18. Oktober 2010: Information zu den Erdgassonderverträgen der Erdgas Südwest GmbH.

Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Erdgassondervertrages können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erdgas Südwest GmbH für die Erdgasbelieferung folgende (oder inhaltsgleiche) Klauseln enthalten sein:

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Art und Umfang der Erdgasbelieferung bzw. Beschränkung in der Verwendung des gelieferten Gases, Gasmangellage:

Das Gas wird nur für die Verbrauchsstelle zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Erdgas Südwest GmbH zuläsig.

bzw.

Lieferung, Fahrplan, Verwendung des Erdgases:

Das von der Erdgas Südwest GmbH gelieferte Erdgas ist nur zur Verwendung auf dem geschlossenen Betriebsgelände des Kunden bestimmt.

Soweit in Ihrem Erdgassondervertrag zusätzlich auch eine Take-or-Pay-Verpflichtung ("Mindestabnahmemenge") vereinbart ist, wird sich die Erdgas Südwest GmbH in Bezug auf die von Ihnen nicht abgenommenen, aber über die Mindestabnahmemenge zu bezahlenden, Gasmengen ("Mindermengen"), nicht auf die vorgenannten Vertragsbestimmungen berufen und auf etwaige bestehende Rechte hieraus verzichten."
 

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