Inhalt
- Was ist Sinn und Zweck des Gesetzes?
- Was ist die EEG-Einspeisevergütung?
- Was bedeutet die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Betreiber?
- Welche Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gelten in 2026?
- Wie hoch ist die Einspeisevergütung gemäß EEG?
- Wie erhalte ich die Einspeisevergütung? Was sind die Voraussetzungen?
- Wann wird die Einspeisevergütung gezahlt?
- Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren?
- Wird die Einspeisevergütung weiter sinken?
- Was ist vorteilhafter: Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung?
- Welche Neuerungen sollen 2027 kommen?
- Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne EEG-Förderung?
Was ist Sinn und Zweck des Gesetzes?
Bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) handelt es sich um eine energiewirtschaftliche, staatliche Vorschrift, die die Förderung erneuerbarer Energien regelt. Das EEG hat zum Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, um ihren Anteil am Strommix zu erhöhen.
Das EEG sieht vor, dass bestimmte erneuerbare Energien, wie z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen, Windenergie, Biomasse oder auch Wasserstoff, eine garantierte Vergütung für die erzeugte Energie erhalten, welche sie in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung soll Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver machen.
Das Gesetz trägt daher dazu bei, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und den Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern zu senken.
Was ist die EEG-Einspeisevergütung?
Die EEG-Einspeisevergütung ist ein wichtiger Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Betreibende von erneuerbaren Energiesystemen erhalten damit eine garantierte Vergütung für die von ihnen erzeugte Energie, die sie ins Stromnetz einspeisen.
Die Einspeisevergütung funktioniert folgendermaßen: Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energiesystemen, wie z. B. Photovoltaik-Anlagen, Windkraft-Anlagen oder Biomasse-Kraftwerken, liefern die erzeugte Energie an das Stromnetz. Die Einspeisevergütung wird ihnen für jede eingespeiste Kilowattstunde berechnet und ausgezahlt.
Die Höhe der Vergütung variiert je nach Technologie und Alter der Anlage. Die Vergütungen werden regelmäßig angepasst und sind zeitlich befristet.
Was bedeutet die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Betreiber?
Für Betreibende von Photovoltaik-Anlagen bedeutet die EEG-Einspeisevergütung, dass sie eine auf 20 Jahre angelegte, garantierte Vergütung für die von ihnen erzeugte Energie erhalten, die sie nicht selbst verbrauchen. Die Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den durch PV-Anlagen erzeugten Strom, der dem Stromnetz zur Verfügung gestellt wird, bevorzugt abzunehmen.
Durch die Einspeisevergütung erhalten Photovoltaik-Besitzer eine finanzielle Unterstützung für ihre Anlage und können so die Kosten für den Kauf und die Installation der Anlage teilweise oder sogar vollständig finanzieren.
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Zum SolarangebotWelche Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gelten in 2026?
Welche Regelung des EEG für eine bestimmte PV-Anlage gilt, hängt vom Zeitpunkt ihrer offiziellen Inbetriebnahme ab. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Laufe der Jahre mehrmals geändert, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen und gleichzeitig die Kosten für Stromverbrauchende zu reduzieren.
Vom Datum der Inbetriebnahme leitet sich somit die Höhe der Einspeisevergütung ab. Auch die Größe der Anlage spielt eine Rolle, denn in der Regel gelten für Anlagen kleiner als 10 kWp andere Vergütungssätze als für größere Anlagen.
Seit Ausbruch des Ukraine-Krieges in 2022 hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehrfach angepasst, um den Ausbau privater Photovoltaik-Anlagen noch stärker zu beschleunigen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen das Solarpaket I sowie das sogenannte Solarspitzengesetz. Sie bringen steuerliche Vorteile, vereinfachte Anmeldungen und neue technische Regelungen für Einspeisung und Eigenverbrauch mit sich.
Folgende Regelungen und steuerlichen Vorteile gelten 2026 bei der Installation einer PV-Anlage:
- 0 % Umsatzsteuer: Stromspeicher und PV-Anlagen sind auch 2026 von der Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für die Installation sowie alle weiteren notwendigen Komponenten (z. B. Wechselrichter und Verkabelung) und betrifft darüber hinaus die Erweiterung und den Austausch von Bestandsanlagen. Das entlastet vor allem Privatleute, die nicht wie Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind.
- Steuerbefreiung für Gewinne aus kleinen PV-Anlagen: Gewinne aus PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit einer Leistung von weniger als 30 kWp bleiben auch 2026 von der Einkommenssteuer befreit.
