus 5.700 Euro Grundförderung plus 450 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung. Darüber hinaus gibt es noch den sogenannten KWKG-Zuschlag.

5) Was ist der KWKG-Zuschlag?

Das sind Zuschlagszahlungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die zeitlich befristet als Einmalzahlung oder monatlich vom Netzbetreiber gezahlt werden. Bei Anlagen mit einer elektrischen Leistung, die kleiner ist als zwei Kilowatt, können dies beispielsweise 1.800 Euro sein. Dieser Betrag ergibt sich aus der Berechnung der 60.000 Betriebsstunden unter Berücksichtigung der Geräteleistung und einem Strompreis von 4 Cent pro kWh.

6) Was muss ich tun, um den KWKG-Zuschlag zu erhalten?

Voraussetzung ist, dass die Brennstoffzellenheizung nach dem Einbau beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angemeldet worden ist. Bei monatlichen Zahlungen werden Vordrucke für die eingespeiste Strommenge jährlich an den Netzbetreiber geschickt. Bei den monatlichen Zahlungen können zusätzliche Kosten unter anderem für die Miete des zusätzlich erforderlichen Zählers anfallen. Manche Anbieter wie zum Beispiel Erdgas Südwest übernehmen diese Abwicklung für ihre Kunden.

7) Wie und wann wird das Geld der KfW-Förderung ausbezahlt?

Bei Fördermittelzusage ist die Maßnahme innerhalb eines Jahres umzusetzen. Die Fördermittel werden als Einmalbetrag ausbezahlt – es gibt keine Darlehensoption. Bei Abschluss der Baumaßnahme und Fertigmeldung wird innerhalb von vier bis sechs Wochen die Fördersumme überwiesen.

8) Wenn der überschüssige Strom aus der Brennstoffzellenheizung ins Netz eingespeist wird, wie wird dieser dann vergütet?

Es gibt eine jährliche Meldung der eingespeisten Strommenge beim Netzbetreiber. Dieser Strom wird vergütet entsprechend der aktuellen Preise an der Leipziger Strombörse (EEX). Bei Brennstoffzellenheizungen, die einen höheren Normnutzungsgrad als 70 % aufweisen, gibt es die Möglichkeit der Energiesteuerrückerstattung. Für das im Brennstoffzellenmodul verbrauchte Gas kann die Energiesteuer jährlich erstattet werden. Hierzu muss ein Antrag beim Hauptzollamt eingereicht werden.

9) Wer hilft bei der Antragstellung für die Fördergelder?

Das Produkt „natürlichbrennstoffzelle“ der Erdgas Südwest GmbH beinhaltet die Unterstützung des Kunden bei der korrekten Abwicklung aller formaler Tätigkeiten im Rahmen des Kaufes, der Installation und Inbetriebnahme. Darüber hinaus erhält der Privatkunde bei Erdgas Südwest eine Garantie für den Erhalt der Fördergelder.

10) Wer kann mir sagen, ob diese Heizungsart für mein Haus in Frage kommt?

Die Grundvoraussetzungen für den Einbau einer Brennstoffzellenheizung sind ein Erdgas- und ein Internet-Anschluss. Die Raummaße des Aufstellortes müssen mindestens 2 Meter in der Höhe und 1,2 Meter in der Breite betragen. Außerdem braucht der Kamin einen ausreichenden Schornsteininnenquerschnitt. Auch ein Außenkamin ist möglich. Eine erste Analyse kann jeder direkt auf der Brennstoffzellenheizungsseite von Erdgas Südwest vornehmen. Im Detail kann auch ein Energieeffizienzberater vor Ort professionell Auskunft geben.

Funktionsweise Brennstoffzelle