Gleichbehandlungsprogramm nach EnWG
Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes am 13. Juli 2005 wurden die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes verpflichtet (§ 6 EnWG).
Lesen Sie den Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten von Erdgas Südwest über die Maßnahmen zur Gewährung der Diskriminierungsfreiheit:
Lesen Sie den Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten von Erdgas Südwest über die Maßnahmen zur Gewährung der Diskriminierungsfreiheit:
Der Gleichbehandlungsbericht 2008 nach § 8 Abs. 5 EnWG (PDF 83.26 KB)