- Photovoltaik-Anlage im Garten oder auf dem Carport: Auch Photovoltaik-Anlagen im Garten oder auf einem Carport können inzwischen die Einspeisevergütung erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Hausdach nicht für eine PV-Anlage eignet und das entsprechende Baurecht eingehalten wird.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die Weitergabe von nicht selbst benötigtem Strom aus der eigenen PV-Anlage an Nachbarinnen und Nachbarn innerhalb desselben Gebäudes ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Das gilt auch, wenn sich die Photovoltaik-Anlage auf einem Nebengebäude wie z. B. einem Gewerbegebäude oder einem Garagendach befindet. Diese Maßnahme wurde v. a. für Mehrfamilienhäuser mit großen Dachflächen als Alternative zum Mieterstrom-Modell konzipiert.
- Balkonkraftwerke: Die Anmeldung wurde stark vereinfacht und hat einen regelrechten Boom bei Anlagengrößen unter 2 kWp ausgelöst. Es ist nur noch eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister nötig. Durch eine neue VDE-Norm ist zudem der Betrieb über einen normalen Schukostecker offiziell erlaubt. Alle Details haben wir in unserem Blogartikel Mit dem Balkonkraftwerk eigenen Strom erzeugen kompakt zusammengefasst. Die verschiedenen Bundesländer, aber auch einzelne Städte und Gemeinden, bieten außerdem diverse Förderprogramme für die kleinen Balkonkraftwerke. Hier lohnt es sich, sich vorab zu informieren.
- Direktvermarktung: Anlagen nach Auslaufen des EEG und mit mehr als 100 kW Leistung müssen weiterhin in die Direktvermarktung gehen. Anders als zuvor kann aber nun die überschüssige Energie ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten, an den Netzbetreiber abgegeben werden. Zudem wurde die Zertifizierungspflicht vereinfacht.
- 60-%-Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter: Neue PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp dürfen ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) maximal 60 % der installierten Modulleistung ins Netz einspeisen. Mit Smart Meter und bestandenem Steuerbarkeitstest entfällt diese Begrenzung. Wichtig: Der Eigenverbrauch und die Speicherbeladung bleiben davon unberührt – nur die Einspeisung ins öffentliche Netz wird gedrosselt.
- Nachreichen der Vergütung bei negativen Strompreisen: In Stunden, in denen die Strombörsenpreise negativ sind, entfällt für neue Anlagen die Einspeisevergütung. Die ausgefallenen Stunden werden jetzt allerdings am Ende der 20-jährigen Förderdauer nachgereicht. Unter dem Strich verändert sich der Gesamtertrag also kaum – der Förderzeitraum verlängert sich entsprechend.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung gemäß EEG?
Wie viel Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen pro eingespeister Kilowattstunde erhalten, ist gesetzlich im EEG geregelt. Die Einspeisevergütung entwickelt sich kontinuierlich nach unten. Mit dem Solarpaket 1 wurde sie angehoben und sinkt seit Februar 2024 halbjährlich um 1 %. Zur Verdeutlichung: PV-Anlagen, die ab dem 1. Februar 2026 starten, erwirtschaften 7,78 ct/kWh. Bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 liegt der Betrag dann bei 7,71 ct/kWh. Die zum Zeitpunkt der offiziellen Inbetriebnahme der PV-Anlage geltenden Sätze sind für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert.
Bei der Höhe der Einspeisevergütung ist aktuell außerdem zwischen Anlagen, die teilweise zur Eigenversorgung genutzt werden (Teileinspeisung), und solchen, deren Strom komplett ins Stromnetz eingespeist wird (Volleinspeisung) zu unterscheiden. Für die Höhe der Einspeisevergütung ist außerdem die Größe der Anlage, also die maximale Leistung (kWp), relevant.
In Anbetracht dieser Faktoren ergeben sich folgende Vergütungssätze für PV-Anlagen:
| Einspeiseart | Leistung | Vergütung bei Inbetriebnahme 01.02.2026 bis 31.07.2026 | Vergütung bei Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026 |
|---|---|---|---|
| Teileinspeisung | bis zu 10 kWp | 7,78 ct pro kWh | 7,71 ct pro kWh |
| Teileinspeisung | Leistungsanteil ab 10 bis 40 kWp | 6,73 ct pro kWh | 6,66 ct pro kWh |
| Volleinspeisung | bis zu 10 kWp | 12,35 ct pro kWh | 12,22 ct pro kWh |
| Volleinspeisung | Leistungsanteil ab 10 bis 40 kWp | 10,35 ct pro kWh | 10,24 ct pro kWh |
Zu beachten ist, dass bei den Anlagen über 10 kWp die Einspeisevergütung gesplittet wird. Das bedeutet: Der geminderte Vergütungssatz gilt nur für die Leistung ab 10 kWp.
