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Gleichbehandlungsprogramm nach EnWG

Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes am 13. Juli 2005 wurden die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes verpflichtet (§ 6 EnWG).

Lesen Sie den Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten von Erdgas Südwest über die Maßnahmen zur Gewährung der Diskriminierungsfreiheit:
 

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