Erneuerbare Energien im Gebäudebestand
Was gilt ab 1.1.2010? Weiterführende Informationen zum EWärmeGAb 1.1.2010 sind erstmals auch Eigentümer bestehender Wohngebäude ab 50 m2 Wohnfläche verpflichtet, erneuerbare Energien für die Erzeugung von Wärme einzusetzen. Rechtsgrundlage ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg – kurz EWärmeG.
Für die Modernisierung von Gebäuden im Bestand gelten ab 1.10.2009 die strengeren Vorschriften der EnEV 2009
Für die Modernisierung von Gebäuden im Bestand gelten ab 1.10.2009 die strengeren Vorschriften der EnEV 2009
Was gilt ab 1.1.2010?
Beim Austausch der zentralen Heizungsanlage ab dem 1.1.2010 schreibt das EWärmeG die Nutzung von 10% erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung vor. Diese Anforderung kann z. B. erfüllt werden durch
- die Kombination einer Erdgas-Brennwertheizung mit Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder
- die Verwendung von 10% Bioerdgas.
So berechnet sich die Kollektorfläche
Nach dem EWärmeG gilt der erforderliche Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien bei 0,04 m2 Kollektorfläche pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche als erfüllt.
Weiterführende Informationen zum EWärmeG
Das Umweltministerium Baden-Württemberg gibt einen Überblick über die Regelungen des EWärmeG. Außerdem können Sie sich Infomaterial und Formulare für den Nachweis herunterladen.
Stichtag 1.10.2009: Was fordert die EnEV 2009 bei Modernisierung im Bestand?
Für die Modernisierung von Gebäuden im Bestand mit größeren baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle gelten ab 1.10.2009 die strengeren Vorschriften der novellierten EnEV 2009. Die Anforderungen an die verwendeten Bauteile (z. B. Fenster, Türen) verschärfen sich um durchschnittlich 30%. Alternativ kann sich der Bauherr dafür entscheiden, hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs und der Wärmedämmung der Gebäudehülle auf das 1,4-fache Neubau-Niveau zu sanieren.
Alle Änderungen der EnEV 2009 im Überblick
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt die Änderungen der EnEV im Überblick vor.
Ab wann und für welche Gebäude die EnEV 2009 gilt, erfahren Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur dena. Dort können Sie außerdem die wichtigsten Neuerungen als PDF herunterladen.
Ab wann und für welche Gebäude die EnEV 2009 gilt, erfahren Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur dena. Dort können Sie außerdem die wichtigsten Neuerungen als PDF herunterladen.
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