Wie erhalte ich die Einspeisevergütung? Was sind die Voraussetzungen?
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen diese beim örtlichen Netzbetreiber, der auch die Auszahlung der Vergütung veranlasst, anmelden. Weiterhin muss man die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registrieren. Beide Schritte sollten rechtzeitig vor der Inbetriebnahme geplant werden, da insbesondere die Anmeldung beim Netzbetreiber einige Wochen in Anspruch nehmen kann. In der Regel übernimmt der Installateur bzw. Solaranbieter beide Anmeldungen.
Wichtig ist zudem, die Photovoltaik-Anlage beim Finanzamt anzumelden. Denn im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten Betreibende von PV-Anlagen weiterhin als Unternehmerinnen bzw. Unternehmer. Seit Anfang 2023 gibt es hier allerdings einen großen Vorteil: Die Erträge aus der Stromeinspeisung sind von der Einkommenssteuer befreit. Diese Regelung gilt für PV-Anlagen auf Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien bis 30 kWp Bruttonennleistung.
Wann wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Die Einspeisevergütung wird als monatliche Abschlagszahlung überwiesen. Nach der Registrierung und Inbetriebnahme der Anlage müssen die PV-Betreibenden regelmäßig Messwerte über die erzeugte Energie an die zuständige Behörde übermitteln. Dazu lesen sie einmal jährlich die Daten des Einspeisezählers ab und leiten diese an die Netzbetreiberfirma weiter.
Auf Basis dieser Daten werden die monatlichen Abschlagszahlungen prognostiziert und ausgezahlt. Die Vergütung wird nur für die Energie gezahlt, die tatsächlich ins Stromnetz eingespeist wird. Bei der Jahresabrechnung erfolgt der Abgleich der monatlichen Zahlungen mit der tatsächlich eingespeisten Menge.
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Jetzt Newsletter abonnierenWas bedeutet das Ende der EEG-Förderung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren?
Das Ende der EEG-Förderung bedeutet, dass die garantierte Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, in diesem Fall die Photovoltaik, nach einer bestimmten Zeit ausläuft. Das heißt, die Einspeisevergütung für Betreibende von Photovoltaik-Anlagen entfällt nach Ablauf von 20 Jahren.
Aber auch ohne die garantierte Vergütung können Betreibende ihre erzeugte Energie verkaufen – dann allerdings auf dem freien Markt über die Direktvermarktung und zu den dort üblichen Preisen, die in der Regel niedriger ausfallen, als die garantierte Vergütung.
Das Ende der EEG-Förderung kann für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen eine Herausforderung darstellen, da sie weniger Gewinn erzielen. Einige entscheiden sich dann dafür, ihre Anlagen durch neuere, leistungsstärkere Modelle zu ersetzen. Andere erhöhen beispielsweise ihren Eigenverbrauch mit Hilfe von Batteriespeichern, um die Anlagen weiterhin rentabel zu betreiben.
Wird die Einspeisevergütung weiter sinken?
Die Einspeisevergütung hat in der Vergangenheit regelmäßig abgenommen und sinkt seit dem 1. Februar 2024 halbjährlich um 1 %. Das hat mehrere Gründe:
Die Technologiekosten für erneuerbare Energien, insbesondere für Photovoltaik, sinken kontinuierlich, die Anlagen sind also billiger zu produzieren und zu betreiben.
Der Ausbau erneuerbarer Energien hat sich beschleunigt, was zu einer höheren Angebotsmenge führt. Dadurch wiederum sinkt der Preis für erneuerbare Energien.
Was ist vorteilhafter: Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung?
Diese Frage lässt sich nicht eindeutig in eine Richtung beantworten, denn sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung gibt es gute Gründe.
Der Eigenverbrauch ermöglicht es den Betreibern von PV-Anlagen, die erzeugte Energie direkt vor Ort zu nutzen, anstatt sie ins Stromnetz einzuspeisen. Dadurch können sie ihre Energiekosten senken und ihre Unabhängigkeit von Energieversorgerunternehmen erhöhen.
Bei hohen Strompreisen steigt auch der finanzielle Vorteil. Denn Strom, der selbst erzeugt und verbraucht wird, muss nicht teuer eingekauft werden. Die Einspeisevergütung wiederum ermöglicht es, direkt einen Teil der Kosten durch die Vergütung für die eingespeiste Energie zurückzugewinnen. Dies kann die Rentabilität der Anlage erhöhen und die Investition attraktiver machen. Rechenbeispiele mit einer PV-Anlage und einer Variante mit Speicher finden Sie in unserem Artikel zur Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen.
Welche Neuerungen sollen 2027 kommen?
Für Photovoltaik-Anlagen könnten sich ab 2027 wichtige Rahmenbedingungen ändern. Die Bundesregierung plant eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Diskutiert wird unter anderem, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp abzuschaffen. Für größere Anlagen sind dabei sogenannte Contracts for Difference-Modelle im Gespräch. Dieses Modell soll weiterhin einen Mindestpreis für Solarstrom absichern, hohe Markterlöse aber teilweise an den Staat zurückführen.
Für alle, die den Bau einer PV-Anlage erwägen, lohnt sich deshalb ein Blick auf den 31. Dezember 2026. Denn nach aktuellem Stand erhalten Anlagen, die noch bis Ende 2026 ans Netz gehen, weiterhin die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre.
Was das konkret bedeutet, zeigt folgende einfache Beispielrechnung: Allein durch die Einspeisevergütung lassen sich über die garantierte Laufzeit von 20 Jahren noch rund 10.900 € an zusätzlichen Einnahmen erzielen.
Beispielrechnung (Stand Mai 2026):
- Anlagenleistung: 10 kWp PV-Anlage
- Jahresertrag: 10.000 kWh
- Einspeiseanteil: 70 % (ohne Speicher realistisch)
- Eingespeiste Strommenge: ca. 7.000 kWh/Jahr
- Vergütung: 7,78 ct/kWh
- Einnahmen: rund 545 €/Jahr
- Vergütungsdauer: 20 Jahre
Parallel arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an weiteren Vereinfachungen für den Ausbau von Photovoltaik. Diese werden häufig unter dem Begriff „Solarpaket II“ zusammengefasst. Diskutiert werden unter anderem einfachere bauliche und technische Vorgaben für Dachanlagen sowie praxisnähere Regelungen beim Denkmalschutz. Auch der Wunsch nach einem eigenen Speicherpaket wird in der Branche immer lauter, denn Speicher entscheiden zunehmend darüber, wie wirtschaftlich eine PV-Anlage am Ende wirklich ist. Sie erhöhen den Eigenverbrauch und machen unabhängiger von sinkenden Einspeisevergütungen und schwankenden Strompreisen.
Wann das Solarpaket II verabschiedet wird, ist derzeit noch offen. Das Inkrafttreten dieser EEG-Novelle wird für das Jahr 2027 angestrebt.
Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne EEG-Förderung?
Ja, eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich auch ohne Förderung. Entscheidend ist künftig vor allem, wie viel Solarstrom direkt im eigenen Haushalt genutzt wird. Wer den Eigenverbrauch erhöht, senkt dauerhaft die Stromkosten und macht sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Besonders sinnvoll ist das Zusammenspiel mit Wärmepumpe, Stromspeicher oder E-Mobilität. Aber auch kleinere Großverbraucher wie Waschmaschine, Spülmaschine oder Klimaanlage können ideal mit einer PV-Anlage synchronisiert werden. Denn je mehr selbst erzeugter Strom direkt verbraucht wird, desto weniger Energie muss aus dem Netz zugekauft werden.
Ob sich eine PV-Anlage rechnet, hängt deshalb künftig noch stärker von Faktoren wie Strompreis, Eigenverbrauch und Anschaffungskosten ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Wirtschaftlichkeit lässt sich aber individuell berechnen.
Ob eine Photovoltaik-Anlage für Sie auch ohne EEG-Vergütung eine sinnvolle Investition ist, können Sie ganz einfach selbst in unserem, Artikel zur Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen berechnen.
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Zum SolarangebotBelege
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
- https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.htm
- https://www.vdi.de/news/detail/contracts-for-difference-sinnvolles-ergaenzungsinstrument-aber-kein-steuerungszentrum-der-energiewende
- https://www.solarwirtschaft.de/unsere-themen/photovoltaik/standpunkte/faq-solarspitzengesetz/